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   OLG Celle, 24.03.2020 - 14 U 10/20   

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https://dejure.org/2020,8280
OLG Celle, 24.03.2020 - 14 U 10/20 (https://dejure.org/2020,8280)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.03.2020 - 14 U 10/20 (https://dejure.org/2020,8280)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. März 2020 - 14 U 10/20 (https://dejure.org/2020,8280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 167
    Wann erfolgt eine Zustellung "demnächst" i. S. d. § 167 ZPO?

  • RA Kotz

    Zustellung "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO heißt nicht "gleich"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist die Zustellung "demnächst" erfolgt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist die Zustellung "demnächst" erfolgt? (IBR 2020, 383)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.12.1993 - XII ZR 177/92

    Begriff der alsbaldigen Zustellung; Geringfügige Verzögerung

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2020 - 14 U 10/20
    Jedenfalls ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber für die Frage einer Verzögerung unschädlich, wenn der Streitwert nicht in der Klageschrift angegeben wird; eine Streitwertanfrage des Gerichts kann abgewartet werden (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 01. Dezember 1993 - XII ZR 177/92 - Zöller, a.a.O.).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einem anderen Fall angenommen, ausreichend sei eine Antwort innerhalb von 14 Tagen (vgl. BGH, Urteil vom 01. Dezember 1993 - XII ZR 177/92 -).

    Die Zeit, die die Klägerin zur Beantwortung der Streitwertanfrage vom Landgericht zur Verfügung gestellt bekommen hat, kann nicht als ihr zuzurechnende schuldhafte Verzögerung angesehen werden; der Klägerin ist vielmehr nur eine Verzögerung zuzurechnen, die dadurch eintritt, dass sie die Streitwertanfrage nicht rechtzeitig beantwortet (vgl. insofern auch BGH, Urteil vom 01. Dezember 1993 - XII ZR 177/92 -).

  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 185/07

    Vorwirkung demnächst erfolgender Zustellung: Berechnung der 14-tägigen

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2020 - 14 U 10/20
    Bei der Berechnung der vorwerfbaren Verzögerung ist unter Einräumung einer angemessenen Erledigungsfrist darauf abzustellen, um wie viele Tage sich der für die Zustellung der Klage ohnehin erforderliche Zeitraum infolge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2018 - III ZB 135/17 -, Rn. 16 m. w. N.; ebenso u.a. BGH, Urteile vom 10. Februar 2011 - VII ZR 185/07 -, Rn. 8; vom 10. Juli 2015 - V ZR 154/14 -, Rn. 5 und vom 29. September 2017 - V ZR 103/16 -).
  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 103/16

    Demnächst erwirkte Zustellung in Wohnungseigentumssachen: Erledigungsfrist zur

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2020 - 14 U 10/20
    Bei der Berechnung der vorwerfbaren Verzögerung ist unter Einräumung einer angemessenen Erledigungsfrist darauf abzustellen, um wie viele Tage sich der für die Zustellung der Klage ohnehin erforderliche Zeitraum infolge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2018 - III ZB 135/17 -, Rn. 16 m. w. N.; ebenso u.a. BGH, Urteile vom 10. Februar 2011 - VII ZR 185/07 -, Rn. 8; vom 10. Juli 2015 - V ZR 154/14 -, Rn. 5 und vom 29. September 2017 - V ZR 103/16 -).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 154/14

    Voraussetzungen einer Vorwirkung "demnächstiger" Zustellung der Klageschrift in

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2020 - 14 U 10/20
    Bei der Berechnung der vorwerfbaren Verzögerung ist unter Einräumung einer angemessenen Erledigungsfrist darauf abzustellen, um wie viele Tage sich der für die Zustellung der Klage ohnehin erforderliche Zeitraum infolge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2018 - III ZB 135/17 -, Rn. 16 m. w. N.; ebenso u.a. BGH, Urteile vom 10. Februar 2011 - VII ZR 185/07 -, Rn. 8; vom 10. Juli 2015 - V ZR 154/14 -, Rn. 5 und vom 29. September 2017 - V ZR 103/16 -).
  • BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14

    Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2020 - 14 U 10/20
    Angesichts des offenen Anspruchsumfangs ist die Feststellungsklage der Klägerin zulässig und auch nicht subsidiär gegenüber einer Leistungsklage (vgl. zur Ablehnung einer allgemeinen Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer Leistungsklage und zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei bereits teilweise entstandenem Schaden: BGH, Urteil vom 19. April 2016 - VI ZR 506/14 -).
  • BGH, 29.03.2018 - III ZB 135/17

    Schließen der lückenhaften Angaben bei der Ausfüllung des Vordrucks zu den

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2020 - 14 U 10/20
    Bei der Berechnung der vorwerfbaren Verzögerung ist unter Einräumung einer angemessenen Erledigungsfrist darauf abzustellen, um wie viele Tage sich der für die Zustellung der Klage ohnehin erforderliche Zeitraum infolge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2018 - III ZB 135/17 -, Rn. 16 m. w. N.; ebenso u.a. BGH, Urteile vom 10. Februar 2011 - VII ZR 185/07 -, Rn. 8; vom 10. Juli 2015 - V ZR 154/14 -, Rn. 5 und vom 29. September 2017 - V ZR 103/16 -).
  • BGH, 02.05.2017 - VI ZR 85/16

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung wegen Unzulässigkeit der Klage

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2020 - 14 U 10/20
    Als angemessen werden dabei jedenfalls drei Wochen ab Ablauf der durch die Klage zu wahrenden Frist angesehen (Zöller, a.a.O.); fünf Wochen liegen aber auch noch knapp innerhalb jenes Zeitraums (vgl. BGH, Beschluss vom 02. Mai 2017 - VI ZR 85/16 -), und spätestens nach sechs Wochen muss nachgefragt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 05. November 2014 - III ZR 559/13 -).
  • BGH, 20.04.2018 - V ZR 202/16

    Fortführen der Verwaltung durch den ehemaligen Verwalter über das Ende seiner

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2020 - 14 U 10/20
    Einem Kläger ist zur Einzahlung des angeforderten Gerichtskostenvorschusses in der Regel eine Erledigungsfrist von etwa einer Woche zuzugestehen, die sich nach den Umständen des Einzelfalls angemessen verlängern kann, etwa wenn der Kostenvorschuss eine beträchtliche Höhe hat oder es mehrere Kostenschuldner gibt und eine interne Abstimmung über die Zahlung erforderlich ist (BGH, Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 202/16 -).
  • BGH, 05.11.2014 - III ZR 559/13

    Hemmung der Verjährung: Ermöglichung einer alsbaldigen Zustellung der

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2020 - 14 U 10/20
    Als angemessen werden dabei jedenfalls drei Wochen ab Ablauf der durch die Klage zu wahrenden Frist angesehen (Zöller, a.a.O.); fünf Wochen liegen aber auch noch knapp innerhalb jenes Zeitraums (vgl. BGH, Beschluss vom 02. Mai 2017 - VI ZR 85/16 -), und spätestens nach sechs Wochen muss nachgefragt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 05. November 2014 - III ZR 559/13 -).
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