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   OLG Celle, 22.11.2012 - 4 W 166/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37524
OLG Celle, 22.11.2012 - 4 W 166/12 (https://dejure.org/2012,37524)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.11.2012 - 4 W 166/12 (https://dejure.org/2012,37524)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. November 2012 - 4 W 166/12 (https://dejure.org/2012,37524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 2 ErbbauV; § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG
    Frist für die Einlegung der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung i.R. eines Beschlusses nach § 7 ErbbauRG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frist für die Einlegung der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung i.R. eines Beschlusses nach § 7 ErbbauRG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbbauV § 7 Abs. 2; FamFG § 63 Abs. 2 Nr. 2
    Frist für die Einlegung der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Rahmen eines Beschlusses nach § 7 ErbbauRG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenentscheidung im Erbbaurecht: Beschwerdefrist 2 Wochen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 88
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 30.04.2012 - 31 Wx 68/12

    Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Kosten für ein

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 4 W 166/12
    Gleichwohl kann natürlich das Maß des Antragserfolges ein Kriterium bei der Kostenentscheidung sein, so wie auch weitere Kriterien zur Verfügung stehen (vgl. OLG München, Beschl. v. 30. April 2012, Az.: 31 Wx 68/12, Rn. 8 m. w. N. - aus juris).
  • OLG Hamburg, 01.02.2022 - 12 WF 8/22

    Anfechtung der Kostenentscheidung in einem einstweiligen Anordnungsverfahren zum

    Die verkürzte zweiwöchige Frist gilt auch für die Anfechtung der Kostenentscheidung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22. November 2012 - 4 W 166/12, juris Rn. 4, FG-Prax 2013, 88; Abramenko in Prütting/Helms, 5. Auflage 2020, § 63 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 96/13

    Beschwerdefrist im Erbbaurecht

    Diese Erwägung muss auch im Rahmen des § 7 Abs. 3 Satz 2 ErbbauRG gelten, der auf § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG Bezug nimmt (so auch OLG Celle FGPrax 2013, 88; von Oefele/Heinemann in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 7 ErbbauRG Rz. 16; wohl auch Ingenstau/Hustedt, ErbbauRG, 9. Aufl., § 7 Rz. 52; Heller in NomosKommentar BGB, 3. Aufl., § 7 ErbbauRG Rz. 17).
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