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   OLG Celle, 23.12.2015 - 2 HEs 6/15   

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https://dejure.org/2015,54658
OLG Celle, 23.12.2015 - 2 HEs 6/15 (https://dejure.org/2015,54658)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.12.2015 - 2 HEs 6/15 (https://dejure.org/2015,54658)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - 2 HEs 6/15 (https://dejure.org/2015,54658)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Besondere Haftprüfung nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils in einem anderen Verfahren bzgl. derselben Tat im Sinne des § 121 StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besondere Haftprüfung nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils in einem anderen Verfahren bzgl. derselben Tat im Sinne des § 121 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafrecht: Haftprüfung durch das Oberlandesgericht bei Erlass eines Urteils wegen einer dem "erweiterten" Tatbegriff des § 121 Abs. 1 StGB unterfallender Straftat

  • rechtsportal.de

    StPO § 264
    Keine besondere Haftprüfung nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils in einem anderen Verfahren, welches dieselbe Tat im Sinne des § 121 StPO zum Gegenstand hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 21.01.2002 - 2 Ws 11/02

    Haftprüfung durch das OLG; Berechnung der Frist für die Vorlage der Akten beim

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2015 - 2 HEs 6/15
    Dies gilt auch dann, wenn wegen der Taten mehrere Ermittlungsverfahren anhängig sind (OLG Hamm, Beschl. v. 21.01.2002, 2 Ws 11/02; Meyer-Goßner/Schmitt, 58. Aufl., § 121, Rn. 13.).

    Die Verurteilung wegen einer Tat aus dem Bereich des "erweiterten Tatbegriffs" hat zur Folge, dass auch wegen der anderen Taten aus diesem Bereich eine Haftprüfung nach §§ 121, 122 StPO nicht mehr erfolgt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 21.1.2002, 2 Ws 11/02, das dies auf fehlendes Rechtsschutzbedürfnis stützt; KK-Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 121, Rn. 5a mwN; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, Rn. 10 mwN).

  • OLG Koblenz, 30.07.2009 - 2 HEs 8/09

    Besondere Haftprüfung bei Untersuchungshaft über 6 Monate: Beginn der

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2015 - 2 HEs 6/15
    Danach fallen unter den Begriff "derselben Tat" gemäß § 121 StPO alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (OLG Celle, Beschl. v. 09.02.2012, 32 HEs 1/12; OLG Koblenz aaO; OLG Koblenz, Beschl. v. 30.07.2009, 2 HEs 8/09; OLG Naumburg, NStZ-RR 2009, 159; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 121, Rn. 11 ff.).
  • OLG Koblenz, 17.09.2014 - 2 Ws 486/14

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Neubeginn der Sechsmonatsfrist bei

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2015 - 2 HEs 6/15
    a) Der Begriff "derselben Tat" kann nicht mit dem Tatbegriff des § 264 StPO oder dem des § 53 StGB gleichgesetzt werden (OLG Koblenz, Beschl. v. 17.09.2014, 2 Ws 486/14).
  • LG Trier, 13.10.2008 - 5 Qs 86/08
    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2015 - 2 HEs 6/15
    Danach fallen unter den Begriff "derselben Tat" gemäß § 121 StPO alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (OLG Celle, Beschl. v. 09.02.2012, 32 HEs 1/12; OLG Koblenz aaO; OLG Koblenz, Beschl. v. 30.07.2009, 2 HEs 8/09; OLG Naumburg, NStZ-RR 2009, 159; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 121, Rn. 11 ff.).
  • OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12

    Kriterien zur Auslegung des Begriffs "derselben Tat" i.S.d. § 121 StPO;

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2015 - 2 HEs 6/15
    Danach fallen unter den Begriff "derselben Tat" gemäß § 121 StPO alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (OLG Celle, Beschl. v. 09.02.2012, 32 HEs 1/12; OLG Koblenz aaO; OLG Koblenz, Beschl. v. 30.07.2009, 2 HEs 8/09; OLG Naumburg, NStZ-RR 2009, 159; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 121, Rn. 11 ff.).
  • OLG Oldenburg, 25.01.2021 - 1 HEs 1/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Flucht- und

    Dies gilt auch dann, wenn wegen der Taten mehrere Ermittlungsverfahren anhängig sind, ohne dass es auf eine Verbindung der Verfahren oder der Möglichkeit einer solchen ankommt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2002 - 2 Ws 11/02 , NStZ-RR 2002, 382; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2005 - 2 Ws 147/05 , juris Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 HEs 6/15 , juris Rn. 7 jew. m.w.N.).

    Die Verurteilung wegen einer Tat aus dem Bereich des "erweiterten Tatbegriffs" lässt die Voraussetzungen für ein Haftprüfungsverfahren auch wegen der anderen, noch nicht abgeurteilten Taten aus diesem Bereich entfallen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.1982 - 1 HEs 8/82 , NStZ 1982, 343; OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2002 - 2 Ws 11/02 , NStZ-RR 2002, 382 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2005 - 2 Ws 147/05 , juris Rn. 10; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 HEs 6/15 , juris Rn. 10; Krauß, BeckOK-StPO [38. Ed.], § 121 Rn. 5; Posthoff, in HK-StPO6, § 121 Rn. 14; Schultheis, in KK-StPO8, § 121 Rn. 5a).

    dd) Nach alledem ergibt sich - ausgehend von dem Zeitraum zwischen der frühestmöglichen Einbeziehung der dem Haftbefehl vom 25. Mai 2020 zugrundeliegenden Taten in den Haftbefehl des Amtsgerichts Osnabrück vom 24. Februar 2020, mithin dem 5. Mai 2020, bis zu dem Tag, an dem das Urteil verkündet wurde, also am 14. Oktober 2020 [insgesamt fünf Monate und acht Tage], sowie dem Zeitraum ab dem Tag der Aufhebung des Haftbefehls in Gestalt des Haftfortdauerbeschlusses am 3. Dezember 2020 - ein Ablauf der Sechs-Monats-Frist [nach weiteren 22 Tagen] am 25. Dezember 2020 (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2002 - 2 Ws 11/02 , NStZ-RR 2002, 382 [383]; Beschluss vom 07.08.2018 - 2 Ws 93/18 , juris Rn. 23; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 HEs 6/15 , juris Rn. 11).

  • OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20

    Hemmung von Unterbrechungsfristen wegen COVID-19; Keine pandemiebedingte

    Entsteht im Verlauf der Ermittlungen wegen bereits bekannter Taten ein dringender Tatverdacht wegen einer weiteren Tat, so beginnt die Frist des § 121 StPO von dem Zeitpunkt an neu, ab dem hinsichtlich dieser Tat ein dringender Tatverdacht besteht und die weitere Tat auch für sich allein den Erlass eines Haftbefehls rechtfertigt (vgl. OLG Nürnberg, StraFo 2016, 468; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 HEs 6/15 -.).
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