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   OLG Celle, 21.04.2006 - 11 W 17/06   

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https://dejure.org/2006,7834
OLG Celle, 21.04.2006 - 11 W 17/06 (https://dejure.org/2006,7834)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.04.2006 - 11 W 17/06 (https://dejure.org/2006,7834)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. April 2006 - 11 W 17/06 (https://dejure.org/2006,7834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung: Entscheidungsmaßstab bei der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 91a Abs. 1 ZPO; § 567 Abs. 1 ZPO; § 572 Abs. 1 ZPO; § 584 Abs. 1 BGB; § 581 BGB; § 546 Abs. 2 BGB
    Pflicht zur Klärung schwieriger Rechtsfragen durch das Gericht bei der Kostenentscheidung; Erneute sofortige Beschwerde gegen die Nichtabhilfeentscheidung des Ausgangsgerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Klärung schwieriger Rechtsfragen durch das Gericht bei der Kostenentscheidung; Erneute sofortige Beschwerde gegen die Nichtabhilfeentscheidung des Ausgangsgerichts

  • Judicialis

    ZPO § 91a Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 572 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a Abs. 1 § 567 Abs. 1 § 572 Abs. 1
    Grundlagen der Kostenquotelung nach Hauptsacheerledigung - Rechtsmittel gegen Nichtabhilfeentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 20.02.1997 - 22 W 11/97
    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2006 - 11 W 17/06
    Denn sie hätte ausweislich ihres noch am 7. September mit dieser Anschrift benutzten Geschäftspapiers sowie aufgrund der Tatsache, dass auch der Postzusteller insoweit keine durchgreifenden Zweifel hatte (vgl. insoweit OLG Frankfurt/M. NJW-RR 1997, 956), jedenfalls den Anschein gesetzt, dort aufhältlich zu sein und ihren Geschäftssitz dort zu haben (vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 178 Rn. 7 m. w. N.).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Es liefe im Übrigen der Prozessökonomie zuwider (vgl. OLG Celle OLGR 2006, 462, 464), wenn zunächst das Beschwerdegericht die - obendrein nicht selbstständig anfechtbare (BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2008, IX ZA 46/08, ZIP 2009, 289, 290; BayObLG FGPrax 2003, 199, 200; OLG Celle, aaO) - Nichtabhilfeentscheidung auf ihre Ordnungsgemäßheit hin überprüfen, die Nichtabhilfe- und/oder Vorlageentscheidung aufheben und im Anschluss an die Nachholung noch eine eigene Entscheidung in der Sache treffen müsste.
  • BGH, 16.12.2008 - IX ZA 46/08

    Gegenstand der Beschwerde bei unwirksamer Beschwerdeentscheidung des

    Bei richtiger Entscheidungsform ist schon aufgrund der gegen die Ausgangsentscheidung eingelegten sofortigen Beschwerde auch über den nicht selbständig anfechtbaren (OLG Celle OLGReport 2006, 462; Zöller/Heßler, ZPO 27. Aufl. § 572 Rn. 15) Nichtabhilfebeschluss zu befinden (MünchKomm-ZPO/Lipp, 3. Aufl. § 572 Rn. 13).
  • OLG Koblenz, 12.10.2006 - 12 W 471/06

    Hauptsacheerledigung: Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung

    Dies rechtfertigt es, zumal wenn andere Anhaltspunkte für ihr mutmaßliches Unterliegen hinzukommen, ihr die Kosten aufzuerlegen (vgl. OLG Celle OLG-Report Celle 2006, 462, 463).
  • KG, 18.12.2017 - 18 WF 51/17

    Verfahrenswertbemessung in Scheidungssachen

    Der Nichtabhilfebeschluß ist für den Beschwerdeführer grundsätzlich unanfechtbar, da er regelmäßig keine eigene Beschwer begründet, sondern nur zur Befassung des Beschwerdegerichts mit der Beschwerde führt (OLG Celle OLGR 2006, 462; Heßler in Zöller, ZPO, Kommentar, 32. Aufl. 2017, § 572 Rn. 15).
  • OLG Celle, 15.10.2012 - 13 U 60/12

    Verstoß des Apothekers gegen die Arzneimittelpreisbindung durch Beteiligung an

    Maßstab der Entscheidung ist vielmehr der aufgrund summarischer Prüfung zu prognostizierende Ausgang des Rechtsstreits ohne Eintritt der Erledigung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2008 - XI ZB 24/07, NJW-RR 2009, 425, 426; OLG Celle, Beschluss vom 21. April 2006 - 11 W 17/06, juris Rn. 9).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.09.2018 - 11 T 3446/18

    Sofortige Beschwerde wird abglehnt

    Dies macht keinen Sinn und entspricht ersichtlich nicht der Intention des Gesetzes (OLG Celle, Beschluss vom 21. April 2006 - 11 W 17/06 -, Rn. 15-16, juris).
  • OLG Hamm, 19.06.2020 - 25 W 76/20
    Denn eine sofortige Beschwerde gegen eine Nichtabhilfeentscheidung ist - soweit die Partei wie vorliegend durch diese nicht zusätzlich beschwert ist - unzulässig ( OLG Celle OLGR 2006, 462 (463); BeckOK-Wulf, ZPO, Edition: 36, Stand: 01.03.2020, § 572 Rn 10 ).
  • OLG Hamm, 21.07.2013 - 28 W 30/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Nichtabhilfeentscheidung

    1.Die gemäß §§ 793, 567, 572 Abs. 1 ZPO ergangene Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts vom 27.05.2013, die die Beschwerdeführerin nicht weitergehend beschwert als die Ursprungsentscheidung und die nur zur Befassung des Beschwerdegerichts mit dem Rechtsmittel führt, ist unanfechtbar (vgl. OLG Celle in OLGR 2006, 462; Zöller: ZPO, 29. Auflage 2012, Rn. 15 zu § 572 ZPO (Heßler); Beck'scher Onlinekommentar zur ZPO, Stand : 1.04.2013, Rn. 10 zu § 572 ZPO (Wulf)).
  • OLG Hamm, 27.02.2019 - 11 W 6/19

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die

    Die Beschwerde des Klägers vom 02. Februar 2019 gegen den Beschluss des Landgerichts vom 28. Januar 2019, mit dem der Beschwerde vom 23. Januar 2019 gegen den Beschluss vom 02. Januar 2019 nicht abgeholfen worden ist, ist unzulässig, weil die Nichtabhilfeentscheidung gem. § 572 ZPO keine über die Prozesskostenhilfeverweigerung im angefochtenen Beschluss hinausgehende eigenständige Beschwer verursacht, vielmehr nur zur Befassung des Beschwerdegerichts mit der Beschwerde führt (OLG Celle, Beschluss vom 21.04.2006 - 11 W 17/06 - Rn. 15, zitiert nach juris).
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