Rechtsprechung
OLG Celle, 20.12.2016 - 1 Ws 604/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
StPO § 101 Abs. 7 S. 2; StPO § 101 Abs. 7 S. 3; StPO § 101 Abs. 7 S. 4
Zeitpunkt der Entscheidung über einen Antrag auf nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer verdeckten Maßnahme - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitpunkt der Entscheidung über einen Antrag auf nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer verdeckten Maßnahme
- rechtsportal.de
Unzulässige Entscheidung über einen Antrag auf nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Telefonüberwachungsmaßnahmen vor Abschluss der Hauptverhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachträgliche Überprüfung verdeckter Telekommunikationsüberwachungen - und der Überprüfungszeitpunkt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachträgliche Überprüfung verdeckter Telekommunikationsüberwachungen - und die sofortige Beschwerde
Verfahrensgang
- LG Stade, 21.11.2016 - 500 KLs 9/15
- LG Stade, 19.12.2016 - 500 KLs 132 Js 9841/08
- LG Stade, 19.12.2016 - 500 KLs 9/15
- OLG Celle, 20.12.2016 - 1 Ws 604/16
- BVerfG, 15.03.2017 - 2 BvR 144/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.10.2009 - StB 20/09
Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs für einen Antrag auf …
Auszug aus OLG Celle, 20.12.2016 - 1 Ws 604/16
Denn eine dem § 305a Abs. 2 StPO oder § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO entsprechende Sonderregelung zur Beschwerdezuständigkeit gibt es nicht (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, NStZ 2010, 225; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, BGHSt 54, 30;… MüKo-StPO/ Günther , 2014, § 101 Rn. 88 ff.;… Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 59. Aufl. 2016, § 101 Rn. 25c).Danach ist, sofern Anklage erhoben und - was hier geschehen ist - (auch) der Angeklagte selbst über die Überwachungsmaßnahmen informiert worden ist, zur Entscheidung über einen Antrag nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO das mit der Sache befasste Gericht zuständig, und zwar auch insoweit, als es - wie hier - um den Antrag eines Drittbetroffenen geht (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, NStZ 2010, 225; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, BGHSt 54, 30; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12-15/08, BGHSt 53, 1; OLG Celle, Beschluss vom 24. Februar 2012 - 2 Ws 44/12, NStZ 2013, 60;… vgl. auch BT-Drucks. 16/5846, S. 63).
Ungeachtet des Wortlauts des § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO ("in der das Verfahren abschließenden Entscheidung") ergeht die Entscheidung nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO jedenfalls dann, wenn es um einen Antrag eines Drittbetroffenen geht, nicht in dem die Instanz abschließenden Urteil, sondern - außerhalb der Hauptverhandlung und ohne Mitwirkung der Schöffen - durch isolierten Beschluss (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, NStZ 2010, 225;… KK/StPO- Bruns , 7. Aufl. 2013, § 101 Rn. 37;… MüKo-StPO/ Günther , 2014, § 101 Rn. 81; Singelnstein , NStZ 2009, 481, 485).
Denn nur so ist sichergestellt, dass das Ziel der Regelung des § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO erreicht wird, divergierende Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen in einem Beschluss nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO einerseits und der das Verfahren abschließenden Entscheidung andererseits zu vermeiden (vgl. zu diesem Regelungszweck BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, NStZ 2010, 225; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - StB 24/08, NStZ 2009, 399; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12-15/08, BGHSt 53, 1).
Zwar wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass das erkennende Gericht auch noch nach der Urteilsverkündung einen Beschluss nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO treffen kann und muss, wenn der Antrag auf Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme vor Erlass der das Verfahren abschließenden Entscheidung beim Gericht anhängig gemacht worden ist, indes - aus welchen Gründen auch immer - nicht zusammen mit der verfahrensabschließenden Entscheidung beschieden wurde (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, NStZ 2010, 225; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 1 AR 19/10, StV 2010, 562.
- BGH, 24.06.2009 - 4 StR 188/09
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde bei einer Entscheidung in dem mit der …
Auszug aus OLG Celle, 20.12.2016 - 1 Ws 604/16
Die sofortige Beschwerde ist nicht gemäß § 305 StPO ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, BGHSt 54, 30;… MüKo-StPO/ Günther , 2014, § 101 Rn. 90;… Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 59. Aufl. 2016, § 101 Rn. 25c).Denn eine dem § 305a Abs. 2 StPO oder § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO entsprechende Sonderregelung zur Beschwerdezuständigkeit gibt es nicht (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, NStZ 2010, 225; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, BGHSt 54, 30;… MüKo-StPO/ Günther , 2014, § 101 Rn. 88 ff.;… Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 59. Aufl. 2016, § 101 Rn. 25c).
Danach ist, sofern Anklage erhoben und - was hier geschehen ist - (auch) der Angeklagte selbst über die Überwachungsmaßnahmen informiert worden ist, zur Entscheidung über einen Antrag nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO das mit der Sache befasste Gericht zuständig, und zwar auch insoweit, als es - wie hier - um den Antrag eines Drittbetroffenen geht (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, NStZ 2010, 225; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, BGHSt 54, 30; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12-15/08, BGHSt 53, 1; OLG Celle, Beschluss vom 24. Februar 2012 - 2 Ws 44/12, NStZ 2013, 60;… vgl. auch BT-Drucks. 16/5846, S. 63).
- BGH, 08.10.2008 - StB 12/08
Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine …
Auszug aus OLG Celle, 20.12.2016 - 1 Ws 604/16
Danach ist, sofern Anklage erhoben und - was hier geschehen ist - (auch) der Angeklagte selbst über die Überwachungsmaßnahmen informiert worden ist, zur Entscheidung über einen Antrag nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO das mit der Sache befasste Gericht zuständig, und zwar auch insoweit, als es - wie hier - um den Antrag eines Drittbetroffenen geht (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, NStZ 2010, 225; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, BGHSt 54, 30; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12-15/08, BGHSt 53, 1; OLG Celle, Beschluss vom 24. Februar 2012 - 2 Ws 44/12, NStZ 2013, 60;… vgl. auch BT-Drucks. 16/5846, S. 63).Denn nur so ist sichergestellt, dass das Ziel der Regelung des § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO erreicht wird, divergierende Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen in einem Beschluss nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO einerseits und der das Verfahren abschließenden Entscheidung andererseits zu vermeiden (vgl. zu diesem Regelungszweck BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, NStZ 2010, 225; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - StB 24/08, NStZ 2009, 399; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12-15/08, BGHSt 53, 1).
- OLG Koblenz, 19.05.2010 - 1 AR 19/10
Überwachungsmaßnahme: Zuständiges Gericht bei nach rechtskräftigem Abschluss des …
Auszug aus OLG Celle, 20.12.2016 - 1 Ws 604/16
Zwar wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass das erkennende Gericht auch noch nach der Urteilsverkündung einen Beschluss nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO treffen kann und muss, wenn der Antrag auf Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme vor Erlass der das Verfahren abschließenden Entscheidung beim Gericht anhängig gemacht worden ist, indes - aus welchen Gründen auch immer - nicht zusammen mit der verfahrensabschließenden Entscheidung beschieden wurde (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, NStZ 2010, 225; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 1 AR 19/10, StV 2010, 562. - BGH, 22.01.2009 - StB 24/08
Konzentration der Zuständigkeit für den nachträglichen Rechtsschutz …
Auszug aus OLG Celle, 20.12.2016 - 1 Ws 604/16
Denn nur so ist sichergestellt, dass das Ziel der Regelung des § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO erreicht wird, divergierende Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen in einem Beschluss nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO einerseits und der das Verfahren abschließenden Entscheidung andererseits zu vermeiden (vgl. zu diesem Regelungszweck BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, NStZ 2010, 225; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - StB 24/08, NStZ 2009, 399; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12-15/08, BGHSt 53, 1). - OLG Celle, 24.02.2012 - 2 Ws 43/12
Frage der Rechtmäßigkeit der Benachrichtigung als Gegenstand der Überprüfung der …
Auszug aus OLG Celle, 20.12.2016 - 1 Ws 604/16
Danach ist, sofern Anklage erhoben und - was hier geschehen ist - (auch) der Angeklagte selbst über die Überwachungsmaßnahmen informiert worden ist, zur Entscheidung über einen Antrag nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO das mit der Sache befasste Gericht zuständig, und zwar auch insoweit, als es - wie hier - um den Antrag eines Drittbetroffenen geht (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, NStZ 2010, 225; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, BGHSt 54, 30; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12-15/08, BGHSt 53, 1; OLG Celle, Beschluss vom 24. Februar 2012 - 2 Ws 44/12, NStZ 2013, 60;… vgl. auch BT-Drucks. 16/5846, S. 63). - OLG Celle, 24.02.2012 - 2 Ws 44/12
Anforderungen an die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollzugs einer …
Auszug aus OLG Celle, 20.12.2016 - 1 Ws 604/16
Danach ist, sofern Anklage erhoben und - was hier geschehen ist - (auch) der Angeklagte selbst über die Überwachungsmaßnahmen informiert worden ist, zur Entscheidung über einen Antrag nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO das mit der Sache befasste Gericht zuständig, und zwar auch insoweit, als es - wie hier - um den Antrag eines Drittbetroffenen geht (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, NStZ 2010, 225; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, BGHSt 54, 30; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12-15/08, BGHSt 53, 1; OLG Celle, Beschluss vom 24. Februar 2012 - 2 Ws 44/12, NStZ 2013, 60;… vgl. auch BT-Drucks. 16/5846, S. 63).