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   OLG Celle, 23.12.2008 - 2 W 283/08   

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https://dejure.org/2008,10912
OLG Celle, 23.12.2008 - 2 W 283/08 (https://dejure.org/2008,10912)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.12.2008 - 2 W 283/08 (https://dejure.org/2008,10912)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 2 W 283/08 (https://dejure.org/2008,10912)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gerichtskosten: Fälligkeit der Verfahrensgebühr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 GKG; § 21 GKG; Nr. 1210 KV-GKG; § 4 KostVfg
    Fälligkeit der Verfahrensgebühr für ein gerichtliches Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fälligkeit der Verfahrensgebühr für ein gerichtliches Verfahren

  • Judicialis

    GKG § 6; ; GKG § 21; ; KV-GKG Nr. 1210; ; KostVfg § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 6; GKG § 21; KV- GKG Nr. 1210; KostVfg § 4
    Fälligkeit der Verfahrensgebühr für ein gerichtliches Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 11.02.2021 - 22 W 5/21

    Zur Nichterhebung von Gerichtskosten mangels Postulationsfähigkeit

    Eine solche sachliche Behandlung ist vorliegend aber, wie dargelegt, nicht gegeben, weil die Einzelrichterin die Zulässigkeit der Klage mangels Vorschusses nicht geprüft und auch keine Hinweise an den Kläger erteilt hat (vgl. zu allem OLG Celle Beschl. v. 23.12.2008 - 2 W 283/08 -).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2021 - 18 W 197/21

    Gebühr für die Einstellung einer Schutzschrift im ZSSR

    Um die Fälligkeit einer Gebühr nach § 6 GKG auszulösen, muss das Dokument zwar die Absicht erkennen lassen, dass es tatsächlich eingereicht werden und verfahrensrechtliche Wirkung entfalten soll (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2008 - 2 W 283/08, AGS 2009, 341, 342 = BeckRS 2009, 3100; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.02.2021 - 22 W 5/21 , NJW-RR 2021, 1006 = BeckRS 2021, 4916 Rn. 16; OLG Köln, Beschluss vom 26.10.2009 - 17 W 190/09, BeckRS 2009, 29562), was hier jeweils durch Übermittlung eines Datensatzes unter Anlage der Stammdaten auf dem dafür vorgesehenen Übertragungsweg erfolgt ist.
  • OLG Celle, 24.09.2012 - 2 W 247/12

    Gerichtsgebühren bei Widerruf der Absicht zur Klagerhebung zeitlich vor Eingang

    Gem. § 6 Abs. 1 GKG wird die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1210 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG mit der Einreichung der Klageschrift , nicht aber erst mit der Zustellung an die gegnerische Partei fällig (OLG Celle AGS 2009, 341, Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 18.11.2021 - 18 W 197/21

    Gebühr für die Einstellung einer Schutzschrift im ZSSR

    Um die Fälligkeit einer Gebühr nach § 6 GKG auszulösen, muss das Dokument zwar die Absicht erkennen lassen, dass es tatsächlich eingereicht werden und verfahrensrechtliche Wirkung entfalten soll (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2008 - 2 W 283/08, AGS 2009, 341, 342 = BeckRS 2009, 3100; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.02.2021 - 22 W 5/21, NJW-RR 2021, 1006 = BeckRS 2021, 4916 Rn. 16; OLG Köln, Beschluss vom 26.10.2009 - 17 W 190/09, BeckRS 2009, 29562), was hier jeweils durch Übermittlung eines Datensatzes unter Anlage der Stammdaten auf dem dafür vorgesehenen Übertragungsweg erfolgt ist.
  • AG Coburg, 09.12.2016 - 15-7876827-07-N

    Gleichzeitige Einreichung von Prozesskostenhilfeantrag und Mahnantrag

    Dem Wortlaut nach differenziert § 6 GKG auch nicht danach, ob die Klageschrift (hier Mahnantrag) aus prozessualen Gründen wirksam oder unwirksam ist (vgl. auch OLG Celle BeckRS 2009, 03100).
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