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   OLG Celle, 22.05.2009 - 14 U 45/09   

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OLG Celle, 22.05.2009 - 14 U 45/09 (https://dejure.org/2009,20096)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.05.2009 - 14 U 45/09 (https://dejure.org/2009,20096)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Mai 2009 - 14 U 45/09 (https://dejure.org/2009,20096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    VOB-Vertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: Konkludente Zustimmung zu Nachunternehmereinsatz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Nr. 8 Abs. 1 S. 4 VOB/B; § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B
    Vorzeitige Auftragsentziehung im Bauvertrag bei nicht ernsthaftem Tätigwerden trotz vorher gewährter Fristverlängerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorzeitige Auftragsentziehung im Bauvertrag bei nicht ernsthaftem Tätigwerden trotz vorher gewährter Fristverlängerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvertragskündigung wegen unerlaubten Nachunternehmereinsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauvertragskündigung wegen unerlaubten Nachunternehmereinsatzes? (IBR 2010, 76)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verzicht oder Verwirkung eines einmal begründeten Kündigungsrechts? (IBR 2010, 77)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 02.04.2003 - 11 U 452/02

    Vertragsfrist; Beginn der Ausführung; Prognosekündigung

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2009 - 14 U 45/09
    Eine Neuaufforderung, mit den (zwischenzeitlich eingestellten) Bauleistungen - wieder - zu beginnen, führt hingegen nicht dazu, dass der vertraglich vereinbarte Beginn der Ausführung in Abänderung des Ausgangsvertrages nunmehr auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurde; § 5 Nr. 4 Fall 1 VOB/B kann auf eine solche Konstellation auch nicht entsprechend angewandt werden (vgl. OLG Dresden, MDR 2003, 1174 - juris-Rdnr. 16 -).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 11 Verg 5/18

    Vergaberecht: Ausschluss einer Bieterin wegen vorzeitiger Beendigung früheren

    Zwar kann eine Zustimmung bei entsprechendem übereinstimmenden Willen beider Vertragspartner auch ohne Beachtung der Schriftform wirksam sein, wenn im Einzelfall unter Auslegung des beiderseitigen wirklichen Willens nach § 133 BGB anzunehmen ist, dass beide Partner davon ausgehen, nur das mündlich Abgesprochene solle Gültigkeit besitzen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.5.2009 - 14 U 45/09 Rn. 10, zit. nach juris; zur Zulässigkeit der Abweichung vom Formzwang auch: Gartz in: Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B, 4. Auflage, § 4 VOB/B Rn. 148).
  • OLG Köln, 31.01.2022 - 19 U 131/21

    Verzögerung des Baubeginns setzt kein Verschulden voraus!

    Demgegenüber unterfallen eigenständige Planungsleistungen des Auftragnehmers regelmäßig nicht dem Begriff des Ausführungsbeginns, sondern müssen grundsätzlich zum vorgesehenen eigentlichen Beginn fertiggestellt sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2019 - 23 U 126/18, Tz. 26, juris; OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2009 - 14 U 45/09, Tz. 14, juris; Sacher, in: Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 7. Aufl. 2020, § 5 VOB/B Rn. 122).
  • OLG Köln, 30.11.2017 - 3 U 147/16

    Parteifähigkeit einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH

    Das Führen von Gesprächen allein genügt also nicht, vielmehr muss der Vertragspartner hieraus redlicherweise den Schluss ziehen dürfen, dass der Kündigende an seiner Erklärung nicht mehr festhalten will (BGH, Urt. v. 08.03.2012 - VII ZR 118/10, NJW-RR 2012, 596, 597; OLG Celle; Urt. v. 22.05.2009 - 14 U 45/09, IBR 2010, 77).
  • OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 11 Verg 13/17

    Vorzeitige Gestattung des Zuschlags im Vergabeverfahren

    Denn bei dem in § 4 Nr. 8 Abs. 1 Satz 2 VOB/B vorgesehenen Schriftformerfordernis der Zustimmung handelt es sich um eine gewillkürten Schriftform nach § 127 BGB, so dass die Zustimmung bei entsprechendem übereinstimmenden Willen beider Vertragspartner auch ohne Beachtung der Schriftform wirksam ist, wenn im Einzelfall unter Auslegung des beiderseitigen wirklichen Willens nach § 133 BGB anzunehmen ist, dass beide Partner davon ausgehen, nur das mündlich Abgesprochene solle Gültigkeit besitzen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.5.2009 - 14 U 45/09 Rn. 10, zit. nach juris).
  • VK Südbayern, 08.04.2019 - Z3-3-3194-1-46-12/18

    Darlegungspflicht des Auftraggebers bei Bieterausschluss aufgrund früherer

    Denn der Auftraggeber hat es in der Hand, durch die Vereinbarung von Vertragsfristen dem Auftragnehmer ein enges zeitliches Korsett zu setzen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2009 - 14 U 45/09; OLG Dresden, Urteil vom 02.04.2003 - 11 U 452/02).
  • OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 5 U 171/18

    Vergütung für die verlängerte Standzeit einer Baustelleneinrichtung

    Insbesondere war die Revision - entgegen der Ansicht der Klägerin - nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, weil die vom Senat beabsichtigte Auslegung des Bauwerkvertrages von einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 22. Mai 2009 abweiche ( 14 U 45/09 ), in dem der dortige Senat die Ansicht vertreten haben soll, dass die "Ausführung der übertragenen Leistungen mit der Einrichtung der Baustelle beginnt, jedenfalls dann, wenn anschließend die Bauleistung startet" (Schriftsatz vom 26. November 2019, S. 5 = Bl. 1212 d. A.).
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