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   OLG Celle, 23.04.2009 - 32 Ss 15/09   

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OLG Celle, 23.04.2009 - 32 Ss 15/09 (https://dejure.org/2009,11957)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.04.2009 - 32 Ss 15/09 (https://dejure.org/2009,11957)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. April 2009 - 32 Ss 15/09 (https://dejure.org/2009,11957)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Falsche Verdächtigung: Eignung eines Verhaltens zur Herbeiführung bzw. Fortdauernlassen eines behördlichen Verfahrens bei Bezichtigung eines anderen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Eignung der Beschuldigung eines Dritten zur Herbeiführung oder Fortdauernlassen eines behördlichen Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eignung der Beschuldigung eines Dritten zur Herbeiführung oder Fortdauernlassen eines behördlichen Verfahrens

  • Judicialis

    StGB § 164 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 164 Abs. 2
    Eignung der Beschuldigung eines Dritten zur Herbeiführung oder Fortdauernlassen eines behördlichen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 370
  • NZV 2009, 517
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 21.06.2007 - 32 Ss 89/07

    Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung bei Ungeeignetheit der aufgestellten

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2009 - 32 Ss 15/09
    Vielmehr war für die Bußgeldbehörde nach wie vor ein Abgleich des Beweisfotos mit den Lichtbildern der als Fahrer in Betracht kommenden Personen so oder so geboten, zumal die Mutter der Angeklagten sich bereits in einem früheren Stadium des Bußgeldverfahrens selbst der Täterschaft bezichtigt hatte (vgl. zu dieser Argumentation allgemein MK-Zopfs a.a.O.; s.a. Senatsbeschluss vom 21. Juni 2007, 32 Ss 89/07, für den Fall der Falschbezichtigung hinsichtlich einer verjährten Ordnungswidrigkeit).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.1991 - 5 Ss 232/91

    Zur falschen Verdächtigung

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2009 - 32 Ss 15/09
    Die getroffenen Feststellungen tragen eine Verurteilung wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB nicht, weil es der Behauptung der Angeklagten, ihre Mutter sei Fahrerin gewesen, jedenfalls unter den gegebenen konkreten Umständen an der Eignung mangelte, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen die Mutter herbeizuführen, sodass dahinstehen kann, ob nicht aus der Systematik des § 164 StGB im Hinblick auf die abweichenden Modalitäten der Absätze 1 und 2 herzuleiten ist, dass die bloße Bezichtigung einer Person ohne weiterer Angaben tatsächlicher Art generell für die Erfüllung des § 164 Abs. 2 StGB nicht genügt bzw. ob dies nicht jedenfalls dann gilt, wenn ein leugnender Beschuldigter den einzig neben ihm als Täter in Betracht kommenden Verdächtigen ohne weitere Ausführungen tatsächlicher Art der Täterschaft bezichtigt (so die wohl h.M. in der Lit.: etwa Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 27. Aufl., Rn. 5 zu § 164; MK-Zopfs, StGB, Rn. 25 f. zu § 164; Bienko NZV 1993, 98; Mitsch JZ 1992, 979; ebenso OLG Düsseldorf JZ 1992, 978 f., und früher bereits OLG Celle VRS 26, 438, 439; tendenziell auch OLG Frankfurt DAR 1999, 225; offen gelassen: BayObLG …
  • AGH Bayern, 05.02.2013 - BayAGH II - 15/12

    Berufsrechte und -pflichten: Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot

    Vielmehr war für die Bußgeldbehörde nach wie vor ein Abgleich des Beweisfotos mit den Lichtbildern der als Fahrer in Betracht kommenden Person so oder so geboten (OLG Celle, Urteil vom 23.4.2009, NStZ-RR 2009, 370 f.).
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