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OLG Celle, 23.12.2008 - 2 W 283/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gerichtskosten: Fälligkeit der Verfahrensgebühr
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6 GKG; § 21 GKG; Nr. 1210 KV-GKG; § 4 KostVfg
Fälligkeit der Verfahrensgebühr für ein gerichtliches Verfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fälligkeit der Verfahrensgebühr für ein gerichtliches Verfahren
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 6; GKG § 21; KV- GKG Nr. 1210; KostVfg § 4
Fälligkeit der Verfahrensgebühr für ein gerichtliches Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 02.12.2008 - 9 O 138/08
- OLG Celle, 23.12.2008 - 2 W 283/08
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 11.02.2021 - 22 W 5/21
Zur Nichterhebung von Gerichtskosten mangels Postulationsfähigkeit
Eine solche sachliche Behandlung ist vorliegend aber, wie dargelegt, nicht gegeben, weil die Einzelrichterin die Zulässigkeit der Klage mangels Vorschusses nicht geprüft und auch keine Hinweise an den Kläger erteilt hat (vgl. zu allem OLG Celle Beschl. v. 23.12.2008 - 2 W 283/08 -). - OLG Frankfurt, 25.11.2021 - 18 W 197/21
Gebühr für die Einstellung einer Schutzschrift im ZSSR
Um die Fälligkeit einer Gebühr nach § 6 GKG auszulösen, muss das Dokument zwar die Absicht erkennen lassen, dass es tatsächlich eingereicht werden und verfahrensrechtliche Wirkung entfalten soll (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2008 - 2 W 283/08, AGS 2009, 341, 342 = BeckRS 2009, 3100; OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 11.02.2021 - 22 W 5/21 , NJW-RR 2021, 1006 = BeckRS 2021, 4916 Rn. 16; OLG Köln, Beschluss vom 26.10.2009 - 17 W 190/09, BeckRS 2009, 29562), was hier jeweils durch Übermittlung eines Datensatzes unter Anlage der Stammdaten auf dem dafür vorgesehenen Übertragungsweg erfolgt ist. - OLG Celle, 24.09.2012 - 2 W 247/12
Gerichtsgebühren bei Widerruf der Absicht zur Klagerhebung zeitlich vor Eingang …
- OLG Frankfurt, 18.11.2021 - 18 W 197/21
Gebühr für die Einstellung einer Schutzschrift im ZSSR
Um die Fälligkeit einer Gebühr nach § 6 GKG auszulösen, muss das Dokument zwar die Absicht erkennen lassen, dass es tatsächlich eingereicht werden und verfahrensrechtliche Wirkung entfalten soll (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2008 - 2 W 283/08, AGS 2009, 341, 342 = BeckRS 2009, 3100; OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 11.02.2021 - 22 W 5/21, NJW-RR 2021, 1006 = BeckRS 2021, 4916 Rn. 16; OLG Köln, Beschluss vom 26.10.2009 - 17 W 190/09, BeckRS 2009, 29562), was hier jeweils durch Übermittlung eines Datensatzes unter Anlage der Stammdaten auf dem dafür vorgesehenen Übertragungsweg erfolgt ist. - AG Coburg, 09.12.2016 - 15-7876827-07-N
Gleichzeitige Einreichung von Prozesskostenhilfeantrag und Mahnantrag
Dem Wortlaut nach differenziert § 6 GKG auch nicht danach, ob die Klageschrift (hier Mahnantrag) aus prozessualen Gründen wirksam oder unwirksam ist (vgl. auch OLG Celle BeckRS 2009, 03100).