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   OLG Celle, 23.10.2018 - 9 U 42/18   

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https://dejure.org/2018,35756
OLG Celle, 23.10.2018 - 9 U 42/18 (https://dejure.org/2018,35756)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.10.2018 - 9 U 42/18 (https://dejure.org/2018,35756)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 9 U 42/18 (https://dejure.org/2018,35756)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 2
    Pflichten des Treuhänders einer Publikums-KG hinsichtlich der Verwaltung von den Anlegern gezeichneter Namensschuldverschreibung; Wirksamkeit der Zustimmung des Treuhänders zu einer Änderung der Anleihebedingungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prospekt- und Treuhänderhaftung bei befristeten Publikumsanlagen

  • rechtsportal.de

    Pflichten des Treuhänders einer Publikums-KG hinsichtlich der Verwaltung von den Anlegern gezeichneter Namensschuldverschreibung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Hinweispflicht des Treuhandkommanditisten gegenüber Anlegern auf Möglichkeit des Entfalls der Befristung der Publikums-KG durch Einbringung in anderes Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten eines Treuhandkommanditisten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1533
  • NZG 2019, 346
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 19.07.2018 - 19 U 28/18

    Anspruch auf Rückzahlung gekündigter Unternehmensanleihen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2018 - 9 U 42/18
    Diesbezüglich tritt der Senat der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 19. Juli 2018 - 19 U 28/18 -, juris) bei, wonach eine solche Regelung außerhalb des Anwendungsbereichs des Schuldverschreibungsgesetzes gegen das Verbot unangemessener Benachteiligung (§ 307 Abs. 1 BGB) verstößt und daher nichtig ist.
  • BGH, 16.03.2017 - III ZR 489/16

    Haftung des Treuhandkommanditisten: Pflicht zur Aufklärung des Kapitalanlegers

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2018 - 9 U 42/18
    Denn das die oben dargestellten Aufklärungs- und Warnpflichten begründende vorvertragliche Schuldverhältnis entsteht, wenn der Beitritt zu einer Publikums-KG über einen Treuhandkommanditisten erfolgt, zwischen diesem und dem Anleger (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Urteil vom 16. März 2017 - III ZR 489/16 -, juris Rn. 18 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.05.2017 - II ZR 345/15

    Treuhandvermittelter Beitritt zu einer Filmfonds-Publikumsgesellschaft:

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2018 - 9 U 42/18
    Gleichwohl entstehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig von der Gesellschafterstellung des Treuhänders unmittelbar aus dem mit dem prospektierten Anlageangebot unvermeidlich verbundenen Treuhandverhältnis vorvertragliche Aufklärungspflichten bezüglich regelwidriger Auffälligkeiten der Anlage, für deren Verletzung der Treuhänder zumindest im Sinne einer Aufklärungspflicht hinsichtlich Risiken, die bereits bei einer Plausibilitätsprüfung, ins Auge fallen, haftet (BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - II ZR 345/15 -, juris Rn. 33).
  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 193/11

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2018 - 9 U 42/18
    Dazu gehört insbesondere auch die Aufklärung über Umstände, die den Vertragszweck vereiteln können (BGH, Urteil vom 09. Juli 2013 - II ZR 193/11 -, juris Rn. 25, BGH, Urteil vom 23. April 2012 - II ZR 211/09 -, juris Rn. 13).
  • BGH, 03.11.2015 - II ZR 270/14

    Prospekthaftung bei Kapitalanlagebeteiligung als atypisch stiller Gesellschafter:

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2018 - 9 U 42/18
    Denn im Rahmen der Beurteilung der Richtigkeit und Vollständigkeit eines Prospekts ist nicht isoliert auf eine bestimmte Formulierung, sondern auf das Gesamtbild abzustellen, das er dem Anleger unter Berücksichtigung der von ihm zu fordernden eingehenden Lektüre vermittelt (BGH, Urteil vom 3. November 2015 - II ZR 270/14 -, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09 -, juris Rn. 11).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2018 - 9 U 42/18
    Dazu gehört insbesondere auch die Aufklärung über Umstände, die den Vertragszweck vereiteln können (BGH, Urteil vom 09. Juli 2013 - II ZR 193/11 -, juris Rn. 25, BGH, Urteil vom 23. April 2012 - II ZR 211/09 -, juris Rn. 13).
  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 66/08

    Zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds der GEHAG in Berlin

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2018 - 9 U 42/18
    1.) In Bezug auf die Beteiligungen der Klägerin an der UÖG XIII GmbH & Co. KG und der UÖG XVII GmbH & Co. KG dürfte das Landgericht zu Recht Ansprüche der Klägerin nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinne bejaht haben, die als Ausprägung der Haftung für Verschulden bei Vertragsverhandlungen (c.i.c., §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB) nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu verpflichten, dem Anleger ein richtiges und vollständiges Bild des Beteiligungsobjekts zu vermitteln und dabei über alle Gesichtspunkte zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind, und zwar vor allem über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken (BGH, Urteil vom 22. März 2010 - II ZR 66/08 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2018 - 9 U 42/18
    Denn im Rahmen der Beurteilung der Richtigkeit und Vollständigkeit eines Prospekts ist nicht isoliert auf eine bestimmte Formulierung, sondern auf das Gesamtbild abzustellen, das er dem Anleger unter Berücksichtigung der von ihm zu fordernden eingehenden Lektüre vermittelt (BGH, Urteil vom 3. November 2015 - II ZR 270/14 -, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09 -, juris Rn. 11).
  • FG Niedersachsen, 18.02.2020 - 4 K 11025/18

    Zufluss von Kapitalerträgen aus der Umwandlung von Zinsansprüchen aus

    Denn mit der Abgabe solcher - dem Vollzug der unwirksamen Beschlüsse vom 8. Oktober 2015 dienenden - Willenserklärungen hätte die Treuhänderin die ihr eingeräumte Vertretungsmacht wenn schon nicht formal überschritten, so doch zumindest missbraucht (vgl. dazu Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Oktober 2018 - 9 U 42/18, ZIP 2019, 1533).
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