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   OLG Celle, 21.09.2015 - 11 U 29/15   

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https://dejure.org/2015,59204
OLG Celle, 21.09.2015 - 11 U 29/15 (https://dejure.org/2015,59204)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.09.2015 - 11 U 29/15 (https://dejure.org/2015,59204)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. September 2015 - 11 U 29/15 (https://dejure.org/2015,59204)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 124/18

    Bei Deckungszusage Schadensersatzansprüche des Rechtsschutzversicherers gegen

    Der Umstand, dass im Februar 2016 noch keine Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerden gegen die Urteile des Oberlandesgericht Celle vom 17.09.2015 - 11 U 31/15 - sowie vom 21.09.2015 - 11 U 29/15 -, in denen eine unzureichende Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs in den streitgegenständlichen Güteanträgen festgestellt worden war, getroffen war, ändert ebenfalls nichts daran, dass die Beklagte zu 1. den Versicherungsnehmern der Klägerin nach dem 15.02.2016 von einer weiteren Rechtsverfolgung hätte abraten müssen.
  • OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 122/18

    Schadensersatz in Form der Erstattung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wegen

    Der Umstand, dass im Februar 2016 noch keine Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerden gegen die Urteile des Oberlandesgericht Celle vom 17.09.2015 - 11 U 31/15 - sowie vom 21.09.2015 - 11 U 29/15 -, in denen eine unzureichende Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs in den streitgegenständlichen Güteanträgen festgestellt worden war, getroffen war, ändert ebenfalls nichts daran, dass die Beklagte zu 1. den Versicherungsnehmern der Klägerin nach dem 15.02.2016 von einer weiteren Rechtsverfolgung hätte abraten müssen.
  • OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 123/18
    Der Umstand, dass im Februar 2016 noch keine Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerden gegen die Urteile des Oberlandesgericht Celle vom 17.09.2015 - 11 U 31/15 - sowie vom 21.09.2015 - 11 U 29/15 -, in denen eine unzureichende Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs in den streitgegenständlichen Güteanträgen festgestellt worden war, getroffen war, ändert ebenfalls nichts daran, dass die Beklagte zu 1. den Versicherungsnehmern der Klägerin nach dem 15.02.2016 von einer weiteren Rechtsverfolgung hätte abraten müssen.
  • BGH, 30.06.2016 - III ZR 341/15

    Anforderungen an die nötige Individualisierung des geltend gemachten prozessualen

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 21. September 2015 - 11 U 29/15 - wird zurückgewiesen, weil ein Revisionszulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht vorliegt.
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