Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.12.2011 - 1 Ausl 44/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10820
OLG Celle, 21.12.2011 - 1 Ausl 44/11 (https://dejure.org/2011,10820)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.12.2011 - 1 Ausl 44/11 (https://dejure.org/2011,10820)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 1 Ausl 44/11 (https://dejure.org/2011,10820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Begriff des Fluchtfalls in Überstellungsfällen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 71 Abs. 4 IRG; § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO; Art. 2 Abs. 1 ZP-ÜberstÜbk; Art. 68 Abs. 1 SDÜ
    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Fluchtfalls i.S.v. Art. 2 Abs. 1 ZP-ÜberstÜbk und Art. 68 Abs. 1 SDÜ; Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erklärung der Vollstreckung einer durch ein deutsches Gericht verhängten Freiheitsstrafe in Polen bei Vorliegen eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Fluchtfalls i.S.v. Art. 2 Abs. 1 ZP-ÜberstÜbk und Art. 68 Abs. 1 SDÜ; Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erklärung der Vollstreckung einer durch ein deutsches Gericht verhängten Freiheitsstrafe in Polen bei Vorliegen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des "Fluchtfalls" [Art. 68 Abs. 1 SDÜ]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 26.04.2010 - 1 Ws 19/10

    Exequaturverfahren: Vollstreckung einer in Polen verhängten Freiheitsstrafe in

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2011 - 1 Ausl 44/11
    Es entspricht bereits der übereinstimmenden Rechtsprechung der - soweit ersichtlich - hierzu bislang angerufenen Oberlandesgerichte, dass der Begriff der Flucht im Sinne der hier maßgeblichen Vorschriften nicht im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO zu verstehen ist, sondern ein Verurteilter im Sinne von Art. 2 Abs. 1 ZP-ÜberstÜbk und Art. 68 Abs. 1 SDÜ bereits dann flüchtig ist, wenn er sich in sein Heimatland begibt, einer Ladung zum Strafantritt nicht Folge leistet und sich der Vollstreckung im Urteilsstaat nicht zur Verfügung hält, oder wenn sich sonst aus seinem Verhalten sein fehlender Gestellungswille zweifelsfrei ergibt (KG vom 16.7.2007 [NJW 2008, 673]; Brandenburgisches OLG vom 26.4.2010 [1 Ws 19/10]; OLG Rostock vom 8.6.2010 [1 Ws 128/10]; OLG Dresden vom 9.6.2011 [OLG Ausl 184/10]; zustimmend auch Böhm, NJW 2008, 677).
  • OLG Dresden, 09.06.2011 - Ausl 184/10

    Vollstreckungshilfe

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2011 - 1 Ausl 44/11
    Es entspricht bereits der übereinstimmenden Rechtsprechung der - soweit ersichtlich - hierzu bislang angerufenen Oberlandesgerichte, dass der Begriff der Flucht im Sinne der hier maßgeblichen Vorschriften nicht im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO zu verstehen ist, sondern ein Verurteilter im Sinne von Art. 2 Abs. 1 ZP-ÜberstÜbk und Art. 68 Abs. 1 SDÜ bereits dann flüchtig ist, wenn er sich in sein Heimatland begibt, einer Ladung zum Strafantritt nicht Folge leistet und sich der Vollstreckung im Urteilsstaat nicht zur Verfügung hält, oder wenn sich sonst aus seinem Verhalten sein fehlender Gestellungswille zweifelsfrei ergibt (KG vom 16.7.2007 [NJW 2008, 673]; Brandenburgisches OLG vom 26.4.2010 [1 Ws 19/10]; OLG Rostock vom 8.6.2010 [1 Ws 128/10]; OLG Dresden vom 9.6.2011 [OLG Ausl 184/10]; zustimmend auch Böhm, NJW 2008, 677).
  • OLG Dresden, 07.03.2014 - Ausl 113/13

    Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung bei einer zunächst zur

    Trotz Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung weicht der Senat nicht von den zitierten Entscheidungen der anderen Oberlandesgerichte (vgl. auch OLG Celle vom 21. Dezember 2011, Az: 1 Ausl 44/11) ab, weil es sich bei den dort zugrundeliegenden Verurteilungen jeweils um Freiheitsstrafen handelte, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht