Rechtsprechung
OLG Celle, 22.12.2016 - 16 U 59/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- IWW
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Geländeanschluss und Gebäudeanschlusshöhe: Landschaftsplaner muss Objektplanung prüfen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- baunetz.de (Kurzinformation)
Freianlagenplaner hat Planung des Architekten zum Geländeanschluss an das Gebäude zu prüfen
- baunetz.de (Kurzinformation)
Planung der Anschlusshöhen vom Gelände zum Gebäude: Aufgabe des Architekten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Geländeanschluss und Gebäudeanschlusshöhe: Landschaftsplaner muss Objektplanung prüfen! (IBR 2017, 687)
Verfahrensgang
- LG Stade, 20.03.2013 - 5 O 282/11
- OLG Celle, 24.07.2014 - 16 U 59/13
- BGH, 14.07.2016 - VII ZR 193/14
- OLG Celle, 22.12.2016 - 16 U 59/13
- BGH, 27.09.2017 - VII ZR 17/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.2016 - VII ZR 193/14
Architektenhaftung: Vorlage vom Gebäudeplaner erstellter fehlerhafter Pläne an …
Auszug aus OLG Celle, 22.12.2016 - 16 U 59/13
Die Klägerin kann sich nur dann von dem Einwand eines Mitverschuldens wegen der von dem Beklagten zu 1. fehlerhaft erstellten Pläne und Unterlagen gegenüber der Beklagten zu 2. entlasten, wenn sie - die Klägerin - darlegt und gegebenenfalls beweist, dass der der Beklagten zu 2. erteilte Auftrag zur Planung der Außenanlagen auch den bereits vom Beklagten zu 1. geplanten Geländeanschluss mit umfasste ( BGH, Urteil vom 14. Juli 2016 VII ZR 193/14 , Rn. 23).