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   OLG Celle, 23.08.2012 - 16 U 8/12   

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https://dejure.org/2012,25860
OLG Celle, 23.08.2012 - 16 U 8/12 (https://dejure.org/2012,25860)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.08.2012 - 16 U 8/12 (https://dejure.org/2012,25860)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. August 2012 - 16 U 8/12 (https://dejure.org/2012,25860)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftungsansprüche eines Steuerpflichtigen wegen eines rechtswidrigen Vorauszahlungsbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftungsansprüche eines Steuerpflichtigen wegen eines rechtswidrigen Vorauszahlungsbescheides

  • rechtsportal.de

    AO § 88 ; AO § 91 ; BGB § 839 Abs. 1 ; GG Art. 34
    Amtshaftungsansprüche eines Steuerpflichtigen wegen eines rechtswidrigen Vorauszahlungsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer
    Höhe
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - 18 U 56/10

    Höhe des Schadensersatzes bei offensichtlich fehlerhaften

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2012 - 16 U 8/12
    Dem Steuerpflichtigen ist grundsätzlich kein Vorwurf zu machen, wenn er den gesetzlich vorgesehenen Weg der Beanstandung des Bescheids durch Einspruch statt eines Berichtigungsantrages wählt (Urteil des OLG Celle vom 19.02.2002, 16 U 185/01, zitiert nach juris, Rn. 11; Urteil des OLG Brandenburg vom 23.02.2006, 2 U 1/05, zitiert nach juris, Rn. 18; Urteil des OLG Düsseldorf vom 10.11.2010, 18 U 56/10, zitiert nach juris, Rn. 22 f., 24 f.).

    Der Einspruch bietet dem Steuerpflichtigen die größtmögliche Rechtssicherheit und zudem den Vorteil, dass der Einspruch anders als ein bloßer Änderungsantrag mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung verbunden werden kann (Urteil des OLG Düsseldorf vom 10.11.2010, 18 U 56/10, zitiert nach juris, Rn. 25 m. w. N.).

    Anders als bei § 14 Abs. 2 RVG sieht die StBGebV die zwingende Einschaltung der Berufskammer bei Rechtsstreitigkeiten über Gebühren nicht vor (Urteil des OLG Celle vom 19.02.2002, 16 U 185/01, zitiert nach juris, Rn. 15, 16 m. w. N.; Urteil des OLG Düsseldorf vom 10.11.2010, 18 U 56/10, zitiert nach juris, Rn. 31).

  • OLG Brandenburg, 23.02.2006 - 2 U 1/05

    Amtshaftung wegen eines fehlerhaften Gewerbesteuermessbescheides des Finanzamtes:

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2012 - 16 U 8/12
    Dem Steuerpflichtigen ist grundsätzlich kein Vorwurf zu machen, wenn er den gesetzlich vorgesehenen Weg der Beanstandung des Bescheids durch Einspruch statt eines Berichtigungsantrages wählt (Urteil des OLG Celle vom 19.02.2002, 16 U 185/01, zitiert nach juris, Rn. 11; Urteil des OLG Brandenburg vom 23.02.2006, 2 U 1/05, zitiert nach juris, Rn. 18; Urteil des OLG Düsseldorf vom 10.11.2010, 18 U 56/10, zitiert nach juris, Rn. 22 f., 24 f.).

    Grundsätzlich gilt, dass ein Steuerpflichtiger es für erforderlich halten darf, sich unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit gegen Maßnahmen der Steuerbehörde als einer mit vielfältigen Vollstreckungsbefugnissen ausgestatteten Fachbehörde der Hilfe eines fachlich vorgebildeten Steuerberaters zu bedienen (Urteil des OLG Brandenburg vom 23.02.2006, 2 U 1/05, zitiert nach juris, Rn. 17).

  • OLG Celle, 19.02.2002 - 16 U 185/01

    Amtshaftung - Schadenersatzanspruch: Das Land muss die Kosten des

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2012 - 16 U 8/12
    Dem Steuerpflichtigen ist grundsätzlich kein Vorwurf zu machen, wenn er den gesetzlich vorgesehenen Weg der Beanstandung des Bescheids durch Einspruch statt eines Berichtigungsantrages wählt (Urteil des OLG Celle vom 19.02.2002, 16 U 185/01, zitiert nach juris, Rn. 11; Urteil des OLG Brandenburg vom 23.02.2006, 2 U 1/05, zitiert nach juris, Rn. 18; Urteil des OLG Düsseldorf vom 10.11.2010, 18 U 56/10, zitiert nach juris, Rn. 22 f., 24 f.).

    Anders als bei § 14 Abs. 2 RVG sieht die StBGebV die zwingende Einschaltung der Berufskammer bei Rechtsstreitigkeiten über Gebühren nicht vor (Urteil des OLG Celle vom 19.02.2002, 16 U 185/01, zitiert nach juris, Rn. 15, 16 m. w. N.; Urteil des OLG Düsseldorf vom 10.11.2010, 18 U 56/10, zitiert nach juris, Rn. 31).

  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 1 U 28/08
    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2012 - 16 U 8/12
    Sie ist mit der Geschäftsgebühr nach § 40 Abs. 1 bis 3 StBGebV abgegolten (so auch: Urteil des Brandenburgischen OLG vom 23.03.2009, 1 U 28/08, zitiert nach juris, Rn. 21 zu § 24 BRAGO).
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2006 - 8 OA 119/06

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Terminsgebühr in einem

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2012 - 16 U 8/12
    Die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 25.10.2006 (8 OA 119/06, zitiert nach juris, Rn. 3) rechtfertigt demgegenüber keine andere Beurteilung.
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 216/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Beweislast für die Unbilligkeit der Gebührenbestimmung bei

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2012 - 16 U 8/12
    Die vom Kläger zitierte Entscheidung des BGH vom 20.01.2011 (V ZB 216/10, zitiert nach juris, Rn. 9 ff.) ist hier nicht einschlägig.
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 122/06

    Amtshaftung der Finanzbehörde: Schutzzweck der Amtspflicht zum rechtmäßigen

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2012 - 16 U 8/12
    Zwar sind die Finanzbehörden nach § 88 AO nicht verpflichtet, den Sachverhalt auf alle möglichen Fallgestaltungen zu erforschen (Urteil des OLG Karlsruhe vom 07.12.2006, 12 U 122/06, zitiert nach juris, Rn. 24).
  • OLG München, 28.09.1995 - 1 U 2954/95

    Amtspflichten; Finanzbehörde; Untersuchungsgrundsatz; Anhörung des Betroffenen;

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2012 - 16 U 8/12
    Beide Bestimmungen legen der Finanzbehörde Amtspflichten im Interesse des Steuerpflichtigen auf, bei deren Verletzung diesem Ansprüche nach § 839 BGB zustehen (Urteil des OLG München vom 28.09.1995, 1 U 2954/95, zitiert nach juris, Rn. 13; Urteil des OLG Brandenburg vom 23.03.2009, zitiert nach juris, Rn. 15).
  • LG Duisburg, 21.08.2015 - 10 O 89/15
    Denn angesichts der durch die Bescheide vom 22.12.2014 im Raum stehenden Vorauszahlungen ist kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darin zu sehen, dass vorliegend der gesetzlich vorgesehene Weg der Beanstandung der Bescheide durch den förmlichen Rechtsbehelf des Einspruchs gewählt wurde (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2010 - I-18 U 56/10; OLG Celle, Urteil vom 23.08.2012 - 16 U 8/12; OLG Brandenburg NVwZ-RR 2007, 369 ff.).

    Entgegen der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Brandenburg kommt es nicht darauf an, ob ein Missverhältnis zwischen dem wirtschaftlichen Nutzen der Tätigkeit des Steuerberaters, mithin der Einspruchseinlegung, und den durch sie anfallenden Gebühren besteht (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2010 - I-18 U 56/10; OLG Celle, Urteil vom 23.08.2012 - 16 U 8/12).

  • OLG Köln, 22.04.2020 - 7 U 304/19

    Amtshaftung, Amtspflichtverletzung, Finanzbehörden, Finanzamt, Umsatzsteuer

    Gemessen hieran war das Finanzamt, wie das Landgericht mit Recht angenommen hat, jedenfalls in der hier zu beurteilenden Konstellation, die durch eine erhebliche Höhe der anfallenden Umsatzsteuer geprägt war (zu diesem Umstand als Abwägungsfaktor OLG Celle, Urteil vom 23.08.2012, 16 U 8/12, BeckRS 2012, 20050) gehalten, die von ihm selbst für relevant erachteten Ermittlungen in Gestalt von Nachfragen bei der Stadt B vorzunehmen, bevor es die später erfolgreich mit Einspruch angegriffenen Bescheide erließ.

    So liegt es auch hier, nachdem - wie oben dargestellt - die Klägerin für den Steuerpflichtigen die Umstände der Vereinbarung mit der Stadt B dargelegt hatte und es angesichts der erheblichen Höhe der durch den Bescheid bewirkten Steuerlast gerade nicht um einen alltäglichen Fall des Massengeschäfts ging (vgl. OLG Celle, Urteil vom 23.08.2012, 16 U 8/12, BeckRS 2012, 20050).

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