Rechtsprechung
OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Strafbarkeit der Rückzahlung eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen im Überschuldungsstatus der GmbH
- Deutsches Notarinstitut
StGB §§ 283, 283c; InsO § 39 Abs. 1 Nr. 1-5, Abs. 2
Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen stellt grundsätzlich Gläubigerbenachteiligung und nicht Bankrott dar - WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zu Gesellschaftsdarlehen im Überschuldungsstatus und bei der Gläubigerbegünstigung nach Inkrafttreten des MoMiG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafbarkeit der Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen nach § 283c StGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gesellschaftsdarlehen im Überschuldungsstatus und bei der Gläubigerbegünstigung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bankrott per Sicherungsübereignung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einordnung der Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen als Bankrott oder als Gläubigerbenachtiligung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gläubigerbegünstigung durch Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Gläubigerbegünstigung durch Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
StGB §§ 283, 283c; GmbHG §§ 30, 64; InsO §§ 39, 135
Strafbare Gläubigerbegünstigung - zur Berücksichtigung von Forderungen aus Gesellschafterdarlehen im Überschuldungsstatus
Verfahrensgang
- LG Verden, 17.09.2013 - 9 KLs 1/13
- OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13
- LG Verden, 17.03.2016 - 9 KLs 1/13
- BGH, 09.03.2017 - 3 StR 424/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 278
- StV 2015, 446 (Ls.)
- WM 2015, 188
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.03.2017 - 3 StR 424/16
Bankrott (Gläubigerstellung des Gesellschafters bei Darlehensrückgewähr an sich …
Soweit aus diesen Regelungen der Schluss gezogen wird, es liege nunmehr bei Gesellschafterdarlehen stets eine Gläubigerstellung im Sinne von § 283c Abs. 1 StGB vor, weshalb ihre Rückgewähr - anders als vor der Streichung von § 32a GmbHG aF - nur noch als Gläubigerbegünstigung, nicht aber als Bankrott nach § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar sei (…LK/Tiedemann aaO, § 283c Rn. 10;… Schönke/Schröder/Heine/Schuster, StGB, 29. Aufl., § 283c Rn. 12; diesen folgend im vorliegenden Verfahren auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens OLG Celle, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 347/13, ZInsO 2014, 1668, 1670; siehe auch Bittmann, wistra 2009, 102, 103), erscheint dies zweifelhaft: Auch in anderen Fällen hat die Rechtsprechung unter Geltung des früheren Rechts die Gläubigerstellung eines Gesellschafters im strafrechtlichen Sinne unabhängig von den Regelungen des Kapitalersatzes verneint, etwa bei der Gewährung eines Darlehens durch einen Kommanditisten (BGH, Urteil vom 6. November 1986 - 1 StR 327/86, BGHSt 34, 221, 224 ff.) oder - vor Geltung des § 32a GmbHG aF - des Gesellschafters einer GmbH (BGH, Urteil vom 21. Mai 1969 - 4 StR 27/69, NJW 1969, 1494, 1495).