Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,40251
OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20 (https://dejure.org/2020,40251)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.11.2020 - 3 Ss 48/20 (https://dejure.org/2020,40251)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. November 2020 - 3 Ss 48/20 (https://dejure.org/2020,40251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,40251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Prüfungspflicht der Amtsgerichte hinsichtlich der Unterbringung in Entziehungsanstalt; Auswirkungen des Alkoholisierungsgrades auf Rechtsfolge; Unzulässige Berufungsbeschränkung wegen fehlender Trennbarkeit von Schuldspruch und Unterbringung in Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    Auszug aus OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20
    Über den im Eröffnungsbeschluss umschriebenen und zugleich begrenzten Prozessgegenstand wird in Fällen der hier vorliegenden Art in zwei tatrichterlichen Urteilen entschieden, die zwar stufenweise nacheinander ergehen, sich indes gleichwohl zu einer einheitlichen, das Verfahren abschließenden Sachentscheidung zusammenfügen müssen (BGH v. 27. April 2017 - 4 StR 547/16, NZV 2017, 433, 434; BGH v. 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 59; BGH v. 22. Juli 1971 - 4 StR 184/71, BGHSt 24, 185, 187 f.).

    Neue Feststellungen darf es nur insoweit treffen, wie diese hierzu nicht in Widerspruch treten (BGH v. 27. April 2017 - 4 StR 547/16, NZV 2017, 433, 434; BGH v. 6. Juli 2012 - AnwSt (R) 4/12, NStZ-RR 2013, 91).

    Aus diesem Grunde sind Rechtsmittelbeschränkungen nur zulässig, wenn der nach dem Willen des Rechtsmittelführers neu zu verhandelnde Entscheidungsteil losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH v. 27. April 2017 - 4 StR 547/16, NZV 2017, 433, 434; BGH v. 22. Juli 1971 - 4 StR 184/71, BGHSt 24, 185, 187 f.) Der nicht angegriffene Teil der Vorentscheidung muss so festgestellt und bewertet sein, dass er - unabänderlich und damit bindend geworden - eine hinreichend tragfähige Grundlage für eine eigenständige Entscheidung des Berufungsgerichts zu bieten vermag (vgl. BGH v. 27. April 2017 - 4 StR 547/16, NZV 2017, 433, 434).

  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20
    Über den im Eröffnungsbeschluss umschriebenen und zugleich begrenzten Prozessgegenstand wird in Fällen der hier vorliegenden Art in zwei tatrichterlichen Urteilen entschieden, die zwar stufenweise nacheinander ergehen, sich indes gleichwohl zu einer einheitlichen, das Verfahren abschließenden Sachentscheidung zusammenfügen müssen (BGH v. 27. April 2017 - 4 StR 547/16, NZV 2017, 433, 434; BGH v. 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 59; BGH v. 22. Juli 1971 - 4 StR 184/71, BGHSt 24, 185, 187 f.).

    Aus diesem Grunde sind Rechtsmittelbeschränkungen nur zulässig, wenn der nach dem Willen des Rechtsmittelführers neu zu verhandelnde Entscheidungsteil losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH v. 27. April 2017 - 4 StR 547/16, NZV 2017, 433, 434; BGH v. 22. Juli 1971 - 4 StR 184/71, BGHSt 24, 185, 187 f.) Der nicht angegriffene Teil der Vorentscheidung muss so festgestellt und bewertet sein, dass er - unabänderlich und damit bindend geworden - eine hinreichend tragfähige Grundlage für eine eigenständige Entscheidung des Berufungsgerichts zu bieten vermag (vgl. BGH v. 27. April 2017 - 4 StR 547/16, NZV 2017, 433, 434).

  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Auszug aus OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20
    Tatrichterliche Feststellungen, die ausschließlich die Schuldfrage betreffen sowie doppelrelevante, mithin zugleich die Schuld- als auch die Straffrage betreffende Feststellungen, bleiben aufrechterhalten und sind für das weitere Verfahren bindend (vgl. BGH v. 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16, NJW 2017, 2847; BGH v. 10. Juni 2015 - 1 StR 217/15, BeckRS 2015, 13120; Kemper, Horizontale Teilrechtskraft des Schuldspruchs, 1993).

    Dies gebietet der Grundsatz der Einheitlichkeit und der Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe, der unabhängig davon Gültigkeit hat, ob ein Urteil über die Schuld- und Straffrage gleichzeitig entscheidet, oder ob nach rechtskräftigem Schuldspruch die Strafe wie hier erst durch das Berufungsgericht festgesetzt wird (vgl. BGH v. 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16, NJW 2017, 2847, 2848).

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20
    Da beide staatlichen Reaktionen indes mit einem Freiheitsentzug verbunden sind, erfordert das Grundrecht der Freiheit der Person gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, dass beide Reaktionen einander so zuzuordnen sind, dass die Zwecke von Strafe und Maßregel möglichst weitgehend erreicht werden, ohne dass in das Freiheitsrecht des einzelnen Betroffenen mehr als notwendig eingegriffen wird (BVerfG v. 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 bis 2 BvL 4/91, 2 BvR 1537/88, NStZ 1994, 578).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20
    Strafe und Maßregel können vielfach unabhängig voneinander bemessen und verhängt werden (vgl. BGH v. 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, NJW 1993, 477; KK-StPO/Paul, 8. Aufl., § 318 Rn. 8a mwN; MüKo-StPO/ Quentin, 1. Aufl. § 318 Rn. 70ff.).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Auszug aus OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20
    Unter diesen Voraussetzungen darf das Rechtsmittelgericht daher diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung nicht begehrt wird (vgl. BGH v. 15. Mai 2001 - 4 StR 306/00, NJW 2001, 3134).
  • BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20
    Dies gilt namentlich dann, wenn die Dauer der Unterbringung die der Strafe überschreiten kann (BGH v. 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12, NStZ-RR 2012, 202).
  • BGH, 27.03.2019 - 4 StR 597/18

    Rechtsmittelrücknahme und Rechtsmittelverzicht (Ermächtigung des Angeklagten;

    Auszug aus OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20
    Es kann auch nicht festgestellt werden, dass eine derartige Ermächtigung, für die eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben ist, die mithin mündlich bzw. auch fernmündlich erteilt werden kann und für deren Nachweis die anwaltliche Versicherung des Verteidigers genügt (BGH v. 27. März 2019 - 4 StR 597/18, NStZ 2019, 548 m.w.N. auf die Rspr.) später erteilt wurde und zum Zeitpunkt des Schreibens des Verteidigers vom 28. November 2019, in welchem dieser erklärte, er nehme die Nichtanwendung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt "namens und im Auftrage des Angeklagten" von seinem Rechtsmittelangriff aus, vorlag.
  • OLG Koblenz, 08.02.2000 - 1 Ss 5/00

    Beschränkung der Berufung nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist;

    Auszug aus OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20
    Hingegen erst nach Ablauf der Berufungsbegründungfrist erklärte Beschränkungen sind als Teilrücknahme anzusehen, weil das Urteil nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist und ohne dass zuvor eine Beschränkung erfolgt war, als insgesamt bzw. als im Ganzen angefochten gilt (vgl. BGH vom 27. Oktober 1992 - 5 StR 517/92, NStZ 1993, 96 und v 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4,5; OLG Koblenz v. 8. Februar 2000 - 1 Ss 5/00, NStZ-RR 2001, 247; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage, § 302 Rn. 29).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20
    Über den im Eröffnungsbeschluss umschriebenen und zugleich begrenzten Prozessgegenstand wird in Fällen der hier vorliegenden Art in zwei tatrichterlichen Urteilen entschieden, die zwar stufenweise nacheinander ergehen, sich indes gleichwohl zu einer einheitlichen, das Verfahren abschließenden Sachentscheidung zusammenfügen müssen (BGH v. 27. April 2017 - 4 StR 547/16, NZV 2017, 433, 434; BGH v. 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 59; BGH v. 22. Juli 1971 - 4 StR 184/71, BGHSt 24, 185, 187 f.).
  • BGH, 15.04.1997 - 5 StR 24/97

    Rechtmäßigkeit der Bezugnahme auf die im Revisionsverfahren aufgehobenen

  • BGH, 04.11.1997 - 1 StR 273/97

    BGH beanstandet Verurteilung eines Theaterintendanten wegen Untreue durch

  • KG, 08.01.2015 - 4 Ws 128/14

    Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme durch den Verteidiger, ausdrückliche

  • OLG Köln, 20.09.1988 - Ss 474/88
  • BGH, 14.04.2010 - 1 StR 64/10

    Wirksame Revisionsrücknahme nach Verständigung (unwirksamer Rechtsmittelverzicht

  • BGH, 20.09.2002 - 2 StR 335/02

    Beschränkung der Revision (Trennbarkeit; Widerspruchsfreiheit); Anordnung einer

  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

  • BGH, 02.12.2015 - 2 StR 258/15

    Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (ausnahmsweise Untrennbarkeit

  • BGH, 02.06.1961 - 5 StR 82/61
  • BGH, 10.06.2015 - 1 StR 217/15

    Aufhebung des Urteils im Strafausspruch (Umfang der Aufhebung der Feststellungen:

  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

  • BGH, 06.07.2012 - AnwSt (R) 4/12

    Anwaltsgerichtsverfahren: Verstoß gegen das Widerspruchsverbot bei Abweichung von

  • BGH, 10.01.2001 - 2 StR 500/00

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht nach unrichtiger Erklärung oder Auskunft des

  • OLG Düsseldorf, 31.08.1983 - 2 Ss 439/83
  • OLG Hamm, 19.02.2019 - 5 RVs 23/19

    Berufungsbeschränkung in der Berufungshauptverhandlung; teilweise

  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 284/00

    Anforderungen an die Ermächtigung des Rechtsanwalts zur Zurücknahme eines

  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 452/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • OLG Oldenburg, 18.04.2000 - 1 Ws 197/99
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

  • BayObLG, 04.10.2021 - 206 StRR 69/21

    Nachträgliche Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch durch

    bb) In einzelnen obergerichtlichen Entscheidungen und vereinzelt in der strafprozessualen Kommentarliteratur wird die Auffassung vertreten, bei einer Beschränkungserklärung innerhalb laufender Berufungsbegründungsfrist handle es sich nicht um eine Teilrücknahme, sondern um die Konkretisierung des Umfangs des Rechtsmittels; somit bedürfe es keiner Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO (OLG Celle, Beschluss v. 23. November 2020, 3 Ss 48/20, BeckRS 2020, 34055, Rn. 30; Beschluss vom 8. September 2004, 21 Ss 68/04, juris Rn. 4; OLG Koblenz, Beschluss v. 8. Februar 2000, 1 Ss 5/00, NStZ-RR 2001, 247; OLG Hamm, Beschluss v. 7. Juni 2016, 1 Rvs 16/16, NStZ-RR 2017, 186; Beschluss v. 12. Februar 2008, 3 Ss 514/07, BeckRS 2008, 4288, Rn. 7; Beschluss v. 17. Mai 2005, 1 Ss 62/05, juris Rn. 12, jeweils nicht entscheidungserheblich; Paul in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019, § 302 Rn. 20a).
  • OLG Celle, 29.11.2021 - 2 Ss 132/21

    Gesamtstrafenbildung trotz Verschlechterungsverbots bei Anordnung der

    Der Senat brauchte insoweit nicht zu entscheiden, ob in Fällen der vorliegenden Art, bei denen eine Freiheitsstrafe von "lediglich" einem Jahr oder weniger verhängt wird, stets eine Wechselwirkung zwischen Strafe einerseits und Maßregel andererseits besteht (so OLG Celle, Beschluss vom 23. November 2020 - 3 Ss 48/20 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht