Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.12.2022 - 21 UF 129/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,42485
OLG Celle, 21.12.2022 - 21 UF 129/22 (https://dejure.org/2022,42485)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.12.2022 - 21 UF 129/22 (https://dejure.org/2022,42485)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Dezember 2022 - 21 UF 129/22 (https://dejure.org/2022,42485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,42485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 1603; BGB § 1606 Abs. 3 Satz 1; BUrlG § 7
    Volljährigenunterhalt; Haftungsquoten; Einkünfte aus Vermietung; Urlaubsabgeltung; Bürgerliches Recht; Anspruch auf Volljährigenunterhalt und Bemessung der Haftungsquoten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1824
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.2021 - XII ZB 557/20

    Ehegattenunterhalt: Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens bei einem

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2022 - 21 UF 129/22
    Eine Verrechnung überschießender Tilgungsleistungen für verschiedene Immobilien erfolgt indessen nicht (vgl. BGH FamRZ 2022, 434 = NZFam 2022, 208).

    Hinsichtlich der mit 20.755 EUR bezifferten Werbungskosten hält der Senat eine unterhaltsrechtliche Korrektur für geboten, da den steuerlich geltend gemachten Abschreibungen für Abnutzung der Immobilie in der Regel - und auch in diesem Fall - im Unterhaltszeitraum keine messbaren Wertminderungen gegenüberstehen und durch die aktuell noch vorliegenden günstigen Entwicklungen des Immobilienmarktes ausgeglichen werden (vgl. Wendl/Dose /Gerhardt, a.a.O., § 1 Rn. 457; BGH FamRZ 2012, 514-517 Rn. 33; BGH FamRZ 2022, 434-441 Rn. 25).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die mittels kreditfinanzierter Immobilien erzielt werden, neben den Zins- auch die Tilgungsleistungen bis zur erzielten Miete unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen, da es ohne Zins und Tilgung nicht zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung kommt (BGH FamRZ 2022, 434-441 Ls. 2 und Rn. 29).

  • BGH, 08.07.1992 - XII ZR 127/91

    Angemessenheit des Kilometergeldes

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2022 - 21 UF 129/22
    Die Zahlung einer Abgeltung für in den Vorjahren nicht in Anspruch genommenen Urlaub ist unterhaltsrechtlich nicht als überobligatorisches Einkommen anzusehen, wenn der Urlaub krankheitsbedingt sowie aufgrund einer nachfolgenden Freistellung im Rahmen einer Altersteilzeitregelung nicht in Anspruch genommen werden konnte (Abgrenzung zu BGH FamRZ 2012, 1038 ; NJW-RR 1992, 1282).

    Für eine sog. Urlaubsabgeltung wird überwiegend angenommen, dass diese wie Einkünfte aus unzumutbarer Arbeit zu behandeln seien, denn nach "allgemeiner Überzeugung und sozialer Gepflogenheit" ist es einem Arbeitnehmer nicht zuzumuten, auf ihm gesetzlich oder tarifvertraglich zustehende Urlaubsansprüche gegen Entgeltzahlung zu verzichten, sodass eine Berücksichtigung nur des hälftigen Betrages für angemessen gehalten wird (vgl. zur anteiligen Anrechnung der Urlaubsabgeltung BGH NJW-RR 1992, 1282-1283 Rn. 31; BGH FamRZ 2012, 1038-1040 Rn. 34; Wendl/Dose, a.a.O., § 1 Rn. 89; Der Unterhaltsprozess/Henjes, a.a.O., Kap. 4 Rn. 46).

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZR 177/09

    Trennungsunterhalt: Berücksichtigung des Vorteils mietfreien Wohnens als

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2022 - 21 UF 129/22
    Hinsichtlich der mit 20.755 EUR bezifferten Werbungskosten hält der Senat eine unterhaltsrechtliche Korrektur für geboten, da den steuerlich geltend gemachten Abschreibungen für Abnutzung der Immobilie in der Regel - und auch in diesem Fall - im Unterhaltszeitraum keine messbaren Wertminderungen gegenüberstehen und durch die aktuell noch vorliegenden günstigen Entwicklungen des Immobilienmarktes ausgeglichen werden (vgl. Wendl/Dose /Gerhardt, a.a.O., § 1 Rn. 457; BGH FamRZ 2012, 514-517 Rn. 33; BGH FamRZ 2022, 434-441 Rn. 25).
  • BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08

    Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2022 - 21 UF 129/22
    Verfügen jedoch beide Elternteile über Einkünfte oberhalb angemessenen Selbstbehalt oder ist ein Elternteil allein in der Lage, den ungedeckten Bedarf des volljährigen Kindes ohne Gefährdung seines angemessenen Selbstbehalts aufzubringen, bestimmt sich die beiderseitige Haftung und die daraus folgende Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung des angemessenen Selbstbehalts (vgl. hierzu Der Unterhaltsprozess/Schwonberg, 7. Auflage 2021, Kap. 2 Rn. 891, 942; Wendl/ Dose/Klinkhammer, a.a.O., § 2 Rn. 594 ff., 597; BGH FamRZ 2011, 454-460 Rn. 36).
  • BGH, 19.03.2014 - XII ZB 367/12

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bemessung des Wohnwerts einer vom

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2022 - 21 UF 129/22
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der der Vorteil im mietfreien Wohnens gegenüber minderjährigen Kindern grundsätzlich mit der objektiven Marktmiete in Ansatz zu bringen ist (BGH FamRZ 2014, 923 ff. ; zum Volljährigenunterhalt: Der Unterhaltsprozess/Schwonberg Kap. 2 Rn. 867).
  • OLG Celle, 25.10.2023 - 21 UF 105/23

    Verfahrenskostenvorschuss; Vermögensverwertung; Bedürftigkeit;

    Die in der Anlage V zur Einkommensteuererklärung in den Jahren 2020 bis 2022 geltend gemachten Abschreibungen für Abnutzung der Immobilie werden unterhaltsrechtlich nicht anerkannt, da diesen im Unterhaltszeitraum keine messbaren Wertminderungen gegenüberstehen ( BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2021, Az. XII ZB 557/20 , FamRZ 2022, 434 ; OLG Celle, Beschluss vom 21. Dezember 2022, Az. 21 UF 129/22 , FamRZ 2023, 1112ff. ; Wendl/Dose/Gerhardt, a.a.O., § 1 Rn. 457).

    Im Hinblick auf die in der Anlage V jeweils in Abzug gebrachten Schuldzinsen (30,31% Anteil) des Darlehens zur Finanzierung der Immobilie erfolgt eine Absetzung im Rahmen der aufgewandten Darlehenskosten ( OLG Celle, Beschluss vom 21. Dezember 2022, Az. 21 UF 129/22 , FamRZ 2023, 1112ff. ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht