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   OLG Celle, 22.10.2018 - 2 Ws 409/18   

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https://dejure.org/2018,55223
OLG Celle, 22.10.2018 - 2 Ws 409/18 (https://dejure.org/2018,55223)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.10.2018 - 2 Ws 409/18 (https://dejure.org/2018,55223)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Oktober 2018 - 2 Ws 409/18 (https://dejure.org/2018,55223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86 IRG; § 87b Abs. 1 S. 1, 2 IRG; § 87k Abs. 1 Nr. 1, 2 IRG
    Vollstreckung der in einem anderen EU-Mitgliedstaat wegen eines dort begangenen Verkehrsverstoßes gegen eine juristische Person als Fahrzeughalter verhängten Geldbuße in Deutschland als zulässig; Grundsatz der Halterhaftung in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vollstreckung einer ausländischen Geldbuße wegen eines Verkehrsverstoßes

Verfahrensgang

  • AG Hameln - 9 Gs 29/18
  • OLG Celle, 22.10.2018 - 2 Ws 409/18
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12

    Vollstreckung ausländischer Geldbußen; Vollstreckbarerklärug einer

    Auszug aus OLG Celle, 22.10.2018 - 2 Ws 409/18
    Dem steht nicht entgegen, dass der Grundsatz der Halterhaftung in Deutschland nicht anerkannt ist (Anschluss an OLG Jena, NZV 2014, 421 [BGH 05.06.2014 - 4 StR 439/13] ; OLG Köln, NZV 2012, 450 [OLG Köln 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12] ).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ist hierzu bereits mehrfach entschieden worden, dass diese Bestimmung sowohl mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht als auch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Einklang steht (vgl. nur OLG Jena NZV 2014, 421; OLG Köln, NZV 2012, 450 [OLG Köln 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12] unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie des Bundesverfassungsgerichts).

  • OLG Jena, 04.09.2013 - 1 SsRs 61/13
    Auszug aus OLG Celle, 22.10.2018 - 2 Ws 409/18
    Dem steht nicht entgegen, dass der Grundsatz der Halterhaftung in Deutschland nicht anerkannt ist (Anschluss an OLG Jena, NZV 2014, 421 [BGH 05.06.2014 - 4 StR 439/13] ; OLG Köln, NZV 2012, 450 [OLG Köln 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12] ).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ist hierzu bereits mehrfach entschieden worden, dass diese Bestimmung sowohl mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht als auch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Einklang steht (vgl. nur OLG Jena NZV 2014, 421; OLG Köln, NZV 2012, 450 [OLG Köln 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12] unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie des Bundesverfassungsgerichts).

  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Auszug aus OLG Celle, 22.10.2018 - 2 Ws 409/18
    Dem steht nicht entgegen, dass der Grundsatz der Halterhaftung in Deutschland nicht anerkannt ist (Anschluss an OLG Jena, NZV 2014, 421 [BGH 05.06.2014 - 4 StR 439/13] ; OLG Köln, NZV 2012, 450 [OLG Köln 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12] ).
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