Rechtsprechung
OLG Celle, 21.11.2013 - 2 U 179/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 307 BGB; § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB
Voraussetzungen für eine Bindung des Vermieters an von ihm gestellte unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Bindung des Vermieters an von ihm gestellte unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Vermieter ist selber an seine unwirksame Klausel im Mietvertrag gebunden; §§ 242, 307, 543 Abs. 2 S 1 Nr. 3 BGB
- mietrechtsiegen.de
Kündigung Gewerberaummietvertrag wegen Zahlungsverzug - unwirksame AGBs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307; BGB § 543 Abs. 2 Nr. 3
Bindung des Vermieters an von ihm gestellte, einer Inhaltskontrolle nicht standhaltenden AGB - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieter kann sich auf unwirksame AGB-Klausel berufen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)
Keine formularmäßige Verschärfung des Kündigungsrechts
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vermieter ist an eigene AGB gebunden!
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verpächter muss unwirksame Klausel über Voraussetzungen außerordentlicher Kündigung gegen sich gelten lassen
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Bindung des Vermieters an von ihm gestellte AGB
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verpächter muss unwirksame Klausel über Voraussetzungen außerordentlicher Kündigung gegen sich gelten lassen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auf die Unwirksamkeit der eigenen Vertragsklausel kann sich der Verwender nicht berufen! (IMR 2014, 114)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 13.09.2013 - 3 O 59/13
- OLG Celle, 21.11.2013 - 2 U 179/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 143
- ZMR 2014, 276
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 71/86
Kündigung des Pachtverhältnisses wegen Zahlungsverzugs des Pächters
Auszug aus OLG Celle, 21.11.2013 - 2 U 179/13
Dies wird auch nicht dadurch ausgeglichen, dass die Klausel andererseits die fristlose Kündigung des Verpächters an gegenüber § 543 Abs. 2 BGB erschwerte Voraussetzungen, nämlich eine Mahnung, knüpft (vgl. BGH NJW 1987, 2506 - 2508).
- LG Ulm, 22.11.2013 - 10 O 105/13
Zeitungsanzeige muss Identität des Unternehmens beinhalten
Anmerkung: Die Entscheidung ist zwischenzeitlich beim OLG Stuttgart anhängig, Az.: 2 U 179/13. - AG Hanau, 01.03.2016 - 37 C 384/15
Keine Sicherungsanordnung für vor Rechtshängigkeit fällige Mietzinsen!
Zwar wird auch vertreten, dass über § 167 ZPO bereits ab Anhängigkeit fällig gewordene Ansprüche erfasst sein können (Zehelein WuM 2014, 133 (136); a. A. Bacher in Beck\u0092scher Online-Kommentar ZPO;… Hrsg: Vorwerk/Wolf, § 283a Rn. 14;… Streyl in Schmidt-Futterer Mietrecht, 12. Aufl. 2015, § 283a ZPO Rn. 14), das jedoch nur, wenn der Antrag auf Erlass der Sicherungsanordnung mit der Räumungs- und Zahlungsklage eingereicht wurde.