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   OLG Celle, 23.09.2015 - 2 Ss 158/15   

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OLG Celle, 23.09.2015 - 2 Ss 158/15 (https://dejure.org/2015,55017)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.09.2015 - 2 Ss 158/15 (https://dejure.org/2015,55017)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. September 2015 - 2 Ss 158/15 (https://dejure.org/2015,55017)
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    Vorsicht beim Verkauf von Altfahrzeugen!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95

    Verbotsirrtum - Betäubungsmittel - Verbotenes Handeltreiben

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2015 - 2 Ss 158/15
    Bei unvermeidbarer Verbotsunkenntnis ist die Schuld ausgeschlossen, bei vermeidbarer Verbotsunkenntnis bleibt der Schuldvorwurf dagegen bestehen (BGH, Urteil vom 13.12.1995, 3 StR 514/95 m.w.N.).

    Denn erst wenn feststeht, dass der objektive und subjektive Straftatbestand (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) erfüllt ist, kann sachgerecht zum Vorliegen eines (unvermeidbaren) Verbotsirrtums Stellung genommen werden (BGH, Urteil vom 13.12.1995, 3 StR 514/95, NStZ 1996, 236 - 238).

    Dies ist rechtsfehlerhaft (BGH, Urteil vom 13.12.1995, a.a.O.).

    Deshalb ist es unzutreffend, dass die erkennende Strafkammer insoweit zugunsten des Angeklagten berücksichtigt hat, dass ihr selbst die maßgeblichen Abfallbeseitigungsvorschriften bei Altfahrzeugen nicht bekannt gewesen seien (vgl. BGH Urteil v. 13.12.1995, 3 StR 514/95).

  • OLG Celle, 15.10.2009 - 32 Ss 113/09

    Unbefugte Abfallbeseitigung durch Verschenken eines Altautos zum Zwecke des

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2015 - 2 Ss 158/15
    Das Oberlandesgericht Celle habe bereits in seinem Urteil vom 15. Oktober 2009 (32 Ss 113/09) ausgeführt, dass gemäß § 4 Altfahrzeugverordnung jeder, der sich eines Fahrzeugs entledigen will, verpflichtet sei, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.

    Allerdings umfasst auch der strafrechtliche Abfallbegriff nach § 3 Abs. 1 Satz 1 KrWG alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will ("gewillkürter Abfall" oder subjektiver Abfallbegriff) oder entledigen muss ("Zwangsabfall" oder objektiver Abfallbegriff), vgl. BGH, Urteil v. 06.06.1997, 2 StR 339/06; OLG Celle, Urteil vom 15.10.2009, 32 Ss 113/09.

    Denn sofern der Pkw VW Passat im Januar 2013 nicht mehr fahrbereit gewesen wäre, dürfte er in Fortführung der hiesigen Rechtsprechung in jedem Fall dem strafrechtlichen Abfallbegriff des § 326 Abs. 1 StGB unterfallen (OLG Celle, Urteil v. 15.10.2009, 32 Ss 113/09).

  • BGH, 25.10.2006 - 2 StR 339/06

    Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer (Unterrichtung bei mehrfacher

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2015 - 2 Ss 158/15
    Denn der strafrechtliche Abfallbegriff ist in Anlehnung an den verwaltungsrechtlichen Abfallbegriff zwar selbständig zu bestimmen (BGHSt 37, 21 (24); BGH Urteil v. 06.06.1997, 2 StR 339/06).

    Allerdings umfasst auch der strafrechtliche Abfallbegriff nach § 3 Abs. 1 Satz 1 KrWG alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will ("gewillkürter Abfall" oder subjektiver Abfallbegriff) oder entledigen muss ("Zwangsabfall" oder objektiver Abfallbegriff), vgl. BGH, Urteil v. 06.06.1997, 2 StR 339/06; OLG Celle, Urteil vom 15.10.2009, 32 Ss 113/09.

  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2015 - 2 Ss 158/15
    Denn der strafrechtliche Abfallbegriff ist in Anlehnung an den verwaltungsrechtlichen Abfallbegriff zwar selbständig zu bestimmen (BGHSt 37, 21 (24); BGH Urteil v. 06.06.1997, 2 StR 339/06).
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