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   OLG Celle, 23.12.2009 - 3 U 144/09   

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https://dejure.org/2009,3527
OLG Celle, 23.12.2009 - 3 U 144/09 (https://dejure.org/2009,3527)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.12.2009 - 3 U 144/09 (https://dejure.org/2009,3527)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - 3 U 144/09 (https://dejure.org/2009,3527)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verfügbarkeit der Sicherheitsleistung nach Rechtskraft des Urteils

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 720a; VVG § 150 Abs. 3 a.F.
    Anforderungen an die Verfügbarkeit der Sicherheitsleistung nach Rechtskraft des Urteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zweck der hinterlegten Sicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherheitsleistung durch die Haftpflichtversicherung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwertung der zur Abwendung der Sicherheitsvollstreckung hinterlegten Sicherheit (IBR 2010, 1083)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Sicherheit muss Versicherer zur Abwendung der Zwangsvollstreckung leisten? (IBR 2010, 1009)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1040
  • WM 2010, 943
  • BauR 2010, 819
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.2005 - XI ZR 287/04

    Anforderungen an die Akzessorietät einer Prozeßbürgschaft

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2009 - 3 U 144/09
    Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 2005 (XI ZR 287/04, NJW 2005, 2157 ff.) hält die Beklagte auf den vorliegenden Fall für nicht anwendbar, da sich dieses auf eine nach § 711 ZPO zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gestellte Prozessbürgschaft beziehe.

    Das nach § 233 BGB mit der Hinterlegung entstehende gesetzliche Pfandrecht nach § 1257 BGB dient als angemessener Ausgleich für den Verzicht des Gläubigers auf die ihm eigentlich gestattete vorläufige Vollstreckung, mithin die Vollstreckungsbefugnis, die er durch den vorläufig vollstreckbaren Titel erlangt hat, d. h. die Realisierbarkeit der titulierten Ansprüche zu sichern (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2005 - XI ZR 287/04, Juris Rn. 19).

    Die Sicherheitsleistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil bezweckt dem Gläubiger, der infolge der Sicherheitsleistung auf die vorläufige Vollstreckung verzichtet, angemessenen Ausgleich zu schaffen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2005, XI ZR 287/04, Juris Rn. 19).

    bb) Die vorgenannte Wertung findet sich auch in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 2005 (a. a. O.), wobei der Übertragung auf den hier zu beurteilenden Fall nicht entgegensteht, dass dort nach § 711 ZPO und nicht - wie hier - nach § 720 a ZPO vollstreckt wurde.

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 271/05

    Rechte des Gläubigers bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2009 - 3 U 144/09
    Der Anspruch der Klägerin auf Zinsen ergibt sich in dem hier gegebenen Fall verzögerter Freigabe des hinterlegten Geldbetrages aus der entsprechenden Anwendung von § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 271/05, Juris), was von der Beklagten mit der Berufung nicht mehr in Abrede genommen wird.
  • OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 11 U 43/20

    Leistungen aus einer Produkthaftpflichtversicherung; Produktion fehlerhafter

    Hinzu kommt schließlich, dass es keine Frage der materiellen Wahrheit ist, ob ein Anspruch begründet ist, es vielmehr bis zur Entscheidung durch rechtskräftiges Urteil im Haftpflichtprozess, Vergleich oder Anerkenntnis von der rechtlichen Bewertung des Versicherers abhängt, die wiederum infolge einer zwischenzeitlichen Veränderung der Rechtslage oder der Beweis- und Tatsachenlage seit Anzeige des Versicherungsfalls Änderungen unterworfen sein kann (Koch, a.a.O., Rn. 90 vgl. hierzu OLG Celle, Urt. v. 23.12.2009 - 3 U 144/09, juris Rn. 40).
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