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   OLG Celle, 21.12.2001 - 2 Ws 7/02   

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https://dejure.org/2001,13407
OLG Celle, 21.12.2001 - 2 Ws 7/02 (https://dejure.org/2001,13407)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.12.2001 - 2 Ws 7/02 (https://dejure.org/2001,13407)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Dezember 2001 - 2 Ws 7/02 (https://dejure.org/2001,13407)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wohnungseinbruchdiebstahl; Beschlagnahme ; Schmuckstücke ; Öffentliche Versteigerung ; Pfandrecht; Herausgabeanspruch; Gewahrsamsinhaber; Strafverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseinbruchdiebstahl; Beschlagnahme ; Schmuckstücke ; Öffentliche Versteigerung ; Pfandrecht; Herausgabeanspruch; Gewahrsamsinhaber; Strafverfahren

  • Judicialis

    StPO § 111 k

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111k

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 05.07.1983 - 4 Ws 256/83
    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2001 - 2 Ws 7/02
    a) Nach Abschluss des Verfahrens sind Sachen, die durch Beschlagnahme oder auf Grund freiwilliger Herausgabe in amtliche Verwahrung gelangt sind, grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber herauszugeben (vgl. BGHZ 72, 302, 304; KG JR 1988, 390; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 567; LR-Schäfer, StPO, 24. Aufl., § 111 k RdNr. 1).

    Desgleichen steht der sinngemäßen Anwendung des § 111 k StPO nicht entgegen, dass der Verletzte namentlich nicht bekannt ist (vgl. BGH NStZ 1984, 409, 410; BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; KG JR 1988, 390, 391; KK-Nack a. a. O. RdNr. 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 111 k RdNr. 4; LR-Schäfer a. a. O. RdNr. 5), und dass die Straftat, durch die der Beschuldigte die Sachen erlangt hat, nicht Gegenstand des Strafverfahrens geworden ist (KG JR 1988, 390; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 567 m. abl. Anm. Gropp; KK-Nack a. a. O. RdNr. 5; Bohmeyer GA Bd. 74, 191, 196; a. A. Kleinknecht/Meyer-Goßner a. a. O. RdNr. 6).

  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2001 - 2 Ws 7/02
    Desgleichen steht der sinngemäßen Anwendung des § 111 k StPO nicht entgegen, dass der Verletzte namentlich nicht bekannt ist (vgl. BGH NStZ 1984, 409, 410; BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; KG JR 1988, 390, 391; KK-Nack a. a. O. RdNr. 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 111 k RdNr. 4; LR-Schäfer a. a. O. RdNr. 5), und dass die Straftat, durch die der Beschuldigte die Sachen erlangt hat, nicht Gegenstand des Strafverfahrens geworden ist (KG JR 1988, 390; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 567 m. abl. Anm. Gropp; KK-Nack a. a. O. RdNr. 5; Bohmeyer GA Bd. 74, 191, 196; a. A. Kleinknecht/Meyer-Goßner a. a. O. RdNr. 6).
  • BGH, 09.11.1978 - III ZR 116/77

    Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände als Strafverfolgungsmaßnahme

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2001 - 2 Ws 7/02
    a) Nach Abschluss des Verfahrens sind Sachen, die durch Beschlagnahme oder auf Grund freiwilliger Herausgabe in amtliche Verwahrung gelangt sind, grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber herauszugeben (vgl. BGHZ 72, 302, 304; KG JR 1988, 390; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 567; LR-Schäfer, StPO, 24. Aufl., § 111 k RdNr. 1).
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