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   OLG Celle, 21.03.2006 - 14 U 182/05   

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OLG Celle, 21.03.2006 - 14 U 182/05 (https://dejure.org/2006,7156)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.03.2006 - 14 U 182/05 (https://dejure.org/2006,7156)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. März 2006 - 14 U 182/05 (https://dejure.org/2006,7156)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerverhältnis: Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung; Voranmeldungszeitraum; Entstehung des Anspruchs auf Vorauszahlung der Umsatzsteuer; Aufrechnungsverbot; Teilgläubiger

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 18 Abs. 1 S. 1 UStG ; § 18 Abs. 1 S. 3 UStG ; § 220 Abs. 1 AO 1977; § 220 Abs. 2 AO 1977; § 95 Abs. 1 S. 3 InsO; § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO
    Aufrechnung von Ansprüchen aus dem Steuerverhältnis; Entstehung des Anspruchs auf Vorauszahlung der Umsatzsteuer; Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung; Entstehung der Steuerschuld vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Aufrechnungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung von Ansprüchen aus dem Steuerverhältnis; Entstehung des Anspruchs auf Vorauszahlung der Umsatzsteuer; Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung; Entstehung der Steuerschuld vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Aufrechnungsverbot

  • Judicialis

    UStG § 18 Abs. 1 Satz 1; ; UStG § 18 Abs. 1 Satz 3; ; AO 1977 § 220 Abs. 1; ; AO 1977 § 220 Abs. 2; ; InsO § 95 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortige Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlungen bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung- Aufrechnung mit Gegenforderungen des Finanzamts im Insolvenzverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauinsolvenz - Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI (Beilage) 2006, 21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 04.05.2004 - VII R 45/03

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2006 - 14 U 182/05
    Allerdings ist umstritten, ob § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG auch auf Umsatzsteuervorauszahlungsschulden anwendbar ist, die entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG nicht angemeldet worden sind (vgl. zum Meinungsstand BFH, Urt. v. 4. Mai 2004, VII R 45/03, BB 2004, 1546 = ZIP 2004, 1423 = ZInsO 2004, 862 [II. 2. der Entscheidungsgründe]).

    Dann aber entsteht der Anspruch des Finanzamts - und damit hier auch die maßgebliche Gegenforderung für den Zeitraum Januar 2002 - auf Umsatzsteuervorauszahlung mit dem Ende des letzten Tages des maßgeblichen Voranmeldungszeitraums, d. h. hier mit Ablauf des 31. Januar 2002 (vgl. BFH, Urteile v. 26. Januar 2005, VII R 22/04, BFH/NV 2005, 1210; v. 31. Mai 2005, VII R 71/04, StE 2005, 2147; v. 4. Mai 2004 a. a. O.; je m. w. N.).

    Der Bundesfinanzhof hat im Urteil vom 4. Mai 2004 (VII R 45/03, BB 2004, 1546 = ZIP 2004, 1423 = ZInsO 2004, 862 - mit Darstellung des Meinungsstandes) diese Frage dahinstehen lassen, weil es im dort zu entscheidenden Fall auf deren Beantwortung letztlich nicht ankam.

  • BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03

    Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2006 - 14 U 182/05
    Dabei ist für die Wirksamkeit der Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens allein entscheidend, ob die Forderung, gegen die aufgerechnet werden soll, im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bereits dem Grund nach bestanden hat (vgl. FG Berlin, Urt. v. 26. August 2003, 5 K 5055/02, EFG 2003, 1758; juris), also die Hauptforderung ihrem Kern nach bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist (vgl. BFH, Urt. v. 5. Oktober 2004, VII R 69/03, BB 2005, 308 = ZIP 2005, 266 = ZInsO 2005, 542 [II. 2. a) der Entscheidungsgründe]).

    Die Beklagte durfte somit bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens darauf vertrauen, dass die Durchsetzung ihrer Steuerforderungen auch mit Rücksicht auf das Entstehen einer späteren Aufrechnungslage keine Schwierigkeiten bereiten würde; dieses Vertrauen wird im Insolvenzverfahren geschützt (vgl. BGHZ 160, 1 [II. 2. b) der Entscheidungsgründe]; BFH, Urt. v. 5. Oktober 2004 a. a. O.).

  • BFH, 26.01.2005 - VII R 22/04

    Insolvenzverfahren; Aufrechnung; USt-Sondervorauszahlung

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2006 - 14 U 182/05
    Dann aber entsteht der Anspruch des Finanzamts - und damit hier auch die maßgebliche Gegenforderung für den Zeitraum Januar 2002 - auf Umsatzsteuervorauszahlung mit dem Ende des letzten Tages des maßgeblichen Voranmeldungszeitraums, d. h. hier mit Ablauf des 31. Januar 2002 (vgl. BFH, Urteile v. 26. Januar 2005, VII R 22/04, BFH/NV 2005, 1210; v. 31. Mai 2005, VII R 71/04, StE 2005, 2147; v. 4. Mai 2004 a. a. O.; je m. w. N.).

    Die Fälligkeit der Forderung des Finanzamts und damit hier die Gegenforderung der Beklagten richtet sich dann nach § 220 Abs. 2 Satz 1 AO (vgl. BFH, Urt. v. 26. Januar 2005, a. a. O., veröffentlicht auch bei juris, dort Rn. 8 m. w. N.).

  • BFH, 31.05.2005 - VII R 74/04

    Insolvenzverfahren: Aufrechnung gegen USt-Erstattungsanspruch

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2006 - 14 U 182/05
    Im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens war jedoch vorliegend auch hinsichtlich der Forderungen, die aufgrund der später zugestellten Schlussrechnungen erst im Nachhinein fällig geworden sind, der Rechtsgrund für den diesen Forderungen zugrundeliegenden Anspruch bereits gelegt, weil die Insolvenzschuldnerin zu diesem Zeitpunkt bereits ihre Leistungen im Rahmen der Bauvorhaben erbracht hatte (vgl. BFH, Urt. v. 31. Mai 2005, VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745 [II. 2. b) der Entscheidungsgründe]).
  • BFH, 12.03.1963 - VII 98/61 U

    Zur Frage des Steuergläubigers bei Aufrechnung mit oder gegen Steuerforderungen

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2006 - 14 U 182/05
    Das entspricht der Teilgläubigerschaft gemäß § 420 (2. Alt.) BGB (vgl. BFH, Urt. v. 12. März 1963, VII 98/61 U, BB 1963, 591 [veröffentl. auch bei juris, dort Rn. 21]; MünchKommBGB/Bydlinski, BGB, 4. Aufl., § 428 Rn. 14).
  • FG Berlin, 26.08.2003 - 5 K 5055/02

    Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2006 - 14 U 182/05
    Dabei ist für die Wirksamkeit der Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens allein entscheidend, ob die Forderung, gegen die aufgerechnet werden soll, im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bereits dem Grund nach bestanden hat (vgl. FG Berlin, Urt. v. 26. August 2003, 5 K 5055/02, EFG 2003, 1758; juris), also die Hauptforderung ihrem Kern nach bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist (vgl. BFH, Urt. v. 5. Oktober 2004, VII R 69/03, BB 2005, 308 = ZIP 2005, 266 = ZInsO 2005, 542 [II. 2. a) der Entscheidungsgründe]).
  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 50/04

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2006 - 14 U 182/05
    Da es sich bei den Hauptforderungen des Klägers um Werklohnforderungen der Insolvenzschuldnerin aus VOB/BVerträgen mit der Beklagten handelt, kommt es hier zunächst gemäß §§ 14, 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B auf den Eingang der prüffähigen Schlussrechnung an; soweit diese bis November 2001 zugegangen waren, sind sie nach Ablauf von zwei Monaten nach Zugang hinsichtlich der Prüffähigkeit nicht mehr rügefähig (vgl. BGH, Urt. v. 23. September 2004, VII ZR 173/03, NJW-RR 2005, 167; [noch unveröffentl.] Urt. v. 8 Dezember 2005, VII ZR 50/04, juris).
  • BFH, 31.05.2005 - VII R 71/04

    Insolvenzverfahren; Aufrechnung

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2006 - 14 U 182/05
    Dann aber entsteht der Anspruch des Finanzamts - und damit hier auch die maßgebliche Gegenforderung für den Zeitraum Januar 2002 - auf Umsatzsteuervorauszahlung mit dem Ende des letzten Tages des maßgeblichen Voranmeldungszeitraums, d. h. hier mit Ablauf des 31. Januar 2002 (vgl. BFH, Urteile v. 26. Januar 2005, VII R 22/04, BFH/NV 2005, 1210; v. 31. Mai 2005, VII R 71/04, StE 2005, 2147; v. 4. Mai 2004 a. a. O.; je m. w. N.).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 147/03

    Voraussetzungen der Aufrechnung in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2006 - 14 U 182/05
    Die Beklagte durfte somit bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens darauf vertrauen, dass die Durchsetzung ihrer Steuerforderungen auch mit Rücksicht auf das Entstehen einer späteren Aufrechnungslage keine Schwierigkeiten bereiten würde; dieses Vertrauen wird im Insolvenzverfahren geschützt (vgl. BGHZ 160, 1 [II. 2. b) der Entscheidungsgründe]; BFH, Urt. v. 5. Oktober 2004 a. a. O.).
  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 320/02

    Zulässigkeit und Form der Beschränkung der Revisionszulassung

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2006 - 14 U 182/05
    Da es sich insoweit um einen tatsächlich und rechtlich selbständigen, abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs handelt, ist die entsprechend eingeschränkte Revisionszulassung möglich (vgl. BGH, Urt. v. 5. November 2003, VIII ZR 320/02, NJW-RR 2004, 426).
  • BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren; Fälligkeit der

  • BGH, 19.07.2007 - IX ZR 81/06

    Aufrechnung durch den Bund mit dem Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer;

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in ZInsO 2006, 609 abgedruckt ist, hat angenommen, die Klageforderung sei durch die Aufrechnung der Beklagten mit den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis erloschen.
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