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   OLG Celle, 23.08.2018 - 13 U 71/18   

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https://dejure.org/2018,30482
OLG Celle, 23.08.2018 - 13 U 71/18 (https://dejure.org/2018,30482)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.08.2018 - 13 U 71/18 (https://dejure.org/2018,30482)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. August 2018 - 13 U 71/18 (https://dejure.org/2018,30482)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 ; ZPO § 313b Abs. 3 ; ZPO § 339
    Beginn der Einspruchsfrist bei Zustellung eines nicht mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehenen Versäumnisurteils

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233 ; ZPO § 313b Abs. 3 ; ZPO § 339
    Beginn der Einspruchsfrist bei Zustellung eines nicht mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehenen, im Ausland geltend zu machenden Versäumnisurteils

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Beginn der Einspruchsfrist bei Zustellung eines nicht mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehenen Versäumnisurteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einspruchsfrist beginnt mit Zustellung des Versäumnisurteils!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Haarig: Facebook zahlt 50.000 EUR Ordnungsgeld wegen Werbung für Friseursalon

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 63
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZB 1/90

    Zustellung eines unechten Versäumnisurteils ohne Tatbestand und

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2018 - 13 U 71/18
    Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Zustellung eines entgegen §§ 313a, 313b ZPO nicht mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehenen Urteils die Berufungsfrist (und entsprechend auch die Revisionsfrist) nicht in Gang setzt (BGH, Beschluss vom 31. Mai 1990 - VII ZB 1/90, juris Rn. 10 f.; Urteil vom 16. Oktober 2001 - X ZR 212/99, juris Rn. 7 f.).

    Parteien sollen nicht gezwungen werden, Rechtsmittel gegen ein Urteil einzulegen, dessen Begründung sie nicht kennen (BGH, Beschluss vom 31. Mai 1990, a. a. O. Rn. 11; so auch Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren zu § 516 ZPO a. F., BT-Drs. 7/2729, S. 88).

  • BGH, 16.10.2001 - X ZR 212/99

    Beginn der Berufungsfrist

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2018 - 13 U 71/18
    Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Zustellung eines entgegen §§ 313a, 313b ZPO nicht mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehenen Urteils die Berufungsfrist (und entsprechend auch die Revisionsfrist) nicht in Gang setzt (BGH, Beschluss vom 31. Mai 1990 - VII ZB 1/90, juris Rn. 10 f.; Urteil vom 16. Oktober 2001 - X ZR 212/99, juris Rn. 7 f.).
  • OLG Celle, 06.07.2006 - 7 W 57/06

    Zulässigkeit der nachträglichen Vervollständigung eines ohne Tatbestand und

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2018 - 13 U 71/18
    Gegen eine Übertragbarkeit der aus §§ 517, 548 ZPO folgenden Rechtslage betreffend den Beginn der Berufungs- und Revisionsfrist spricht weiter die Möglichkeit der nachträglichen Vervollständigung des im Ausland geltend zu machenden Urteils gemäß § 30 AVAG in Fällen, in denen der Auslandsbezug zunächst übersehen wurde (dazu: OLG Celle, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 7 W 57/06).
  • BGH, 27.09.1990 - V ZB 5/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden bei Versäumung der

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2018 - 13 U 71/18
    Insbesondere bei großen Unternehmen - wie vorliegend der Beklagten - sind insoweit gesteigerte Anforderungen zu stellen (BGH, Beschluss vom 27. September 1990 - V ZB 5/90, juris Rn. 5; Greger a. a. O. Rn. 12; MüKo-ZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 233 Rn. 40).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-619/10

    Trade Agency - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2018 - 13 U 71/18
    Der Erlass einer Versäumnisentscheidung ohne nähere Begründung verletzt dieses Recht jedoch nicht, wenn ein zumindest impliziter Bezug des Urteils zu einer detaillierten Klagebegründung besteht, der Beklagte, obwohl er ordnungsgemäß von der gegen ihn erhobenen Klage unterrichtet wurde, innerhalb der festgesetzten Frist weder eine Klagebeantwortung einreicht noch zu erkennen gibt, dass er dies zu tun beabsichtige, und die mit der Entscheidung einhergehenden Verfahrensgarantien der betroffenen Person die Möglichkeit geben, gegen die Entscheidung in zweckdienlicher und wirksamer Weise ein Rechtsmittel einzulegen (EuGH, Urteil vom 6. September 2012 - C-619/10, juris Tz. 53, 55 ff., 60 f.).
  • LG Hannover, 28.02.2018 - 6 O 111/16

    Einspruchsfrist läuft auch ohne Urteilsgründe (Auslandsbezug);

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2018 - 13 U 71/18
    das Urteil des Landgerichts Hannover vom 28. Februar 2018, Az. 6 O 111/16, aufzuheben und die Sache an das Gericht erster Instanz zurückzuverweisen.
  • LG Frankenthal, 10.07.2020 - 9 O 55/19

    Verbrauchergerichtsstand: Verbrauchereigenschaft eines deutschen Kapitalanlegers;

    Die Regelung des § 189 ZPO ist auch bei Auslandszustellungen anwendbar (vgl. Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO, 41. Aufl. 2020, § 189 Rn. 3; Zöller-Geimer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 183, Rn. 26; OLG Celle, Beschluss vom 23.08.2018, 13 U 71/18, Rn. 10, str.).
  • LG Regensburg, 29.09.2020 - 82 O 1808/19

    Gerichtsstand, Gesellschaft, Aktien, Verfahren, Gerichtsstandsvereinbarung,

    § 189 ZPO ist auch bei Auslandszustellungen anwendbar (vgl. Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO, 41. Auflage 2020, § 189 Randnummer 3; Zöller/Geimer, ZPO, 33. Auflage 2020, § 183 Randnummer 26; OLG Celle, Beschluss vom 23.08.2018, 13 U 71/18, Randnummer 10).
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