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   OLG Celle, 22.06.2010 - 13 VA 25/09   

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OLG Celle, 22.06.2010 - 13 VA 25/09 (https://dejure.org/2010,16819)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.06.2010 - 13 VA 25/09 (https://dejure.org/2010,16819)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 13 VA 25/09 (https://dejure.org/2010,16819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21a EnWG; § 9 AReGV; § 24 AReGV; § 25 AReGV; § 34 AReGV; § 8 StromNEV
    Ermittlung des Ausgangsniveaus für die Erlösobergrenze im vereinfachten Verfahren; Berücksichtigung eines sektoralen Produktivitätsfaktors und eines pauschalierten Investitionszuschlags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Ausgangsniveaus für die Erlösobergrenze im vereinfachten Verfahren; Berücksichtigung eines sektoralen Produktivitätsfaktors und eines pauschalierten Investitionszuschlags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Ausgangsniveaus für die Erlösobergrenze im vereinfachten Verfahren; Berücksichtigung eines sektoralen Produktivitätsfaktors und eines pauschalierten Investitionszuschlags

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 7/09

    Ansatz eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors im Rahmen der

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2010 - 13 VA 25/09
    Damit soll eine erneute Kostenprüfung und der damit verbundene Aufwand für Regulierungsbehörden und Netzbetreiber angesichts des knappen Zeitfaktors vermieden werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI3Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 42. vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175. OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 1/09, ZNER 2010, 178, 180 f.).

    aa) Das gilt auch, soweit die Beschwerde die Berücksichtigung des - nach den Vorgaben der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - aufgrund des Risikozuschlags erhöhten Eigenkapitalzinssatz II/Fremdkapitalzinses bei den zu Grunde zu legenden Kosten fordert (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175. a. A. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 25. März 2010, 16 Kart 34/09, zitiert nach juris Tz. 17 ff. und 16 Kart 51/09, zitiert nach juris Tz. 23 ff.).

    Vielmehr ist das Ergebnis der Kostenprüfung aus der letzten Genehmigung nach § 23 a EnWG in unveränderte Form für die Bestimmung der Erlösobergrenzen in der ersten Regulierungsperiode zu übernehmen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 15, 45.

    Bei der Aufnahme des § 25 ARegV in den Katalog der im vereinfachten Verfahren nicht anwendbaren Vorschriften des § 24 Abs. 3 ARegV durch die Änderung der Anreizregulierungsverordnung vom 8. April 2008 handelt es lediglich um eine Klarstellung der bislang schon geltenden Rechtslage (BRDrucks. 24/08 S. 8. OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 50 ff. und Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 45 ff.

    Der damit verfolgte Sinn und Zweck, für diese Netzbetreiber ohne großen Verwaltungsaufwand und ohne detaillierte Einzelfallprüfung die Erlösobergrenzen festzusetzen (vgl. OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 54 und Kart W 7/09 zitiert nach juris, Tz.49), der auch die Regulierungsbehörde entlastet, wäre gegenstandslos, wenn zwar die Regelungen für den bundesweiten Effizienzvergleich nach den §§ 12 bis 14 ARegV keine Anwendung fänden, gleichwohl aber für die Feststellung der Gewährung eines pauschalierten Investitionszuschlages gem. § 25 ARegV die hierfür maßgebliche Kostenbestimmung nach§ 14 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 2 ARegV durchzuführen wäre.

    § 9 ARegV hat der Verordnungsgeber ein Element eingeführt, das von der Ermächtigungsgrundlage des Gesetzgebers in § 21 a Abs. 6 S. 1 EnWG nicht gedeckt ist (ebenso: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 53 ff.. OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 51 f.

  • OLG Schleswig, 25.03.2010 - 16 Kart 34/09

    Bestimmung des maßgeblichen Kostenniveaus bei der Ermittlung der Erlösobergrenzen

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2010 - 13 VA 25/09
    aa) Das gilt auch, soweit die Beschwerde die Berücksichtigung des - nach den Vorgaben der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - aufgrund des Risikozuschlags erhöhten Eigenkapitalzinssatz II/Fremdkapitalzinses bei den zu Grunde zu legenden Kosten fordert (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175. a. A. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 25. März 2010, 16 Kart 34/09, zitiert nach juris Tz. 17 ff. und 16 Kart 51/09, zitiert nach juris Tz. 23 ff.).

    OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 38 ff.

    Der Beschwerdeführerin waren die unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten hinsichtlich der Berücksichtigung des pauschalierten Investitionszuschlages nach § 25 ARegV im Rahmen des vereinfachten Verfahrens und die ablehnende Haltung der Beschwerdegegnerin dazu bereits vor Antragstellung bekannt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 47. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 19/09, zitiert nach Juris Tz. 92 ff.. OLG Frankfurt, aaO., S.11).

    OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09 , zitiert nach juris, Tz. 48 f.

  • OLG Frankfurt, 08.06.2010 - 11 W 3/09

    Energiewirtschaft: Antrag auf Anpassung der Erlösobergrenze durch Einbeziehung

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2010 - 13 VA 25/09
    OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09, S. 9 f.

    OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09 (Kart) , derzeit noch nicht veröffentlicht).

  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 202 EnWG 3/09

    Energierechtliches Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2010 - 13 VA 25/09
    Vielmehr ist das Ergebnis der Kostenprüfung aus der letzten Genehmigung nach § 23 a EnWG in unveränderte Form für die Bestimmung der Erlösobergrenzen in der ersten Regulierungsperiode zu übernehmen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 15, 45.

    a. A.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 63 f.

  • OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09

    Berücksichtigung eines pauschalierten Investitionsfaktors im vereinfachten

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2010 - 13 VA 25/09
    offen gelassen in OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 75).

    § 9 ARegV hat der Verordnungsgeber ein Element eingeführt, das von der Ermächtigungsgrundlage des Gesetzgebers in § 21 a Abs. 6 S. 1 EnWG nicht gedeckt ist (ebenso: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 53 ff.. OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 51 f.

  • OLG Schleswig, 25.03.2010 - 16 Kart 51/09

    Bestimmung des maßgeblichen Kostenniveaus bei der Ermittlung der Erlösobergrenzen

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2010 - 13 VA 25/09
    aa) Das gilt auch, soweit die Beschwerde die Berücksichtigung des - nach den Vorgaben der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - aufgrund des Risikozuschlags erhöhten Eigenkapitalzinssatz II/Fremdkapitalzinses bei den zu Grunde zu legenden Kosten fordert (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175. a. A. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 25. März 2010, 16 Kart 34/09, zitiert nach juris Tz. 17 ff. und 16 Kart 51/09, zitiert nach juris Tz. 23 ff.).

    Dagegen betrachtet die Beschwerdeführerin diese Regelungen als eine untrennbare Einheit mit der Konsequenz, dass die vor Beginn der Anreizregulierung durch die Festlegung der L. gemäß § 29 Abs. 1 EnWG erfolgte Anpassung der Eigenkapitalzinssätze auch eine Anpassung der kalkulatorischen Gewerbesteuer an die veränderte Eigenkapitalverzinsung zwingend zur Folge haben muss (so auch: OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 51/09 , zitiert nach juris, Tz. 47 f.).

  • OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 2/09

    Anreizregulierung für Stromnetzbetreiber: Festsetzung der Erlösobergrenze im

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2010 - 13 VA 25/09
    Bei der Aufnahme des § 25 ARegV in den Katalog der im vereinfachten Verfahren nicht anwendbaren Vorschriften des § 24 Abs. 3 ARegV durch die Änderung der Anreizregulierungsverordnung vom 8. April 2008 handelt es lediglich um eine Klarstellung der bislang schon geltenden Rechtslage (BRDrucks. 24/08 S. 8. OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 50 ff. und Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 45 ff.

    Der damit verfolgte Sinn und Zweck, für diese Netzbetreiber ohne großen Verwaltungsaufwand und ohne detaillierte Einzelfallprüfung die Erlösobergrenzen festzusetzen (vgl. OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 54 und Kart W 7/09 zitiert nach juris, Tz.49), der auch die Regulierungsbehörde entlastet, wäre gegenstandslos, wenn zwar die Regelungen für den bundesweiten Effizienzvergleich nach den §§ 12 bis 14 ARegV keine Anwendung fänden, gleichwohl aber für die Feststellung der Gewährung eines pauschalierten Investitionszuschlages gem. § 25 ARegV die hierfür maßgebliche Kostenbestimmung nach§ 14 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 2 ARegV durchzuführen wäre.

  • OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 1/09

    Bestimmung des Ausgangsniveaus und Ausgleich von Mehr- oder Mindererlösen in

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2010 - 13 VA 25/09
    Damit soll eine erneute Kostenprüfung und der damit verbundene Aufwand für Regulierungsbehörden und Netzbetreiber angesichts des knappen Zeitfaktors vermieden werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI3Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 42. vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175. OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 1/09, ZNER 2010, 178, 180 f.).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2010 - 13 VA 25/09
    Eine´echte´ Rückwirkung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kam ihr nicht zu, weil dadurch nicht nachträglich in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestande eingegriffen wird (BVerfGE 15, 313, 324 [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62] ).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2010 - 13 VA 25/09
    Ob eine ´unechte´ Rückwirkung vorliegt, die auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte einwirkt und die betroffenen Rechtspositionen nachträglich im Ganzen entwertet (BVerfGE 59, 128, 164 [BVerfG 16.12.1981 - 1 BvR 898/79] ), kann dahinstehen.
  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 202 EnWG 19/09

    Regulierung des Entgelts für den Netzzugang: Festlegung der Erlösobergrenze im

  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen

  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 45.01

    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft; Erwerb der

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