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   OLG Celle, 23.04.2013 - 17 W 17/12   

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https://dejure.org/2013,9811
OLG Celle, 23.04.2013 - 17 W 17/12 (https://dejure.org/2013,9811)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.04.2013 - 17 W 17/12 (https://dejure.org/2013,9811)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. April 2013 - 17 W 17/12 (https://dejure.org/2013,9811)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    FamFG § 109 Abs. 1 Nr. 2, 4; FamFG § 110 Abs. 1
    IPR; Rüge eines Verstoßes gegen Grundsätze deutschen Verfahrensrechts im Vollstreckbarkeitsverfahren eines Auslandstitels bei nicht ausgeschöpften Rechtsmitteln; Anerkennungshindernis bei Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten im Verbund von Scheidungs- und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Berücksichtigung des ordre-public-Einwandes im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Berücksichtigung des ordre-public-Einwandes im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels

  • rechtsportal.de

    FamFG § 109 Abs. 1 Nr. 2, 4; FamFG § 110 Abs. 1
    IPR - Rüge eines Verstoßes gegen Grundsätze deutschen Verfahrensrechts im Vollstreckbarkeitsverfahren eines Auslandstitels bei nicht ausgeschöpften Rechtsmitteln; Anerkennungshindernis bei Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten im Verbund von Scheidungs- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vollstreckbarerklärung eines Unterhaltsanspruchs ist bei Einlassung auf das Verfahren nicht zu beanstanden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 142
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.09.2009 - XII ZB 50/06

    Vollstreckbarkeit einer vorläufigen Anordnung nach dem Haager Übereinkommen über

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2013 - 17 W 17/12
    Darüber hinaus hat jedoch in erster Linie jede Partei selbst nach besten Kräften für ihre eigene ordnungsgemäße Vertretung in einem ihr bekannten Gerichtsverfahren zu sorgen (BGH, a.a.O., Tz. 27, Beschluss vom 2. September 2009 - XII ZB 50/06; FamRZ 2009, 2069, Tz. 26 [juris]).

    Eine darüber hinausgehende sachliche Nachprüfung der ausländischen Entscheidung findet nicht statt (§ 109 Abs. 5 FamFG; BGH, Beschluss vom 2. September 2009, a.a.O., Tz. 21 [juris]).

  • OLG Celle, 13.04.2012 - 10 UF 22/12

    Maßgebliches Unterhaltsstatut bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für die

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2013 - 17 W 17/12
    Diese bestimmen das in Verfahren vor den inländischen Gerichten auf Unterhaltspflichten anzuwendende sachliche Recht (Art. 1 HUntProt, Bamberger/ Roth, BGB, Art. 18 EGBGB, Rn. 1 und Rn. 58 insbes. zu Art. 18 Abs. 7 EGBGB, OLG Celle, Beschluss vom 13. April 2012 - 10 UF 22/12 -, veröffentlicht bei juris und in: FamRZ 2012, 1501 (Leitsatz), JAmt 2012, 487-489 (Leitsatz und Gründe)).
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZB 192/07

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2013 - 17 W 17/12
    Intention des § 328 Abs. 1 Nr. 2 ZPO wiederum war im Wesentlichen, die im ausländischen Verfahren beklagte Partei vor einer Überraschung durch das dortige Verfahren zu schützen (BT-Drucks. 10/504, S. 88, BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - XII ZB 192/07, NJW-RR 2009, 1292, Tz. 8 []juris]).
  • BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07

    Anerkennung einer durch ein ausländisches Gericht in einem Statusverfahren ohne

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2013 - 17 W 17/12
    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass dem Schuldner im Vollstreckbarkeitsverfahren keine Verfahrensrüge zustehen soll, die er mit einem Rechtsmittel im Erkenntnisverfahren hätte vorbringen können und auf die er in Kenntnis des ausländischen Titels verzichtet hatte (BGH, Beschluss vom 26. August 2009 - XII ZB 169/07; FamRZ 2009, 1816, Tz. 40 [juris]).
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