Rechtsprechung
OLG Celle, 22.09.2016 - 11 U 13/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Haftung einer Kapitalanlageberatungsgesellschaft wegen Aufklärungspflichtverletzung: Vorteilsausgleichung bei Empfehlung der Zeichnung mehrerer, später unterschiedlich erfolgreicher Kapitalbeteiligungen; Bestreiten verspäteter Übergabe des Emissionsprospekts mit ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorteilsausgleichung bei Empfehlung zur Zeichnung mehrerer (später unterschiedlich erfolgreicher) Kapitalbeteiligungen; Bestreiten verspäteter Übergabe des Emissionsprospekts mit Nichtwissen
- rechtsportal.de
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zeitpunkts der Aushändigung des Emissionsprospekts für eine Kapitalbeteiligung im Verfahren der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Kapitalanlegers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zeitpunkts der Aushändigung des Emissionsprospekts für eine Kapitalbeteiligung im Verfahren der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Kapitalanlegers
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Aufklärungsbedürftige Umstände bei Beratung zur Anlage in einem Immobilienfonds
- anwalt.de (Kurzinformation)
Urteil zugunsten eines Anlegers bei fehlerhafter Anlageberatung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fehlerhafte Anlageberatung - Rückabwicklung bei verspäteter Prospektübergabe
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung bestätigt
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung
Verfahrensgang
- LG Hannover, 06.01.2016 - 11 O 118/15
- OLG Celle, 22.09.2016 - 11 U 13/16
- BGH, 18.10.2018 - III ZR 497/16
Papierfundstellen
- NZG 2016, 1424
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21
Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag
Ist er dazu nicht in der Lage, trifft ihn die gleiche prozessuale Folge, die sonst einen Anspruchsteller trifft, der nicht alle Tatbestandsmerkmale einer einschlägigen Anspruchsgrundlage dartun kann: Zu seinem Nachteil ist dann davon auszugehen, dass die im Rahmen der sekundären Darlegungslast zu schildernde (positive) Tatsache nicht vorliegt (vgl. BGH 8. Januar 2019 - II ZR 139/17 - Rn. 34; 10. Februar 2011 - IX ZR 45/08 - Rn. 2; OLG Celle 22. September 2016 - 11 U 13/16 - zu II 1 c dd (2) der Gründe; KG Berlin 13. Juli 2009 - 24 U 81/08 - zu II A 1 g der Gründe) . - OLG Celle, 03.07.2017 - 11 U 164/16
Berufung im Schadensersatzprozess wegen Bankenhaftung bei fehlerhafter …
Hinsichtlich dieser sekundären Darlegungslast entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass das Beratungsunternehmen das Vorbringen des klägerischen Anlegers zu den Einzelheiten der Prospektübergabe nicht mit Nichtwissen nach § 138 Abs. 4 ZPO bestreiten darf (vgl. dazu z. B. Senat, Urteil vom 22. September 2016 - 11 U 13/16, juris Rn. 27 ff.). - OLG Celle, 22.06.2017 - 11 U 147/16
Anforderungen an den schlüssigen Vortrag und das erhebliche Bestreiten einer …
Zu seinem Nachteil ist dann davon auszugehen, dass die darzulegende - positive - Tatsache nicht vorliegt (mittlerweile ständige Senatsrechtsprechung, vgl. unter anderem Urteile vom 22. September 2016 - 11 U 13/16, juris, Rn. 29 ff. sowie 11 U 73/16, Seite 8, n.V.).Die Frage, wie die Rechtslage zu beurteilen ist, wenn die Beklagte ihrer Erkundigungspflicht erfolglos genügt hat, stellte sich dem Senat erstmals in den Berufungsverfahren 11 U 73/16 und 11 U 13/16.
- OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
Anlageberatungsgesellschaft: Vermutungen zum Beratungsablauf; Bestreiten der …
Zu seinem Nachteil ist dann davon auszugehen, dass die darzulegende - positive - Tatsache nicht vorliegt (mittlerweile ständige Senatsrechtsprechung, vgl. unter anderem Urteil vom 15. September 2016 - 11 U 13/16, juris, Rn. 29 ff.). - OLG Braunschweig, 11.11.2016 - 3 W 21/16
Streitwerterhöhung bei zinsähnlicher Geltendmachung entgangenen Gewinns aus …
Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, die im Anschluss an die - jedenfalls mit der Entscheidung des IV. Zivilsenates vom 10.12.2014 - IV ZR 116/14 als gefestigt anzusehende - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergangen ist, ist letzterer, soweit ersichtlich, ganz überwiegend gefolgt (vgl. OLG München…, Urteil vom 27.09.2016 - 5 U 129/16, juris-Rn. 54…, Beschluss vom 05.08.2014 - 19 U 1422/14, juris-Rn. 16; OLG Celle, Urteil vom 22.09.2016 - 11 U 13/16, juris- Rn. 91; Beschluss vom 31.08.2016 - 11 U 3/16; Brandenburgisches OLG…, Urteil vom 27.04.2016 - 4 U 11/14, juris-Rn. 122; OLG Koblenz…, Urteil vom 15.01.2016 - 8 U 1268/14, juris-Rn. 192; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 08.10.2015 - 4 U 55/15, juris-Rn. 42; OLG Naumburg…, Beschluss vom 07.10.2015 - 5 U 99/15, juris-Rn. 30; OLG Hamburg…, Urteil vom 05.06.2015 - 11 U 206/12, juris-Rn. 77; OLG Bamberg…, Urteil vom 13.05.2015 - 3 U 140/14, juris-Rn. 134; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 14.04.2015 - 17 U 251/13, juris-Rn. 35). - OLG Celle, 27.07.2017 - 11 U 142/16
Voraussetzungen eines Beratungsunternehmen im Hinblick auf ein von dem Anleger …
Hinsichtlich dieser sekundären Darlegungslast entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass das Beratungsunternehmen das Vorbringen des klägerischen Anlegers zu den Einzelheiten der Prospektübergabe nicht mit Nichtwissen nach § 138 Abs. 4 ZPO bestreiten darf (vgl. dazu z. B. Senat, Urteil vom 22. September 2016 - 11 U 13/16, juris Rn. 27 ff.). - OLG Celle, 17.07.2017 - 11 U 66/17
Schadensersatz bei Kapitalanlageberatung: Wahrheitsgebot im Zivilprozess; …
Hinsichtlich dieser sekundären Darlegungslast entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass das Beratungsunternehmen das Vorbringen des klägerischen Anlegers zu den Einzelheiten der Prospektübergabe nicht mit Nichtwissen nach § 138 Abs. 4 ZPO bestreiten darf (vgl. dazu z. B. Senat, Urteil vom 22. September 2016 - 11 U 13/16, juris Rn. 27 ff.). - LG Kassel, 04.04.2019 - 5 O 1024/17
Beratungsfehler bei Verschweigen aufklärungspflichtiger Rückvergütungen
Da unstreitig ist, dass dem Kläger Ausschüttungen ausgezahlt worden sind, zuletzt im März 2018 bzgl. der "....." GmbH & Co. Nr. 1 KG, besteht jedenfalls das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung (vgl. insoweit auch OLG Celle, Urteil vom 22. September 2016 - 11 U 13/16 -, Rn. 62, juris).