Rechtsprechung
OLG Celle, 21.12.2011 - 1 Ausl 44/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Begriff des Fluchtfalls in Überstellungsfällen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 71 Abs. 4 IRG; § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO; Art. 2 Abs. 1 ZP-ÜberstÜbk; Art. 68 Abs. 1 SDÜ
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Fluchtfalls i.S.v. Art. 2 Abs. 1 ZP-ÜberstÜbk und Art. 68 Abs. 1 SDÜ; Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erklärung der Vollstreckung einer durch ein deutsches Gericht verhängten Freiheitsstrafe in Polen bei Vorliegen eines ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Fluchtfalls i.S.v. Art. 2 Abs. 1 ZP-ÜberstÜbk und Art. 68 Abs. 1 SDÜ; Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erklärung der Vollstreckung einer durch ein deutsches Gericht verhängten Freiheitsstrafe in Polen bei Vorliegen eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff des "Fluchtfalls" [Art. 68 Abs. 1 SDÜ]
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 26.04.2010 - 1 Ws 19/10
Exequaturverfahren: Vollstreckung einer in Polen verhängten Freiheitsstrafe in …
Auszug aus OLG Celle, 21.12.2011 - 1 Ausl 44/11
Es entspricht bereits der übereinstimmenden Rechtsprechung der - soweit ersichtlich - hierzu bislang angerufenen Oberlandesgerichte, dass der Begriff der Flucht im Sinne der hier maßgeblichen Vorschriften nicht im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO zu verstehen ist, sondern ein Verurteilter im Sinne von Art. 2 Abs. 1 ZP-ÜberstÜbk und Art. 68 Abs. 1 SDÜ bereits dann flüchtig ist, wenn er sich in sein Heimatland begibt, einer Ladung zum Strafantritt nicht Folge leistet und sich der Vollstreckung im Urteilsstaat nicht zur Verfügung hält, oder wenn sich sonst aus seinem Verhalten sein fehlender Gestellungswille zweifelsfrei ergibt (KG vom 16.7.2007 [NJW 2008, 673]; Brandenburgisches OLG vom 26.4.2010 [1 Ws 19/10]; OLG Rostock vom 8.6.2010 [1 Ws 128/10]; OLG Dresden vom 9.6.2011 [OLG Ausl 184/10]; zustimmend auch Böhm, NJW 2008, 677). - OLG Dresden, 09.06.2011 - Ausl 184/10
Vollstreckungshilfe
Auszug aus OLG Celle, 21.12.2011 - 1 Ausl 44/11
Es entspricht bereits der übereinstimmenden Rechtsprechung der - soweit ersichtlich - hierzu bislang angerufenen Oberlandesgerichte, dass der Begriff der Flucht im Sinne der hier maßgeblichen Vorschriften nicht im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO zu verstehen ist, sondern ein Verurteilter im Sinne von Art. 2 Abs. 1 ZP-ÜberstÜbk und Art. 68 Abs. 1 SDÜ bereits dann flüchtig ist, wenn er sich in sein Heimatland begibt, einer Ladung zum Strafantritt nicht Folge leistet und sich der Vollstreckung im Urteilsstaat nicht zur Verfügung hält, oder wenn sich sonst aus seinem Verhalten sein fehlender Gestellungswille zweifelsfrei ergibt (KG vom 16.7.2007 [NJW 2008, 673]; Brandenburgisches OLG vom 26.4.2010 [1 Ws 19/10]; OLG Rostock vom 8.6.2010 [1 Ws 128/10]; OLG Dresden vom 9.6.2011 [OLG Ausl 184/10]; zustimmend auch Böhm, NJW 2008, 677).
- OLG Dresden, 07.03.2014 - Ausl 113/13
Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung bei einer zunächst zur …
Trotz Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung weicht der Senat nicht von den zitierten Entscheidungen der anderen Oberlandesgerichte (vgl. auch OLG Celle vom 21. Dezember 2011, Az: 1 Ausl 44/11) ab, weil es sich bei den dort zugrundeliegenden Verurteilungen jeweils um Freiheitsstrafen handelte, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt war.