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   OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,40251
OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20 (https://dejure.org/2020,40251)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.11.2020 - 3 Ss 48/20 (https://dejure.org/2020,40251)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. November 2020 - 3 Ss 48/20 (https://dejure.org/2020,40251)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Prüfungspflicht der Amtsgerichte hinsichtlich der Unterbringung in Entziehungsanstalt; Auswirkungen des Alkoholisierungsgrades auf Rechtsfolge; Unzulässige Berufungsbeschränkung wegen fehlender Trennbarkeit von Schuldspruch und Unterbringung in Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 29.11.2021 - 2 Ss 132/21

    Gesamtstrafenbildung trotz Verschlechterungsverbots bei Anordnung der

    Der Senat brauchte insoweit nicht zu entscheiden, ob in Fällen der vorliegenden Art, bei denen eine Freiheitsstrafe von "lediglich" einem Jahr oder weniger verhängt wird, stets eine Wechselwirkung zwischen Strafe einerseits und Maßregel andererseits besteht (so OLG Celle, Beschluss vom 23. November 2020 - 3 Ss 48/20 -, juris).
  • BayObLG, 04.10.2021 - 206 StRR 69/21

    Nachträgliche Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch durch

    bb) In einzelnen obergerichtlichen Entscheidungen und vereinzelt in der strafprozessualen Kommentarliteratur wird die Auffassung vertreten, bei einer Beschränkungserklärung innerhalb laufender Berufungsbegründungsfrist handle es sich nicht um eine Teilrücknahme, sondern um die Konkretisierung des Umfangs des Rechtsmittels; somit bedürfe es keiner Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO (OLG Celle, Beschluss v. 23. November 2020, 3 Ss 48/20, BeckRS 2020, 34055, Rn. 30; Beschluss vom 8. September 2004, 21 Ss 68/04, juris Rn. 4; OLG Koblenz, Beschluss v. 8. Februar 2000, 1 Ss 5/00, NStZ-RR 2001, 247; OLG Hamm, Beschluss v. 7. Juni 2016, 1 Rvs 16/16, NStZ-RR 2017, 186; Beschluss v. 12. Februar 2008, 3 Ss 514/07, BeckRS 2008, 4288, Rn. 7; Beschluss v. 17. Mai 2005, 1 Ss 62/05, juris Rn. 12, jeweils nicht entscheidungserheblich; Paul in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019, § 302 Rn. 20a).
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