Rechtsprechung
OLG Celle, 22.09.2009 - 2 Ws 206/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Jugendstrafrecht: Widerruf der Strafaussetzung bei Bewährungszeitüberschreitung; Nichteinbeziehung früherer Verurteilungen bei Heranwachsenden
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 31 Abs. 2 S. 1 JGG; § 66 Abs. 1 S. 1 JGG; § 105 Abs. 2 JGG; § 109 Abs. 2 S. 2 JGG
Einbeziehung einer nach allgemeinen Strafrecht rechtskräftig abgeurteilten Tat gegen einen Heranwachsenden; Erforderlichkeit einer ausdrücklichen Ergänzungsentscheidung; Vertrauensschutz bei einer das gesetzliche Höchstmaß überschreitenden Festsetzung der Bewährungszeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbeziehung einer nach allgemeinen Strafrecht rechtskräftig abgeurteilten Tat gegen einen Heranwachsenden; Erforderlichkeit einer ausdrücklichen Ergänzungsentscheidung; Vertrauensschutz bei einer das gesetzliche Höchstmaß überschreitenden Festsetzung der Bewährungszeit
- Judicialis
JGG § 31 Abs. 2 S. 1; ; JGG § 66 Abs. 1; ; JGG § 66 Abs. 1 S. 1; ; JGG § 105 Abs. 2; ; JGG § 109 Abs. 2 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbeziehung einer nach allgemeinen Strafrecht rechtskräftig abgeurteilten Tat gegen einen Heranwachsenden; Erforderlichkeit einer ausdrücklichen Ergänzungsentscheidung; Vertrauensschutz bei das gesetzliche Höchstmaß überschreitender Festsetzung der Bewährungszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 05.08.2009 - 10 BRs 42/06
- OLG Celle, 22.09.2009 - 2 Ws 206/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 27 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 26.07.2007 - 4 Ws 401/07
Zuständigkeit für den nachträglichen Erlass eines Bewährungsbeschlusses bei …
Auszug aus OLG Celle, 22.09.2009 - 2 Ws 206/09
Die Rechtswirkungen der Strafaussetzung zur Bewährung, insbesondere die Bedingung einer straffreien Führung, treten mit Aussetzung der Vollstreckung sogar dann ein, wenn überhaupt kein Bewährungsbeschluss erlassen wurde (vgl. OLG Düsseldorf, StV 2008, 512). - OLG Celle, 22.10.1990 - 3 Ws 176/90
Auszug aus OLG Celle, 22.09.2009 - 2 Ws 206/09
Ein Bewährungswiderruf kann aber auch noch nach Ablauf der Bewährungszeit erfolgen (ganz allg. Meinung, vgl. BGH NStZ 98, 586;… Fischer, 56. Auflage, § 56f StGB, Rn. 19 m. w. N.) Er wird aus Gründen des Vertrauensschutzes erst dann unzulässig, wenn die Entscheidung aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich der Justiz liegen, ungebührlich lang herausgezögert wurde und bei dem Verurteilten ein schützenswertes Vertrauen darauf entstehen konnte, ein Widerruf werde nicht mehr erfolgen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1997, 254; OLG Celle, NStZ 1991, 206). - OLG Düsseldorf, 10.03.1997 - 1 Ws 169/97
Auszug aus OLG Celle, 22.09.2009 - 2 Ws 206/09
Ein Bewährungswiderruf kann aber auch noch nach Ablauf der Bewährungszeit erfolgen (ganz allg. Meinung, vgl. BGH NStZ 98, 586;… Fischer, 56. Auflage, § 56f StGB, Rn. 19 m. w. N.) Er wird aus Gründen des Vertrauensschutzes erst dann unzulässig, wenn die Entscheidung aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich der Justiz liegen, ungebührlich lang herausgezögert wurde und bei dem Verurteilten ein schützenswertes Vertrauen darauf entstehen konnte, ein Widerruf werde nicht mehr erfolgen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1997, 254; OLG Celle, NStZ 1991, 206). - BGH, 25.10.2006 - 2 ARs 428/06
Nachträgliche Entscheidung über einheitliche Festsetzung von Maßnahmen oder …
Auszug aus OLG Celle, 22.09.2009 - 2 Ws 206/09
Auch eine Ablehnung der Einbeziehung darf nicht stillschweigend erfolgen, sondern ist in einer Ergänzungsentscheidung ausdrücklich auszusprechen (vgl. BGH NJW 07, 447;… Eisenberg, a. a. O., § 66 JGG, Rn. 8). - BGH, 08.06.1998 - 2 ARs 188/98
Voraussetzungen der örtlichen Zuständigkeit
Auszug aus OLG Celle, 22.09.2009 - 2 Ws 206/09
Ein Bewährungswiderruf kann aber auch noch nach Ablauf der Bewährungszeit erfolgen (ganz allg. Meinung, vgl. BGH NStZ 98, 586;… Fischer, 56. Auflage, § 56f StGB, Rn. 19 m. w. N.) Er wird aus Gründen des Vertrauensschutzes erst dann unzulässig, wenn die Entscheidung aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich der Justiz liegen, ungebührlich lang herausgezögert wurde und bei dem Verurteilten ein schützenswertes Vertrauen darauf entstehen konnte, ein Widerruf werde nicht mehr erfolgen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1997, 254; OLG Celle, NStZ 1991, 206).