Rechtsprechung
OLG Celle, 22.05.2007 - 4 U 41/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Grundstückskaufvertrag: Wochenendhaus als Scheinbestandteil eines Grundstücks; Notwendigkeit notarieller Beurkundung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 94 BGB; § 95 BGB; § 539 BGB
Streit über die Wirksamkeit eines notariell nicht beurkundeten Kaufvertrages; Annahme eines Scheinbestandteils auf Grund einer Umwidmung eines zunächst zu einem dauernden Zweck errichteten Gebäudes; Wochenendhaus als Scheinbestandteil eines Pachtgrundstücks; ... - Deutsches Notarinstitut
BGB § 95
Umwidmung eines wesentlichen Bestandteils in einen Scheinbestandteil (Wochenendehaus)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit über die Wirksamkeit eines notariell nicht beurkundeten Kaufvertrages; Annahme eines Scheinbestandteils auf Grund einer Umwidmung eines zunächst zu einem dauernden Zweck errichteten Gebäudes; Wochenendhaus als Scheinbestandteil eines Pachtgrundstücks; ...
- Judicialis
BGB § 95
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 95
Nachträgliche Entstehung von Sondereigentum an einem ursprünglich wesentlichen Bestandteil eines Grundstücks - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umwidmung eines wesentlichen Bestandteils in Scheinbestandteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hermanns-rechtsanwaelte.de , S. 1 (Kurzinformation)
Scheinbestandteil
Besprechungen u.ä. (2)
- bethgeundpartner.de (Entscheidungsbesprechung)
Gebäude auf Pachtland: Wann handelt es sich um einen Scheinbestandteil?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kann Gebäude nachträglich zu einem Scheinbestandteil des Grundstücks werden? (IMR 2008, 210)
Verfahrensgang
- LG Verden, 25.01.2007 - 5 O 454/06
- OLG Celle, 22.05.2007 - 4 U 41/07
Papierfundstellen
- ZMR 2007, 690
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.12.2005 - V ZR 35/05
Wirksamkeit der Übereignung von in einem Straßengrundstück verlegten …
Auszug aus OLG Celle, 22.05.2007 - 4 U 41/07
Auch an einem zunächst für einen dauerhaften Zweck errichteten Gebäude (hier: Backhaus) kann später, wenn nach Verpachtung des Grundstücks und einem Umbau in ein Wochenendhaus ein berechtigtes Interesse an nunmehr vorübergehenden Nutzung besteht, Sondereigentum als Scheinbestandteil im Sinne von § 95 BGB neu begründet werden (Anschluss an BGH NJW 2006, 990).Diese Streitfrage ist aber inzwischen in der vom Landgericht zutreffend zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2005 (BGH NJW 2006, 990;… zustimmend Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 95, Rdnr. 4 a) geklärt.
Ausschlaggebend ist, ob ein berechtigtes Interesse an einer veränderten, nunmehr vorübergehenden Nutzung besteht, das die Neubegründung der Sonderrechtsfähigkeit erfordert." (BGH NJW 2006, 990, 992 linke Spalte).
- BGH, 22.12.1995 - V ZR 334/94
Rechtliche Behandlung eines vor Entstehung der ehemaligen DDR auf fremdem Grund …
Auszug aus OLG Celle, 22.05.2007 - 4 U 41/07
Deshalb ist seit je bei Vorliegen einer solchen Zweckrichtung, die regelmäßig bei Bauten des Mieters oder Pächters im Rahmen eines befristeten Vertrages vermutet wird (BGHZ 8, 1,5; BGHZ 92, 70, 73; BGH NJW 1996, 916 f.;… Staudinger/Jickeli/Stieper, BGB, Bearb. 2004, § 95, Rdnr. 8), ein Scheinbestandteil auch dann angenommen worden, wenn das vom Mieter oder Pächter errichtete Bauwerk oder sonst dem Gebäude zugefügte Einrichtungen nach den Kriterien des § 94 BGB als wesentliche Bestandteile zu bewerten wären. - KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
Berliner Mauer: Umwandlung von Mauersegmenten in Scheinbestandteile eines …
Auszug aus OLG Celle, 22.05.2007 - 4 U 41/07
Dementsprechend sind in der Rechtsprechung als Scheinbestandteile jede Art von Gebäuden, selbst Fabrikgebäude, Anlagen von Tankstellenbetrieben und Betonbunker angesehen worden (…vgl. die Nachweise bei MüKoBGB/Holch, 5. Aufl., § 95, Rdnrn. 14 und 15; aus jüngerer Zeit sogar Bestandteile der "Berliner Mauer", vgl. KG NJW-RR 2006, 301, wobei im entschiedenen Fall die Frage der Zweckrichtung einer vorübergehenden Verbindung zweifelhaft war).
- BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 270/83
Kündigungsschutz bei Scheinbestandteilen eines Grundstücks
Auszug aus OLG Celle, 22.05.2007 - 4 U 41/07
Deshalb ist seit je bei Vorliegen einer solchen Zweckrichtung, die regelmäßig bei Bauten des Mieters oder Pächters im Rahmen eines befristeten Vertrages vermutet wird (BGHZ 8, 1,5; BGHZ 92, 70, 73; BGH NJW 1996, 916 f.;… Staudinger/Jickeli/Stieper, BGB, Bearb. 2004, § 95, Rdnr. 8), ein Scheinbestandteil auch dann angenommen worden, wenn das vom Mieter oder Pächter errichtete Bauwerk oder sonst dem Gebäude zugefügte Einrichtungen nach den Kriterien des § 94 BGB als wesentliche Bestandteile zu bewerten wären. - BGH, 11.07.1962 - V ZR 175/60
Versorgungsleitungen in Bundesstraßen
Auszug aus OLG Celle, 22.05.2007 - 4 U 41/07
Der Bundesgerichtshof hat zwar schon beiläufig früher die Auffassung vertreten, es seien für die Umwidmung eines bisherigen Scheinbestandteiles in einen wesentlichen Bestandteil und umgekehrt die Umwidmung eines wesentlichen und auf Dauer eingebauten Teiles in einen Scheinbestandteil dieselben Grundsätze maßgeblich, nämlich eine nach außen hervortretenden Willensbetätigung (BGHZ 37, 353, 359). - BGH, 31.10.1952 - V ZR 36/51
Behelfsheim auf fremdem Grundstück
Auszug aus OLG Celle, 22.05.2007 - 4 U 41/07
Deshalb ist seit je bei Vorliegen einer solchen Zweckrichtung, die regelmäßig bei Bauten des Mieters oder Pächters im Rahmen eines befristeten Vertrages vermutet wird (BGHZ 8, 1,5; BGHZ 92, 70, 73; BGH NJW 1996, 916 f.;… Staudinger/Jickeli/Stieper, BGB, Bearb. 2004, § 95, Rdnr. 8), ein Scheinbestandteil auch dann angenommen worden, wenn das vom Mieter oder Pächter errichtete Bauwerk oder sonst dem Gebäude zugefügte Einrichtungen nach den Kriterien des § 94 BGB als wesentliche Bestandteile zu bewerten wären.
- OLG Düsseldorf, 06.06.2023 - 13 W 2/23
Ansprüche des Verpächters nach Beendigung des Pachtverhältnisses; Anspruch auf …
Denn die Vermutung für die Verbindung zu einem vorübergehenden Zweck entfällt nicht bei massiver Bauweise (BGH, Urteil vom 22.12.1995, V ZR 334/94; OLG Koblenz, Urteil vom 09.04.1999, 10 U 58/98; OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2007, 4 U 41/07).