Rechtsprechung
OLG Celle, 20.08.2014 - 10 UF 21/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
GVG § 173 Abs. 1; GVG § 173 Abs. 2
Rechtsfolgen des fehlenden Vermerks über die Herstellung der Öffentlichkeit in einem Verkündungsprotokoll in Familiensachen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen des fehlenden Vermerks über die Herstellung der Öffentlichkeit in einem Verkündungsprotokoll in Familiensachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 173 Abs. 1; GVG § 173 Abs. 2
Wirksamkeit einer ohne Herstellung der Öffentlichkeit verkündeten Endentscheidung in Ehesachen - rechtsportal.de
GVG § 173 Abs. 1 ; GVG § 173 Abs. 2
Rechtsfolgen des fehlenden Vermerks über die Herstellung der Öffentlichkeit in einem Verkündungsprotokoll in Familiensachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-blog (Kurzinformation)
Vergessen, die Öffentlichkeit herzustellen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der nichtöffentlich verkündete Scheidungsbeschluß
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wirksamkeit der Verkündung einer Endentscheidung in Ehe- und Familienstreitsachen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wirksamkeit der Verkündung einer Endentscheidung in Ehe- und Familienstreitsachen
Verfahrensgang
- AG Hannover, 28.10.2013 - 629 F 3147/13
- OLG Celle, 20.08.2014 - 10 UF 21/14
Papierfundstellen
- NJW 2014, 3458
- NJW 2014, 6
- MDR 2014, 1325
- FamRZ 2015, 272
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 16.11.1993 - 7 UF 203/92
Rechtsmittelverzicht; Prozeßhandlung; Widerruf und Anfechtung; Verzicht auf das …
Auszug aus OLG Celle, 20.08.2014 - 10 UF 21/14
Die Frage der Wirksamkeit einer unter Verstoß gegen § 173 Abs. 1 GVG verkündeten Entscheidung ist teilweise unter Annahme eines Nicht- oder Scheinurteils verneint worden (vgl. RGZ 148, 151 m.w.N.), und wird teilweise unter Hinweis auf das Fehlen der Möglichkeit eines Beruhens der Entscheidung auf der fehlerhaften Verlautbarung sowie der Benachteiligung eines Rechtsmittelführer bejaht (…vgl. Zöller 30 -Vollkommer, ZPO § 310 Rz. 9; OLG Hamm - Beschluß vom 16. November 1993 - 7 UF 204/92 - FamRZ 1995, 943 f. mit ausführlicher Wiedergabe des Meinungsstands). - BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54
Verkündung eines Urteils in einem den Parteien nicht bekannt gegebenen Termin
Auszug aus OLG Celle, 20.08.2014 - 10 UF 21/14
Insofern besteht aber seit der Entscheidung des Großen Senates für Zivilsachen vom 14. Juni 1954 (BGHZ 14, 39, 45) dahin Konsens, daß Verkündungsmängel dem wirksamen Erlaß einer Entscheidung nur dann entgegenstehen, wenn gegen elementare Formerfordernisse verstoßen wurde. - OLG Celle, 18.12.2013 - 10 UF 254/13
Erbringen des Nachweises der in Ehestreitsachen und Familienstreitsachen …
Auszug aus OLG Celle, 20.08.2014 - 10 UF 21/14
Dies hat zur Folge, daß - da mit Ablauf der Frist des § 63 Abs. 3 S. 2 FamFG von fünf Monaten seit dem fraglichen Verkündungszeitpunkt ein solcher einzig geeigneter Nachweis auch nicht mehr herstellbar ist - die (deklaratorische) Aufhebung einer solchen Scheinentscheidung insgesamt und die Zurückverweisung der Sache unvermeidlich sind (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Dezember 2013 - 10 UF 254/13 - NdsRPfl 2014, 91 ff. = BeckRS 2014, 01785 = juris). - RG, 20.06.1935 - VI 8/35
Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn der Vorsitzende das Protokoll über die …
Auszug aus OLG Celle, 20.08.2014 - 10 UF 21/14
Die Frage der Wirksamkeit einer unter Verstoß gegen § 173 Abs. 1 GVG verkündeten Entscheidung ist teilweise unter Annahme eines Nicht- oder Scheinurteils verneint worden (vgl. RGZ 148, 151 m.w.N.), und wird teilweise unter Hinweis auf das Fehlen der Möglichkeit eines Beruhens der Entscheidung auf der fehlerhaften Verlautbarung sowie der Benachteiligung eines Rechtsmittelführer bejaht (…vgl. Zöller 30 -Vollkommer, ZPO § 310 Rz. 9; OLG Hamm - Beschluß vom 16. November 1993 - 7 UF 204/92 - FamRZ 1995, 943 f. mit ausführlicher Wiedergabe des Meinungsstands).
- LG Dortmund, 04.05.2018 - 9 T 31/18
Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Sicherungshaft
Ob für die Verkündung des Beschlusses vom 15. Dezember 2017 die Öffentlichkeit hergestellt worden ist, kann dahinstehen, da ein Verkündungsmangel nicht dem wirksamen Erlass der Entscheidung entgegenstehen würde ( BGH FamRZ 2015, 1006; OLG Celle NJW 2014, 3458 ).