Rechtsprechung
OLG Celle, 23.05.2002 - 222 Ss 34/02 (OWi) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Verbotene Schleichwerbung im Privatrundfunk: Begriff des "Veranstalters" nach dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag; juristische Person als Beauftragter
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9 OWiG; § 14 OWiG; § 47 OWiG; § 130 OWiG; § 30 Abs. 4 OWiG; § 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG; § 9 Abs. 1 Nr. 1 OWiG; § 30 Abs. 1 Nr. 1 OWiG
Begriff des "Veranstalters" nach dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag; Juristische Person als Beauftragter; Schleichwerbung als Ordnungswidrigkeit ; Verletzung einer Aufsichtspflicht; Anforderungen an die Feststellungen im Urteil - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des "Veranstalters" nach dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag; Juristische Person als Beauftragter; Schleichwerbung als Ordnungswidrigkeit ; Verletzung einer Aufsichtspflicht; Anforderungen an die Feststellungen im Urteil
- Judicialis
OWiG § 9; ; OWiG § 14; ; OWiG § 47; ; OWiG § 130; ; OWiG § 30 Abs. 4; ; OWiG § 9 Abs. 2 Nr. 2; ; OWiG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 30 Abs. 1 Nr. 1
- RA Kotz
Schleichwerbungsverbot im privaten Rundfunk - hier Fernsehen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Vorwurf der Schleichwerbung
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Auch Produzent kann sich wegen Schleichwerbung bußgeldpflichtig machen
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Freispruch vom Vorwurf der Schleichwerbung aufgehoben
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 18 (Kurzinformation)
- ZUM 2003, 54
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
'extra-radio'
Auszug aus OLG Celle, 23.05.2002 - 222 Ss 34/02
Unerheblich ist, ob sie auch vom Gesetz als Rundfunkveranstaltung bezeichnet oder anerkannt wird (BVerfGE 97, 298, 310;… so auch Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, Rundfunkstaatsvertrag, Kommentar, Stand Januar 2001, § 20 Rdn. 10).
- OLG München, 22.01.2004 - 29 U 4872/03
Möglicher Wettbewerbsverstoß bei verdeckter journalistischer Recherche
Der Rundfunkstaatsvertrag sieht für Veranstalter von bundesweit verbreitetem Rundfunk in § 49 Abs. 1 Nr. 6 RStV sogar eine Bußgeldbestimmung bei Verstoß gegen das Verbot der Verbreitung von Schleichwerbung und entsprechender Praktiken vor (vgl. zum Begriff des Veranstalters OLG Celle, Beschluss vom 23.05.2002 - 222 Ss 34/02 (OWi)).