Rechtsprechung
OLG Celle, 22.07.1999 - 8 U 82/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG Art. 16 § 8; AGBG § 9
Unwirksamkeit von Tarifänderungsklauseln gem. § 9 AGBG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2000, 47
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 31.01.2001 - IV ZR 185/99
Wirksamkeit von Tarifänderungsklauseln in der …
Das Landgericht hat die gegen diese Klauseln gerichtete Klage abgewiesen, das Berufungsgericht (VersR 2000, 47) hat ihr insoweit stattgegeben.Denn das Merkmal "Beginn der nächsten Versicherungsperiode" ist - wie insbesondere Wandt (VersR 2000, 129, 132) zutreffend hervorgehoben hat - bereits Teil der Rechtsfolge der Regelung.
- OLG Celle, 15.06.2006 - 8 U 26/06
Wirksamkeit einer Regelung, die dem Versicherer eine Änderung der Allgemeinen …
Dieser Rechtsprechung folgend hat auch der Senat in seinem Urteil vom 22. Juli 1999 (8 U 82/98, in: VersR 2000, 47) Tarifänderungsklauseln in der Kfz.Haftpflichtversicherung, die das Ersetzen von im Tarif vorgesehenen Gefahrenmerkmale durch andere erlaubten, wenn ein angemessenes Verhältnis von Versicherungsbeitrag und -leistung gewährleistet ist, für unwirksam erachtet. - LSG Sachsen, 26.04.2001 - L 6 KN 60/99
Dauer der Mitgliedschaft in der knappschaftlichen Krankenversicherung; Versäumen …
Nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist der Versicherer auf Grund dieser Norm verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die Änderung einen Monat vor deren Inkrafttreten mitzuteilen und ihn darüber hinaus auch über das Kündigungsrecht nach § 31 VVG zu belehren (vgl. OLG Celle, Urteil vom 22.07.1999 - 8 U 82/98 - VersR 2000, 47).