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   OLG Celle, 20.11.2015 - 2 Ws 194/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,54532
OLG Celle, 20.11.2015 - 2 Ws 194/15 (https://dejure.org/2015,54532)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.11.2015 - 2 Ws 194/15 (https://dejure.org/2015,54532)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. November 2015 - 2 Ws 194/15 (https://dejure.org/2015,54532)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GVGEG § 23; GVGEG §§ 23 ff.; StVollstrO § 44b Abs. 2 S. 1; StPO § 454b; StPO § 458; StPO § 463
    Einwendungen gegen Vollstreckungsreihenfolge unterfallen nicht gerichtlichem Verfahren nach §§ 458, 454b StPO, sondern §§ 23 ff EGGVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwendungen gegen Vollstreckungsreihenfolge unterfallen nicht gerichtlichem Verfahren nach §§ 458, 454b StPO, sondern §§ 23 ff EGGVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafvollstreckung: Einwendungen gegen die Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheitsstrafe und Maßregel in verschiedenen Verfahren

  • rechtsportal.de

    Einwendungen gegen Vollstreckungsreihenfolge unterfallen nicht gerichtlichem Verfahren nach §§ 458 , 454b StPO , sondern §§ 23 ff EGGVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 350 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1990 - 2 ARs 570/90

    Anfechtung der Ablehnung einer Vollstreckungsunterbrechung

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2015 - 2 Ws 194/15
    Darin kommt aber gerade der Wille zum Ausdruck, nur hinsichtlich der in das Gesetz (die StPO) einzustellenden Regelung die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer zu begründen (vgl. BGH Beschl. v. 21.12.1990, NStZ 1991, 205; KG aaO.; Saarl. Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschl. v. 6.10.2015, VAs 14-15/15; Schmidt-Clarner in Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe 2013, Teil B, Rn. 540).
  • KG, 21.12.1999 - 5 Ws 740/99
    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2015 - 2 Ws 194/15
    Die Reihenfolge der Strafvollstreckung stellt keine Einwendung gegen die Zulässigkeit der Strafvollstreckung i. S. d. § 458 Abs. 1 StPO dar, weil sie sich nicht gegen den Bestand des staatlichen Vollstreckungsanspruchs richtet (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 458, Rn. 8; KG Berlin, Beschl. v. 21.12.1999, 1 AR 1471/99).
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