Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17498
OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13 (https://dejure.org/2014,17498)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.01.2014 - 2 Ws 347/13 (https://dejure.org/2014,17498)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 347/13 (https://dejure.org/2014,17498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,17498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 283 StGB; § 283c StGB; StGB § 283; StGB § 283c; StPO § 203; InsO § 39 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 4, 5; InsO § 39 Abs. 2; GVG § 24 Abs. 1 Nr. 3
    Einordnung der Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen als Bankrott oder als Gläubigerbenachtiligung; Strafbarkeit der Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen nach § 283c StGB

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    StGB §§ 283, 283c; InsO § 39 Abs. 1 Nr. 1-5, Abs. 2
    Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen stellt grundsätzlich Gläubigerbenachteiligung und nicht Bankrott dar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen als Bankrott oder als Gläubigerbenachtiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit der Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen nach § 283c StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesellschaftsdarlehen im Überschuldungsstatus und bei der Gläubigerbegünstigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bankrott per Sicherungsübereignung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gläubigerbegünstigung durch Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gläubigerbegünstigung durch Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Gläubigerbegünstigung durch Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 278
  • NZI 2014, 6
  • StV 2015, 446 (Ls.)
  • WM 2015, 188
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13
    Diese Rechtsprechung und auch in der Literatur vertretene Auffassung galt jedoch nur für die Rechtslage unter der Geltung der Konkursordnung, wobei auch schon zur damaligen Rechtslage der 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes entschieden hatte, dass kapitalersetzende Darlehen in der Überschuldungsbilanz grundsätzlich zu passivieren seien (BGHZ 146, 264 ff.).

    Der BGH hat deutlich gemacht, dass eine Ausnahme von dieser Passivierungspflicht nur für den Fall der Abgabe einer Rangrücktrittserklärung durch den darlehnsgebenden Gesellschafter zu machen ist (vgl. dazu BGHZ 146, 264 ff.).

  • OLG Stuttgart, 12.04.2011 - 5 Ws 6/11

    Eröffnungsverfahren: Anforderungen an die Bewertung einer belastenden

    Auszug aus OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13
    Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn eine Verurteilung des Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. dazu OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 318; NStZ-RR 2012, 117; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; Senat, Beschluss vom 25. Januar 2013, 2 Ws 17-21/13).
  • OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13

    Wertung der entlastenden Einlassungen eines Angeklagten durch einen Tatrichter

    Auszug aus OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13
    Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn eine Verurteilung des Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. dazu OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 318; NStZ-RR 2012, 117; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; Senat, Beschluss vom 25. Januar 2013, 2 Ws 17-21/13).
  • BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht wegen des Nichterstellens von Bilanzen

    Auszug aus OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13
    Mehrfache Verstöße gegen § 283 StGB oder mehrfache Verstöße gegen die Bilanzierungspflicht stehen in der Regel zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit (vgl. dazu BGH NStZ 1998, 192); dabei verbindet auch die Verletzung der Buchführungspflicht als Dauertat das zweimalige Unterlassen der Bilanzierungspflicht nicht zu einer Tat (BGH, a. a. O.).
  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11

    Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB;

    Auszug aus OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13
    Eine Zurechnung der Schuldnereigenschaft gemäß § 14 StGB ist nach Aufgabe der Interessentheorie unproblematisch (vgl. dazu BGHSt 57, 229).
  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    Auszug aus OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13
    Liegen materiell-rechtlich tatmehrheitlich begangene Straftaten vor, sind dies in der Regel auch prozessual verschiedene Taten (vgl. dazu BGH, ZfS 2014, 50 (51); BGHSt 35, 14 (19); 36, 141 (154); 41, 385 (390); Senat, NStZ-RR 2010, 248).
  • OLG München, 08.07.1994 - 3 Ws 87/94

    Überschuldung einer Gesellschaft; Berücksichtigung kapitalersetzender Darlehen;

    Auszug aus OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13
    So hatte etwa das OLG München, NStZ 1996, 94, vertreten, dass im Überschuldungsstatus einer GmbH & Co. KG Darlehen in Höhe ihres kapitalersetzenden Charakters nicht zu passivieren und Ansprüche aus der Rückzahlung kapitalersetzender Darlehen - soweit realisierbar - zu aktivieren seien (zu dieser zur früheren Rechtslage nach der Konkursordnung vertretenen Auffassung vgl. auch Münchener Kommentar zum StGB-Radtke/Petermann, 2. Aufl., vor § 283 ff. Rdnr. 73).
  • BGH, 12.06.1991 - XII ZR 17/90

    Mieteransprüche bei Feuerversicherung des Vermieters für Geschäftsgebaude

    Auszug aus OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13
    Der Versicherungsnehmer ist aufgrund dieses Treuhandverhältnisses gehalten, gegenüber dem Versicherer den Schaden für den Versicherten geltend zu machen und anschließend die Zahlungen an den Geschädigten auszukehren (Münchener Kommentar zum VVG-Dageförde, vor § 43 Rdnr. 5; § 46 Rdnr. 6; Prölss-Martin, a. a. O. § 46 Rdnr. 1; BGH NJW 1991, 3031 (3032)).
  • OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12

    Eröffnung der Hauptverhandlung: Hinreichender Tatverdacht unter Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13
    Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn eine Verurteilung des Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. dazu OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 318; NStZ-RR 2012, 117; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; Senat, Beschluss vom 25. Januar 2013, 2 Ws 17-21/13).
  • BGH, 16.01.1979 - 5 StR 467/78

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Bankrott - Vornahme von

    Auszug aus OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13
    Dafür spräche, dass Nr. 4 als erfüllt angesehen wird, wenn die Entnahme von Geldern durch einen fingierten Darlehens- und Sicherungsübereignungsvertrag mit einem eingeweihten Dritten verdeckt wird (LK-Tiedemann, § 283 Rdnr. 86 unter Hinweis auf BGH, 5 StR 467/78 vom 16.01.1979).
  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

  • OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer bei einem

  • BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95

    Konkurrenzen (Tateinheit, Tatmehrheit und fortgesetzte Handlung,

  • BGH, 12.09.2013 - 4 StR 503/12

    Verstoß gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (Vorliegen

  • BGH, 09.03.2017 - 3 StR 424/16

    Bankrott (Gläubigerstellung des Gesellschafters bei Darlehensrückgewähr an sich

    Soweit aus diesen Regelungen der Schluss gezogen wird, es liege nunmehr bei Gesellschafterdarlehen stets eine Gläubigerstellung im Sinne von § 283c Abs. 1 StGB vor, weshalb ihre Rückgewähr - anders als vor der Streichung von § 32a GmbHG aF - nur noch als Gläubigerbegünstigung, nicht aber als Bankrott nach § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar sei (LK/Tiedemann aaO, § 283c Rn. 10; Schönke/Schröder/Heine/Schuster, StGB, 29. Aufl., § 283c Rn. 12; diesen folgend im vorliegenden Verfahren auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens OLG Celle, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 347/13, ZInsO 2014, 1668, 1670; siehe auch Bittmann, wistra 2009, 102, 103), erscheint dies zweifelhaft: Auch in anderen Fällen hat die Rechtsprechung unter Geltung des früheren Rechts die Gläubigerstellung eines Gesellschafters im strafrechtlichen Sinne unabhängig von den Regelungen des Kapitalersatzes verneint, etwa bei der Gewährung eines Darlehens durch einen Kommanditisten (BGH, Urteil vom 6. November 1986 - 1 StR 327/86, BGHSt 34, 221, 224 ff.) oder - vor Geltung des § 32a GmbHG aF - des Gesellschafters einer GmbH (BGH, Urteil vom 21. Mai 1969 - 4 StR 27/69, NJW 1969, 1494, 1495).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht