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   OLG Celle, 24.08.2016 - 2 Ss 94/16   

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https://dejure.org/2016,42312
OLG Celle, 24.08.2016 - 2 Ss 94/16 (https://dejure.org/2016,42312)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.08.2016 - 2 Ss 94/16 (https://dejure.org/2016,42312)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. August 2016 - 2 Ss 94/16 (https://dejure.org/2016,42312)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    JGG § 27; JGG § 54 Abs. 1; StPO § 267 Abs. 3 S. 1
    Erweiterte Begründungspflicht bei der Anwendung von Jugendstrafrecht; Voraussetzungen für die Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 27; JGG § 54 Abs. 1; StPO § 267 Abs. 3 S. 1
    Erweiterte Begründungspflicht bei der Anwendung von Jugendstrafrecht; Voraussetzungen für die Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 722
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12

    Anforderungen an die Entscheidungsbegründung bei der Anwendung von Jugendrecht

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2016 - 2 Ss 94/16
    Zwar ist die Entscheidung für eine der im Jugendgerichtsgesetz vorgesehenen Sanktionen und deren konkrete Bemessung Sache des Tatrichters, weil nur er in der Lage ist, sich in der Hauptverhandlung einen umfassenden Eindruck von den Taten und der Täterpersönlichkeit zu verschaffen und auf dieser Grundlage die wesentlichen be- und entlastenden Umstände festzustellen, zu bewerten und gegeneinander abzuwägen (vgl. OLG Celle NStZ 2012, 576; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 325).

    Erforderlich sind danach eine Auseinandersetzung mit der Biografie des Angeklagten, eine Bewertung der Tat(en) im Zusammenhang mit den Lebensverhältnissen des Angeklagten sowie die Begründung der hiernach unter Berücksichtigung ihrer Eingriffsintensität erforderlichen Rechtsfolgen, wobei die Anforderungen an die Begründung tendenziell mit der Eingriffsintensität der angeordneten Rechtsfolge ansteigen (vgl. OLG Celle NStZ 2012, 576; Beschluss vom 24. Mai 2016, 2 Ss 50/16; KG Berlin NStZ 2007, 223).

  • OLG Düsseldorf, 25.01.1988 - 5 Ss 443/87
    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2016 - 2 Ss 94/16
    Zwar ist die Entscheidung für eine der im Jugendgerichtsgesetz vorgesehenen Sanktionen und deren konkrete Bemessung Sache des Tatrichters, weil nur er in der Lage ist, sich in der Hauptverhandlung einen umfassenden Eindruck von den Taten und der Täterpersönlichkeit zu verschaffen und auf dieser Grundlage die wesentlichen be- und entlastenden Umstände festzustellen, zu bewerten und gegeneinander abzuwägen (vgl. OLG Celle NStZ 2012, 576; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 325).
  • KG, 01.03.2006 - 1 Ss 479/05

    Sachbeschädigung durch Jugendliche: Substanzverletzung durch Abbringen von

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2016 - 2 Ss 94/16
    Erforderlich sind danach eine Auseinandersetzung mit der Biografie des Angeklagten, eine Bewertung der Tat(en) im Zusammenhang mit den Lebensverhältnissen des Angeklagten sowie die Begründung der hiernach unter Berücksichtigung ihrer Eingriffsintensität erforderlichen Rechtsfolgen, wobei die Anforderungen an die Begründung tendenziell mit der Eingriffsintensität der angeordneten Rechtsfolge ansteigen (vgl. OLG Celle NStZ 2012, 576; Beschluss vom 24. Mai 2016, 2 Ss 50/16; KG Berlin NStZ 2007, 223).
  • BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01

    Notwendige Auslagen; Kosten und Auslagen im Sinne des § 74 JGG

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2016 - 2 Ss 94/16
    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe gemäß § 27 JGG geprüft werden (vgl. OLG Oldenburg ZJJ 2011, 91) und muss in gesteigertem Maße in Fallkonstellationen wie der vorliegenden gelten, in der trotz Fehlens strafrechtlicher Vorbelastungen, was der Feststellung schädlicher Neigungen entgegenstehen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 20; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2009, 4 Ss 1/09), die Verhängung einer Jugendstrafe gemäß § 27 JGG vorbehalten werden soll.
  • OLG Hamm, 03.02.2009 - 4 Ss 1/09

    Sprungrevision, Jugendsache, Doppelverwertungsverbot, keine Geltung im

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2016 - 2 Ss 94/16
    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe gemäß § 27 JGG geprüft werden (vgl. OLG Oldenburg ZJJ 2011, 91) und muss in gesteigertem Maße in Fallkonstellationen wie der vorliegenden gelten, in der trotz Fehlens strafrechtlicher Vorbelastungen, was der Feststellung schädlicher Neigungen entgegenstehen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 20; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2009, 4 Ss 1/09), die Verhängung einer Jugendstrafe gemäß § 27 JGG vorbehalten werden soll.
  • OLG Zweibrücken, 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18

    Jugendstrafsache: Feststellungen bei Verurteilung wegen Verstoß gegen eine

    Mit der Eingriffsintensität der angeordneten Rechtsfolgen steigen auch die Anforderungen an die Begründung, insbesondere, wenn die Voraussetzungen für die Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe gemäß § 27 JGG geprüft werden (OLG Celle, Beschl. vom 24.08.2016 - 2 Ss 94/16 - zit. nach beck-online).
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