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   OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08   

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OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08 (https://dejure.org/2008,5998)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.05.2008 - 2 Ws 155/08 (https://dejure.org/2008,5998)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 2 Ws 155/08 (https://dejure.org/2008,5998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anordnung des dinglichen Arrests in einem Steuerstrafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde; Abwägung der Gründe für die Voraussetzungen des Wertersatzverfalls in Ansehung der Sicherungsmöglichkeiten der Finanzbehörden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 111b Abs. 2 StPO; § 111d StPO; § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO; §§ 324 ff. AO; Art. 14 Abs. 2 S. 1 GG
    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine seine Aufrechterhaltung ablehnende Beschwerdeentscheidung; Bedeutung der Sicherungsmöglichkeiten der Finanzbehörden nach §§ 324 ff. Abgabenordnung (AO) für die Abwägungsentscheidung i.R.d. ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine seine Aufrechterhaltung ablehnende Beschwerdeentscheidung; Bedeutung der Sicherungsmöglichkeiten der Finanzbehörden nach §§ 324 ff. Abgabenordnung (AO) für die Abwägungsentscheidung i.R.d. ...

  • Judicialis

    StPO § 310 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 111 b Abs. 2; ; AO §§ 324 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weitere Beschwerde nach § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO auch gegen Anordnung des dinglichen Arrestes zur Sicherung von Steueransprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2009, 120
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Oldenburg, 26.11.2007 - 1 Ws 554/07

    Ausreichende konkrete Verdachtsumstände und Abwägung des Eigentumsrechts des

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08
    Der Senat folgt insoweit nicht der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 12.11.2007, Az.: 2 Ws 942/07, wistra 2008, 78 ff. = StV 2008, 241 ff.), dass § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die weitere Beschwerde gegen eine den dinglichen Arrest anordnende oder bestätigende Beschwerdeentscheidung eröffnet, nicht aber gegen eine den Arrest aufhebende oder seine Ablehnung bestätigende Entscheidung.

    Deshalb kommt vorliegend angesichts des bestehenden Tatverdachts grundsätzlich auch die Anordnung des dinglichen Arrestes zur Sicherung der Steueransprüche gemäß §§ 111 d Abs. 1, Abs. 2 entsprechend, 111 b StPO, 73 Abs. 1 Satz 2 StGB in Betracht (siehe auch OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Schleswig SchlHA 2003, 187 f.; LG Mannheim StraFo 2007, 115 ff. m. w. N.; LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215 f., und Beschluss vom 24.03.2004, Az.: 620 Qs 12/04; juris; siehe auch Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Rdnr. 4 zu § 111 d).

    Je intensiver der Staat schon allein mit den (vorläufigen) Sicherungsmaßnahmen in den vermögens- oder eigentumsrechtlichen Freiheitsbereich des Betroffenen eingreift, desto größer sind die Anforderungen an die Rechtfertigung des Eingriffs (BVerfG a. a. O. S. 338; OLG Oldenburg StV 2008, 241).

  • LG Mannheim, 21.12.2006 - 25 Qs 14/06
    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08
    Deshalb kommt vorliegend angesichts des bestehenden Tatverdachts grundsätzlich auch die Anordnung des dinglichen Arrestes zur Sicherung der Steueransprüche gemäß §§ 111 d Abs. 1, Abs. 2 entsprechend, 111 b StPO, 73 Abs. 1 Satz 2 StGB in Betracht (siehe auch OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Schleswig SchlHA 2003, 187 f.; LG Mannheim StraFo 2007, 115 ff. m. w. N.; LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215 f., und Beschluss vom 24.03.2004, Az.: 620 Qs 12/04; juris; siehe auch Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Rdnr. 4 zu § 111 d).

    Es mag dahinstehen, ob angesichts dieser besonderen Sicherungsmöglichkeiten der Steuerfiskus nicht generell gehalten ist, vorrangig nach §§ 324 ff. AO vorzugehen (so LG Mannheim StraFo 2007, 115 ff.).

  • OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07

    Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08
    § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO eröffnet die weitere Beschwerde auch gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder seine Aufrechterhaltung ablehnende Beschwerdeentscheidungen (gegen OLG München wistra 2008, 78 ff.).

    Der Senat folgt insoweit nicht der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 12.11.2007, Az.: 2 Ws 942/07, wistra 2008, 78 ff. = StV 2008, 241 ff.), dass § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die weitere Beschwerde gegen eine den dinglichen Arrest anordnende oder bestätigende Beschwerdeentscheidung eröffnet, nicht aber gegen eine den Arrest aufhebende oder seine Ablehnung bestätigende Entscheidung.

  • OLG Braunschweig, 11.05.2007 - Ws 54/07
    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08
    Vor diesem Hintergrund ist aus systematischen Gründen der Auslegung der Vorzug zu geben, nach der auch gegen die Arrestanordnung aufhebende Beschwerdeentscheidungen eine weitere Beschwerde statthaft ist (ebenso ohne Begründung und Problematisierung: OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.05.2007, Ws 54/07).
  • LG Hamburg, 24.03.2004 - 620 Qs 12/04

    Dinglicher Arrest zugunsten des Finanzfiskus im Steuerstrafverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08
    Deshalb kommt vorliegend angesichts des bestehenden Tatverdachts grundsätzlich auch die Anordnung des dinglichen Arrestes zur Sicherung der Steueransprüche gemäß §§ 111 d Abs. 1, Abs. 2 entsprechend, 111 b StPO, 73 Abs. 1 Satz 2 StGB in Betracht (siehe auch OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Schleswig SchlHA 2003, 187 f.; LG Mannheim StraFo 2007, 115 ff. m. w. N.; LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215 f., und Beschluss vom 24.03.2004, Az.: 620 Qs 12/04; juris; siehe auch Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Rdnr. 4 zu § 111 d).
  • LG Hamburg, 13.04.2004 - 620 Qs 13/04

    Anordnung des dinglichen Arrests: Rückgewinnungshilfe zugunsten des Steuerfiskus

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08
    Deshalb kommt vorliegend angesichts des bestehenden Tatverdachts grundsätzlich auch die Anordnung des dinglichen Arrestes zur Sicherung der Steueransprüche gemäß §§ 111 d Abs. 1, Abs. 2 entsprechend, 111 b StPO, 73 Abs. 1 Satz 2 StGB in Betracht (siehe auch OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Schleswig SchlHA 2003, 187 f.; LG Mannheim StraFo 2007, 115 ff. m. w. N.; LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215 f., und Beschluss vom 24.03.2004, Az.: 620 Qs 12/04; juris; siehe auch Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Rdnr. 4 zu § 111 d).
  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08
    b) Aber auch wenn, wovon vorliegend auszugehen ist, Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass die Voraussetzungen des Verfalls von Wertersatz vorliegen bzw. seine Anordnung nur an § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB scheitert, ist gemäß § 111 Abs. 2 StPO nicht etwa zwingend der dingliche Arrest anzuordnen, vielmehr ist lediglich eine Ermessensentscheidung eröffnet (siehe nur den Gesetzeswortlaut "kann" und Bundesverfassungsgericht StraFo 2005, 338, 339).
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08
    a) Allerdings ist seit der Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2000, Az.: 5 StR 371/00, NJW 2001, 693 ff. = wistra 2001, 96 ff. = StV 2001, 275 f., davon auszugehen, dass § 73 Abs. 1 StGB auch Steueransprüche erfasst und dass der Fiskus insoweit Verletzter ist.
  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17

    Steuerstrafsache: Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes nach neuem

    Auch unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage kommt vorliegend gemäß §§ 111e StPO, 73, 73c StGB n. F. angesichts des bestehenden Tatverdachts die Anordnung des Vermögensarrestes (vormals dinglicher Arrest) zur Sicherung der Steueransprüche in Betracht (vgl. hierzu auch OLG Celle, Beschluss vom 20. Mai 2008, 2 Ws 155/08, juris Rn. 10; OLG Nürnberg, NStZ 2011, 173, juris Rn. 3).

    Zwar gelten die Fristen des § 111b Abs. 3 StPO a. F. durch dessen ersatzlose Streichung nun nicht mehr, dennoch ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen, bei der das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit gegen das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 14 Abs. 1 GG abzuwägen ist (siehe OLG Celle, Beschluss vom 20. Mai 2008, 2 Ws 155/08, juris Rn. 11; OLG Rostock, a.a.O, juris Rn. 43).

  • OLG Celle, 19.03.2018 - 18 W 20/18

    Frist für die Vollziehung des Vermögensarrestes durch das Finanzamt für Fahndung

    Je intensiver der Staat schon allein mit den (vorläufigen) Sicherungsmaßnahmen in den vermögens- oder eigentumsrechtlichen Freiheitsbereich des Betroffenen eingreift, desto größer sind die Anforderungen an die Rechtfertigung des Eingriffs (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 2 Ws 155/08, juris Rn. 11).
  • OLG Hamm, 22.04.2020 - 5 Ws 59/20

    Beschlagnahme; Grundstück; Verschiebungsfall; Einziehung von Taterträgen bei

    Insoweit ist eine Abwägung zwischen dem Si-cherungsbedürfnis und dem Grundrecht des Betroffenen aus Art. 14 Abs. 1 GG vorzunehmen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008 - 2 Ws 155/08 - juris -).
  • BFH, 08.10.2013 - X R 3/10

    Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen - dinglicher Arrest nach der StPO

    Dies ist in Fällen der Steuerhinterziehung grundsätzlich auch zugunsten des Steuerfiskus möglich (§ 111b Abs. 2 und 5 StPO i.V.m. § 73 Abs. 1 Satz 2 des Strafgesetzbuchs, § 111d StPO; vgl. z.B. Beschlüsse der Oberlandesgerichte Hamm vom 26. Februar 2013 III-1 Ws 534/12, Praxis Steuerstrafrecht 2013, 139, und Celle vom 20. Mai 2008  2 Ws 155/08, Niedersächsische Rechtspflege 2008, 285).
  • OLG München, 07.05.2009 - 2 Ws 209/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Begriff der neuen Tatsache; Neubewertung

    Auf die hiergegen gerichtete Beschwerde der Staatsanwaltschaft München II erließ der Senat mit Beschluss vom 10. März 2008 (Gz.: 2 Ws 155/08) einen auf § 66 b Absatz 2 StGB gestützten Unterbringungsbefehl nach § 275 a Absatz 5 Satz 1 StPO.

    Mit Urteil der 1. Jugendkammer des Landgerichts München II vom 27. Februar 2009 (Gz.: NSV 1 J KLs 22 Js 11438/94) wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung der nachträglichen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zurückgewiesen und zugleich der Unterbringungsbefehl des Oberlandesgerichts München vom 10. März 2008 (Gz.: 2 Ws 155/08) aufgehoben.

  • OLG Hamburg, 19.05.2015 - 2 Ws 75/15

    Strafverfahren: Weiteren Beschwerde gegen die ablehnende Beschwerdeentscheidung

    In Rechtsprechung und Literatur ist seit Einführung des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO durch das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I, S. 2350, 2352) umstritten, ob diese neue Regelung nur gegen die Anordnung des dinglichen Arrestes die Möglichkeit einer weiteren Beschwerde eröffnet (so OLG München in NJW 2008, 389, 390, und Beschluss vom 6. Juli 2011, Az.: 1 Ws 545/11 - zitiert nach juris - OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 282; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg NJW 2008, 1830, 1831, nicht tragend; Meyer-Goßner /Schmitt § 310 Rn. 9; BeckOK-StPO/ Cirener § 310 Rn. 9; KMR- Plöd § 310 Rn. 8; Theile StV 2009, 161, 162; Pfordte StV 2008, 243, 244; sowie eine weitere Beschwerde der Strafverfolgungsbehörden generell ablehnend LR/ Matt § 310 Rn. 18ff, 21), oder ob eine weitere Beschwerde auch im Falle der Aufhebung oder - wie vorliegend - der Bestätigung der Ablehnung eines dinglichen Arrestes zulässig ist (so OLG Celle StV 2009, 120, 121; KG Berlin NStZ 2011, 175, 176; OLG Thüringen NStZ-RR 2011, 278; OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. Mai 2014, Az.: 1 Ws 103/14 - zitiert nach juris -: jedenfalls dann, wenn ein zunächst angeordneter dinglicher Arrest im Beschwerdeverfahren aufgehoben wurde; KK-StPO/ Zabeck § 310 Rn. 13; HK- Rautenberg § 310 Rn. 9; SSW- Hoch § 310 Rn. 21, 22; SK- Frisch § 310 Rn. 30).
  • OLG Zweibrücken, 08.04.2009 - 1 Ws 339/08

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Vorliegen eines Arrestgrundes bei

    Dem steht grundsätzlich nicht entgegen, dass der Finanzbehörde wegen der Vollstreckung von Geldforderungen aufgrund der Regelung in § 324 AO ein eigenes Sicherungsinstrument an die Hand gegeben ist (vgl. LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215; OLG Celle wistra 2008, 359; OLG Oldenburg wistra 2008, 119; Odenthal, Verteidigung wider vollstreckungssichernde Vermögensabschöpfung, Festschrift für Hans Dahs 2005 S. 405, 421; a.A. LG Mannheim a.a.O.).
  • KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

    Die Vorschrift eröffnet der Staatsanwaltschaft auch die weitere Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung, durch die ein zunächst angeordneter dinglicher Arrest wieder aufgehoben oder die Ablehnung eines Arrestantrages bestätigt worden ist (wie OLG Celle, 20. Mai 2008, 2 Ws 155/08; entgegen OLG München, 12. November 2007, 2 Ws 942/07).(Rn.4) (Rn.5) (Rn.7).

    Vielmehr betrifft auch eine vorhergehende negatorische Beschwerdeentscheidung die Anordnung des dinglichen Arrestes in gleicher Art und Weise, wie die Ablehnung des Erlasses oder die Aufhebung eines Haft- oder Unterbringungsbefehls die Verhaftung oder einstweilige Unterbringung betrifft (so im Ergebnis auch OLG Celle StV 2009, 120; zur Auslegung der Begrifflichkeiten in Zusammenhang mit der "Verhaftung" bereits BGHSt 26, 270 und nachfolgend OLG Hamm, Beschluss vom 18. Dezember 1978 - 6 Ws 672/78 -, zitiert nach juris).

  • OLG Nürnberg, 22.09.2010 - 1 Ws 504/10

    Strafprozessualer Arrest: Zurückgewinnungshilfe in Bezug auf Steueransprüche des

    Zutreffend geht die Kammer davon aus, dass ein dinglicher Arrest auch zur Zurückgewinnungshilfe in Bezug auf Steueransprüche des Fiskus gemäß den §§ 111 b Abs. 5, Abs. 2, 111 d StPO, 73 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 StGB bei einem Drittbegünstigten angeordnet werden kann (vgl. BGH NStZ 2001, 155 (156 f.); OLG Celle StV 2009, 120 (121)).

    Eine der Rückgewinnungshilfe dienende strafprozessuale Arrestanordnung kann daher zugunsten des Steuerfiskus regelmäßig nur dann in Betracht kommen, wenn eine nach § 324 AO mögliche Arrestanordnung der Finanzbehörde keine ausreichende Sicherung bietet (OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Celle StV 2009, 120 (122); Rogall, in: SK-StPO 4. Aufl., § 111 b Rn. 37 m. w. N.).

  • LG Aachen, 17.07.2020 - 60 KLs 4/20

    Selbstständige Einziehung; objektives Verfahren; Beschlagnahme

    Insoweit ist eine Abwägung zwischen dem Sicherungsbedürfnis und dem Grundrecht des Betroffenen aus Art. 14 Abs. 1 GG vorzunehmen (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 20.05.2008 - 2 Ws 155/08, juris).
  • LG Hamburg, 19.12.2014 - 620 Qs 40/14

    Voraussetzungen einer der Rückgewinnungshilfe dienenden strafprozessualen

  • OLG Nürnberg, 20.12.2018 - 2 Ws 627/18

    Scheinselbständigkeit und Einzug von Beiträgen für die Sozialversicherung

  • OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14

    Umdeutung einer Beschwerde in einen Antrag auf Aufhebung einer vor einem

  • OLG München, 09.10.2008 - 2 Ws 861/08

    Einstweilige Unterbringung: Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht

  • KG, 03.05.2017 - 4 Ws 61/17

    Strafprozessualer Arrest zugunsten des Steuerfiskus: Prüfung des Arrestgrundes im

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
  • OLG Hamburg, 27.11.2008 - 2 Ws 197/08
  • OLG Jena, 15.04.2011 - 1 Ws 129/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

  • OLG Oldenburg, 17.05.2011 - 1 Ws 227/11

    Gegen die Aufhebung eines dinglichen Arrests ist die weitere Beschwerde der

  • OLG München, 06.07.2011 - 1 Ws 545/11

    Dinglicher Arrest: weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen

  • AG Bremen, 18.01.2022 - 91b Gs 1694/21

    Arrest, Aufhebung, Verhältnismäßigkeit, Zeitablauf

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