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   OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08   

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OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08 (https://dejure.org/2008,5998)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.05.2008 - 2 Ws 155/08 (https://dejure.org/2008,5998)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 2 Ws 155/08 (https://dejure.org/2008,5998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anordnung des dinglichen Arrests in einem Steuerstrafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde; Abwägung der Gründe für die Voraussetzungen des Wertersatzverfalls in Ansehung der Sicherungsmöglichkeiten der Finanzbehörden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 111b Abs. 2 StPO; § 111d StPO; § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO; §§ 324 ff. AO; Art. 14 Abs. 2 S. 1 GG
    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine seine Aufrechterhaltung ablehnende Beschwerdeentscheidung; Bedeutung der Sicherungsmöglichkeiten der Finanzbehörden nach §§ 324 ff. Abgabenordnung (AO) für die Abwägungsentscheidung i.R.d. ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine seine Aufrechterhaltung ablehnende Beschwerdeentscheidung; Bedeutung der Sicherungsmöglichkeiten der Finanzbehörden nach §§ 324 ff. Abgabenordnung (AO) für die Abwägungsentscheidung i.R.d. ...

  • Judicialis

    StPO § 310 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 111 b Abs. 2; ; AO §§ 324 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weitere Beschwerde nach § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO auch gegen Anordnung des dinglichen Arrestes zur Sicherung von Steueransprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2009, 120
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17

    Voraussetzungen der Anordnung eines Vermögensarrestes nach der seit dem

    Auch unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage kommt vorliegend gemäß §§ 111e StPO, 73, 73c StGB n. F. angesichts des bestehenden Tatverdachts die Anordnung des Vermögensarrestes (vormals dinglicher Arrest) zur Sicherung der Steueransprüche in Betracht (vgl. hierzu auch OLG Celle, Beschluss vom 20. Mai 2008, 2 Ws 155/08, juris Rn. 10; OLG Nürnberg, NStZ 2011, 173, juris Rn. 3).

    Zwar gelten die Fristen des § 111b Abs. 3 StPO a. F. durch dessen ersatzlose Streichung nun nicht mehr, dennoch ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen, bei der das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit gegen das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 14 Abs. 1 GG abzuwägen ist (siehe OLG Celle, Beschluss vom 20. Mai 2008, 2 Ws 155/08, juris Rn. 11; OLG Rostock, a.a.O, juris Rn. 43).

  • OLG Celle, 19.03.2018 - 18 W 20/18

    Vollziehungsfrist nach § 929 Abs. 2 ZPO bei der Vollziehung des Vermögensarrestes

    Je intensiver der Staat schon allein mit den (vorläufigen) Sicherungsmaßnahmen in den vermögens- oder eigentumsrechtlichen Freiheitsbereich des Betroffenen eingreift, desto größer sind die Anforderungen an die Rechtfertigung des Eingriffs (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 2 Ws 155/08, juris Rn. 11).
  • OLG Hamm, 22.04.2020 - 5 Ws 59/20

    Beschlagnahme; Grundstück; Verschiebungsfall; Einziehung von Taterträgen bei

    Insoweit ist eine Abwägung zwischen dem Si-cherungsbedürfnis und dem Grundrecht des Betroffenen aus Art. 14 Abs. 1 GG vorzunehmen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008 - 2 Ws 155/08 - juris -).
  • BFH, 08.10.2013 - X R 3/10

    Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen - dinglicher Arrest nach der StPO

    Dies ist in Fällen der Steuerhinterziehung grundsätzlich auch zugunsten des Steuerfiskus möglich (§ 111b Abs. 2 und 5 StPO i.V.m. § 73 Abs. 1 Satz 2 des Strafgesetzbuchs, § 111d StPO; vgl. z.B. Beschlüsse der Oberlandesgerichte Hamm vom 26. Februar 2013 III-1 Ws 534/12, Praxis Steuerstrafrecht 2013, 139, und Celle vom 20. Mai 2008  2 Ws 155/08, Niedersächsische Rechtspflege 2008, 285).
  • OLG Hamburg, 19.05.2015 - 2 Ws 75/15

    Strafverfahren: Weiteren Beschwerde gegen die ablehnende Beschwerdeentscheidung

    In Rechtsprechung und Literatur ist seit Einführung des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO durch das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I, S. 2350, 2352) umstritten, ob diese neue Regelung nur gegen die Anordnung des dinglichen Arrestes die Möglichkeit einer weiteren Beschwerde eröffnet (so OLG München in NJW 2008, 389, 390, und Beschluss vom 6. Juli 2011, Az.: 1 Ws 545/11 - zitiert nach juris - OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 282; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg NJW 2008, 1830, 1831, nicht tragend; Meyer-Goßner /Schmitt § 310 Rn. 9; BeckOK-StPO/ Cirener § 310 Rn. 9; KMR- Plöd § 310 Rn. 8; Theile StV 2009, 161, 162; Pfordte StV 2008, 243, 244; sowie eine weitere Beschwerde der Strafverfolgungsbehörden generell ablehnend LR/ Matt § 310 Rn. 18ff, 21), oder ob eine weitere Beschwerde auch im Falle der Aufhebung oder - wie vorliegend - der Bestätigung der Ablehnung eines dinglichen Arrestes zulässig ist (so OLG Celle StV 2009, 120, 121; KG Berlin NStZ 2011, 175, 176; OLG Thüringen NStZ-RR 2011, 278; OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. Mai 2014, Az.: 1 Ws 103/14 - zitiert nach juris -: jedenfalls dann, wenn ein zunächst angeordneter dinglicher Arrest im Beschwerdeverfahren aufgehoben wurde; KK-StPO/ Zabeck § 310 Rn. 13; HK- Rautenberg § 310 Rn. 9; SSW- Hoch § 310 Rn. 21, 22; SK- Frisch § 310 Rn. 30).
  • OLG München, 07.05.2009 - 2 Ws 209/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Begriff der neuen Tatsache; Neubewertung

    Auf die hiergegen gerichtete Beschwerde der Staatsanwaltschaft München II erließ der Senat mit Beschluss vom 10. März 2008 (Gz.: 2 Ws 155/08) einen auf § 66 b Absatz 2 StGB gestützten Unterbringungsbefehl nach § 275 a Absatz 5 Satz 1 StPO.

    Mit Urteil der 1. Jugendkammer des Landgerichts München II vom 27. Februar 2009 (Gz.: NSV 1 J KLs 22 Js 11438/94) wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung der nachträglichen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zurückgewiesen und zugleich der Unterbringungsbefehl des Oberlandesgerichts München vom 10. März 2008 (Gz.: 2 Ws 155/08) aufgehoben.

  • OLG Zweibrücken, 08.04.2009 - 1 Ws 339/08

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Vorliegen eines Arrestgrundes bei

    Dem steht grundsätzlich nicht entgegen, dass der Finanzbehörde wegen der Vollstreckung von Geldforderungen aufgrund der Regelung in § 324 AO ein eigenes Sicherungsinstrument an die Hand gegeben ist (vgl. LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215; OLG Celle wistra 2008, 359; OLG Oldenburg wistra 2008, 119; Odenthal, Verteidigung wider vollstreckungssichernde Vermögensabschöpfung, Festschrift für Hans Dahs 2005 S. 405, 421; a.A. LG Mannheim a.a.O.).
  • KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

    Die Vorschrift eröffnet der Staatsanwaltschaft auch die weitere Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung, durch die ein zunächst angeordneter dinglicher Arrest wieder aufgehoben oder die Ablehnung eines Arrestantrages bestätigt worden ist (wie OLG Celle, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 2 Ws 155/08 - entgegen OLG München, Beschluss vom 12. November 2007 - 2 Ws 942/07 -).

    Vielmehr betrifft auch eine vorhergehende negatorische Beschwerdeentscheidung die Anordnung des dinglichen Arrestes in gleicher Art und Weise, wie die Ablehnung des Erlasses oder die Aufhebung eines Haft- oder Unterbringungsbefehls die Verhaftung oder einstweilige Unterbringung betrifft (so im Ergebnis auch OLG Celle StV 2009, 120; zur Auslegung der Begrifflichkeiten in Zusammenhang mit der "Verhaftung" bereits BGHSt 26, 270 und nachfolgend OLG Hamm, Beschluss vom 18. Dezember 1978 - 6 Ws 672/78 -, zitiert nach juris).

  • OLG Nürnberg, 22.09.2010 - 1 Ws 504/10

    Strafprozessualer Arrest: Zurückgewinnungshilfe in Bezug auf Steueransprüche des

    Zutreffend geht die Kammer davon aus, dass ein dinglicher Arrest auch zur Zurückgewinnungshilfe in Bezug auf Steueransprüche des Fiskus gemäß den §§ 111 b Abs. 5, Abs. 2, 111 d StPO, 73 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 StGB bei einem Drittbegünstigten angeordnet werden kann (vgl. BGH NStZ 2001, 155 (156 f.); OLG Celle StV 2009, 120 (121)).

    Eine der Rückgewinnungshilfe dienende strafprozessuale Arrestanordnung kann daher zugunsten des Steuerfiskus regelmäßig nur dann in Betracht kommen, wenn eine nach § 324 AO mögliche Arrestanordnung der Finanzbehörde keine ausreichende Sicherung bietet (OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Celle StV 2009, 120 (122); Rogall, in: SK-StPO 4. Aufl., § 111 b Rn. 37 m. w. N.).

  • LG Aachen, 17.07.2020 - 60 KLs 4/20

    Selbstständige Einziehung; objektives Verfahren; Beschlagnahme

    Insoweit ist eine Abwägung zwischen dem Sicherungsbedürfnis und dem Grundrecht des Betroffenen aus Art. 14 Abs. 1 GG vorzunehmen (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 20.05.2008 - 2 Ws 155/08, juris).
  • OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14

    Dinglicher Arrest: Beschwerde gegen Arrestanordnung des Ermittlungsrichters nach

  • LG Hamburg, 19.12.2014 - 620 Qs 40/14
  • OLG Nürnberg, 20.12.2018 - 2 Ws 627/18

    Scheinselbständigkeit und Einzug von Beiträgen für die Sozialversicherung

  • KG, 03.05.2017 - 4 Ws 61/17

    Strafprozessualer Arrest zugunsten des Steuerfiskus: Prüfung des Arrestgrundes im

  • OLG München, 09.10.2008 - 2 Ws 861/08

    Einstweilige Unterbringung: Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
  • OLG Jena, 15.04.2011 - 1 Ws 129/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

  • OLG Hamburg, 27.11.2008 - 2 Ws 197/08
  • OLG Oldenburg, 17.05.2011 - 1 Ws 227/11

    Arrest, dinglicher, Beschwerde, weitere, Zulässigkeit

  • OLG München, 06.07.2011 - 1 Ws 545/11

    Dinglicher Arrest: weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen

  • LG Erfurt, 27.07.2022 - 10 KLs 350 Js 5277/19
  • AG Bremen, 18.01.2022 - 91b Gs 1694/21

    Arrest, Aufhebung, Verhältnismäßigkeit, Zeitablauf

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