Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.11.2013 - 2 U 179/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37679
OLG Celle, 21.11.2013 - 2 U 179/13 (https://dejure.org/2013,37679)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.11.2013 - 2 U 179/13 (https://dejure.org/2013,37679)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. November 2013 - 2 U 179/13 (https://dejure.org/2013,37679)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Bindung des Vermieters an von ihm gestellte unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vermieter ist selber an seine unwirksame Klausel im Mietvertrag gebunden; §§ 242, 307, 543 Abs. 2 S 1 Nr. 3 BGB

  • mietrechtsiegen.de

    Kündigung Gewerberaummietvertrag wegen Zahlungsverzug - unwirksame AGBs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307; BGB § 543 Abs. 2 Nr. 3
    Bindung des Vermieters an von ihm gestellte, einer Inhaltskontrolle nicht standhaltenden AGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter kann sich auf unwirksame AGB-Klausel berufen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Keine formularmäßige Verschärfung des Kündigungsrechts

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vermieter ist an eigene AGB gebunden!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verpächter muss unwirksame Klausel über Voraussetzungen außerordentlicher Kündigung gegen sich gelten lassen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Bindung des Vermieters an von ihm gestellte AGB

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpächter muss unwirksame Klausel über Voraussetzungen außerordentlicher Kündigung gegen sich gelten lassen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auf die Unwirksamkeit der eigenen Vertragsklausel kann sich der Verwender nicht berufen! (IMR 2014, 114)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 143
  • ZMR 2014, 276
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 71/86

    Kündigung des Pachtverhältnisses wegen Zahlungsverzugs des Pächters

    Auszug aus OLG Celle, 21.11.2013 - 2 U 179/13
    Dies wird auch nicht dadurch ausgeglichen, dass die Klausel andererseits die fristlose Kündigung des Verpächters an gegenüber § 543 Abs. 2 BGB erschwerte Voraussetzungen, nämlich eine Mahnung, knüpft (vgl. BGH NJW 1987, 2506 - 2508).
  • LG Ulm, 22.11.2013 - 10 O 105/13

    Zeitungsanzeige muss Identität des Unternehmens beinhalten

    Anmerkung: Die Entscheidung ist zwischenzeitlich beim OLG Stuttgart anhängig, Az.: 2 U 179/13.
  • AG Hanau, 01.03.2016 - 37 C 384/15

    Keine Sicherungsanordnung für vor Rechtshängigkeit fällige Mietzinsen!

    Zwar wird auch vertreten, dass über § 167 ZPO bereits ab Anhängigkeit fällig gewordene Ansprüche erfasst sein können (Zehelein WuM 2014, 133 (136); a. A. Bacher in Beck\u0092scher Online-Kommentar ZPO; Hrsg: Vorwerk/Wolf, § 283a Rn. 14; Streyl in Schmidt-Futterer Mietrecht, 12. Aufl. 2015, § 283a ZPO Rn. 14), das jedoch nur, wenn der Antrag auf Erlass der Sicherungsanordnung mit der Räumungs- und Zahlungsklage eingereicht wurde.
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