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   OLG Celle, 20.11.2018 - 2 Ss 114/18   

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https://dejure.org/2018,41785
OLG Celle, 20.11.2018 - 2 Ss 114/18 (https://dejure.org/2018,41785)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.11.2018 - 2 Ss 114/18 (https://dejure.org/2018,41785)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. November 2018 - 2 Ss 114/18 (https://dejure.org/2018,41785)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 51 ; StGB § 53 ; StGB § 54 ; StGB § 55
    Härteausgleich bei Gesamtstrafenbildung

  • rechtsportal.de

    StPO § 354 Abs. 1
    Erfordernis eines Härteausgleichs bei fehlender Möglichkeit nachträglicher Gesamtstrafenbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Härteausgleich bei fehlender Möglichkeit einer Gesamtstrafenbildung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Härteausgleich bei fehlender Möglichkeit einer Gesamtstrafenbildung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 460 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.2011 - 4 StR 488/10

    Aussage gegen Aussage ist ein Grund für eine besondere Glaubwürdigkeitsprüfung

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2018 - 2 Ss 114/18
    Ist eine Geldstrafe bereits vollständig bezahlt, wäre ihre Einbeziehung in eine nachträglich zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund ihrer Anrechnung (§ 51 StGB) für den Angeklagten regelmäßig günstig gewesen (Anschluss an: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2312/17 -, juris Rn. 21; entgegen: BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 1 StR 442/17 -, juris; BGH, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11 -, juris Rn. 22; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 4 StR 488/10 -, juris Rn. 18).

    Zu Begründung wird dabei angeführt, dass der Angeklagte durch die unterbliebene Einbeziehung einer Geldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe grundsätzlich keinen Nachteil erlitten habe (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 1 StR 442/17 -, juris; BGH StV 2013, 73, juris Rn. 22; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 4 StR 488/10 -, juris Rn. 18).

  • BGH, 23.11.2017 - 1 StR 442/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2018 - 2 Ss 114/18
    Ist eine Geldstrafe bereits vollständig bezahlt, wäre ihre Einbeziehung in eine nachträglich zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund ihrer Anrechnung (§ 51 StGB) für den Angeklagten regelmäßig günstig gewesen (Anschluss an: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2312/17 -, juris Rn. 21; entgegen: BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 1 StR 442/17 -, juris; BGH, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11 -, juris Rn. 22; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 4 StR 488/10 -, juris Rn. 18).

    Zu Begründung wird dabei angeführt, dass der Angeklagte durch die unterbliebene Einbeziehung einer Geldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe grundsätzlich keinen Nachteil erlitten habe (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 1 StR 442/17 -, juris; BGH StV 2013, 73, juris Rn. 22; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 4 StR 488/10 -, juris Rn. 18).

  • BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2312/17

    Unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Recht auf effektiven

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2018 - 2 Ss 114/18
    Ist eine Geldstrafe bereits vollständig bezahlt, wäre ihre Einbeziehung in eine nachträglich zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund ihrer Anrechnung (§ 51 StGB) für den Angeklagten regelmäßig günstig gewesen (Anschluss an: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2312/17 -, juris Rn. 21; entgegen: BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 1 StR 442/17 -, juris; BGH, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11 -, juris Rn. 22; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 4 StR 488/10 -, juris Rn. 18).

    Es ist jedoch fraglich, ob diese Auffassung weiterhin vertreten werden wird, nachdem das Bundesverfassungsgericht dem mit überzeugenden Argumenten entgegen getreten ist (vgl. BVerfG StraFo 2018, 106-109, juris Rn. 21-26).

  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 547/11

    Voraussetzungen eines beachtlichen Tatbestandsirrtums bei der (besonders schweren

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2018 - 2 Ss 114/18
    Ist eine Geldstrafe bereits vollständig bezahlt, wäre ihre Einbeziehung in eine nachträglich zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund ihrer Anrechnung (§ 51 StGB) für den Angeklagten regelmäßig günstig gewesen (Anschluss an: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2312/17 -, juris Rn. 21; entgegen: BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 1 StR 442/17 -, juris; BGH, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11 -, juris Rn. 22; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 4 StR 488/10 -, juris Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2019 - 7 StS 1/19

    Finanzplan für Rüstungsprojekte: Haft für Ex-Journalist nach Geheimnisverrat

    Der Senat lässt dahinstehen, ob sich unter dem Gesichtspunkt der vollstreckungsrechtlichen Anrechnung einer durch Zahlung erledigten Geldstrafe im Sinne des § 51 Abs. 2, 4 Satz 1 StGB eine abweichende Bewertung rechtfertigen kann (so offenbar allgemein OLG Karlsruhe vom 21. Februar 2019, 2 Rv 7 Ss 74/19, juris Rn. 7 sowie vom 24. April 2019, 2 Rv SS 187/19, juris Rn. 13; OLG Celle vom 20. November 2018, 2 Ss 114/18, juris Rn. 16; jeweils unter Bezugnahme auf BVerfG vom 20. Dezember 2017, 2 BvR 2312/17, juris Rn. 21-26), wobei der Bundesgerichtshof in jüngeren Entscheidungen diesen Aspekt nicht herangezogen (etwa BGH vom 8. November 2018, 4 StR 269/18, juris Rn. 16; vom 23. Januar 2019, 5 StR 479/18, juris Rn. 32) und der spezifisch vollstreckungsrechtlichen Regelung des § 51 StGB auch mit Blick auf die gegenüber dem Härteausgleich unterschiedliche Zielrichtung erst bei der Bestimmung des Härteausgleichs, nicht aber zu dessen grundsätzlicher Herleitung Bedeutung beigemessen hat (etwa BGH vom 5. November 2014, 1 StR 299/14, juris Rn. 20 bis 22, 28 bis 31).
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Aus der jüngsten Rechtsprechung Bundesverfassungsgerichts ergibt sich, dass aufgrund des durch die (volle) Anrechnung aus § 51 StGB entstehenden Anrechnungsüberhangs von einem solchen Nachteil auszugehen ist (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2312/17 -, juris; zustimmend: OLG Celle, Beschluss vom 20. November 2018 - 2 Ss 114/18 -, juris, Rn. 15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19 -, juris, Rn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 2 Rv 7 Ss 74/19 -, juris, Rn. 7).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Wird die Bildung der Gesamtstrafe durch die Erledigung der einbeziehungsfähigen Geldstrafe unmöglich, ist deshalb dem dadurch entstehenden Nachteil durch Vornahme eines Härteausgleichs Rechnung zu tragen (so nunmehr auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.02.2019 - 2 Rv 7 Ss 74/19, juris Rn. 7; ebenso OLG Celle, Beschl. v. 20.11.2018 - 2 Ss 114/18, juris Rn. 15 f.; Reckmann , jurisPR-StrafR 16/2019 Anm. 3).
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2019 - 2 Rv 7 Ss 74/19

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe: Härteausgleich wegen

    Wird die Bildung der Gesamtstrafe durch die Erledigung der einbeziehungsfähigen Geldstrafe unmöglich, ist deshalb dem dadurch entstehenden Nachteil durch Vornahme eines Härteausgleichs Rechnung zu tragen (ebenso bereits OLG Celle, Beschluss vom 20.11.2018 - 2 Ss 114/18 -, juris).
  • OLG Hamburg, 27.11.2020 - 2 Rev 29/20

    Strafbemessung bei mehreren Straftaten: Anwendung der Grundsätze des

    Wird die Bildung der Gesamtstrafe durch die Erledigung der einbeziehungsfähigen Geldstrafe unmöglich, ist deshalb dem dadurch entstehenden Nachteil durch Vornahme eines Härteausgleichs Rechnung zu tragen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.2.2019 - 2 Rv 7 Ss 7 4/19, BeckRS 2019, 1999; Beschluss vom 24.4.2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19, BeckRS 2019, 7388; OLG Celle, Beschluss vom 20.11.2018 - 2 Ss 114/18, BeckRS 2018, 31830).
  • OLG Karlsruhe, 24.04.2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Erweiterung des Begriffs der früheren

    Wird die Bildung der Gesamtstrafe durch die Erledigung der einbeziehungsfähigen Geldstrafe unmöglich und lagen die Voraussetzungen dafür, die Geldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert bestehen zu lassen, nicht vor, ist deshalb dem dadurch entstehenden Nachteil regelmäßig durch Vornahme eines Härteausgleichs Rechnung zu tragen (Senat, Beschluss vom 21.2.2019 - 2 Rv 7 Ss 74/19, juris; OLG Celle, Beschluss vom 20.11.2018 - 2 Ss 114/18 -, juris).
  • KG, 14.04.2022 - 161 Ss 33/22

    Gesamtstrafenbildung: Härteausgleich bei wegen Vollstreckung nicht mehr

    Soweit in der Folge vereinzelte Entscheidungen mit Blick auf die bundesverfassungsgerichtlichen Erwägungen die Vornahme eines Härteausgleichs für erforderlich halten (so etwa Kammergericht, Beschlüsse vom 19. November 2019 - (1) 121 Ss 120/19 (22/19) - und vom 6. Mai 2020 - (3) 121 Ss 184/19 (30/20) - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 2 Rv 7 Ss 74/19 -, Rn. 7, juris; OLG Celle, Beschluss vom 20. November 2018 - 2 Ss 114/18 -, Rn. 15, juris), überzeugt dies nicht.
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