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   OLG Celle, 24.09.2013 - 17 WF 199/13   

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https://dejure.org/2013,26346
OLG Celle, 24.09.2013 - 17 WF 199/13 (https://dejure.org/2013,26346)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.09.2013 - 17 WF 199/13 (https://dejure.org/2013,26346)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. September 2013 - 17 WF 199/13 (https://dejure.org/2013,26346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Entscheidung über die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Verfahrenskostenhilfe; Verfahrensgrundsätze bei Ablehnung der Beiordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Verfahrenskostenhilfe; Verfahrensgrundsätze bei Ablehnung der Beiordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 78 Abs. 2
    Beiordnuing eines Rechtsanwalts im Wege der Verfahrenskostenhilfe; Verfahren bei Ablehnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten in Familiensachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 6
  • NJW-RR 2014, 194
  • FamRZ 2014, 588
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2013 - 17 WF 199/13
    Mit der bei der Beurteilung des Anspruchs auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe unzulässigen Betrachtung im Nachhinein hat es die Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip verkannt (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 175/05 -, FamRZ 2005, 1893, Leitsatz).
  • OLG Celle, 13.01.2010 - 17 WF 149/09

    Anwaltsbeiordnung; Erforderlichkeit; Waffengleichheit

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2013 - 17 WF 199/13
    Dieser führt im Anwendungsbereich des § 78 Abs. 2 FamFG zwar nicht zwingend zur Beiordnung eines Rechtsanwaltes; er ist für die Frage der "Erforderlichkeit" der Anwaltsbeiordnung aber als gewichtiges Abwägungskriterium zu berücksichtigen (OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 17 WF 149/09 -, FamRZ 2010, 1267, Leitsatz).
  • OLG Schleswig, 04.07.2011 - 10 WF 82/11

    Verfahrenskostenhilfe nach Rechtskraft - Verfahrenskostenhilfe; Abhilfeverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2013 - 17 WF 199/13
    Der Verfahrenskostenhilfe begehrende Beteiligte hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass vor einer mündlichen Verhandlung zur Hauptsache und vor einer Hauptsacheentscheidung über sein Verfahrenskostenhilfegesuch entschieden wird (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 04. Juli 2011 - 10 WF 82/11 -, FamRZ 2011, 1971, Tz. 27).
  • OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 2 WF 15/03

    Anfechtbarkeit der Bestimmung eines Termins zur mündlichen Erörterung vor

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2013 - 17 WF 199/13
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet es nämlich, dem um Verfahrenskostenhilfe Nachsuchenden eine angemessene Frist zur Überlegung einzuräumen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 2 WF 15/03 -, FamRZ 2004, 35-36, Tz. 9), ob und inwieweit er - wie hier - ein Kostenrisiko tragen muss.
  • OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Umgangsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2013 - 17 WF 199/13
    Deshalb ist - unter Beachtung der Grundsätze der Berücksichtigung des Einzelfalles - nach wie vor von Bedeutung, inwieweit ein Beteiligter subjektiv in der Lage ist, seine Rechte und Interessen im Verfahren durchzusetzen (OLG Celle, Beschluss vom 11. November 2009 -17 WF 131/09-, FamRZ 2010, 582, Tz. 4) Darauf geht das Amtsgericht jedoch in seiner Prüfung der Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 FamFG mit keinem Wort ein.
  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 25/15

    Verfahren bei Säumnis: Erlass eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln einer

    aa) Allerdings wird in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum verbreitet die auch vom Beschwerdegericht geteilte Ansicht vertreten, wonach der unbemittelten Partei nach Ablehnung ihres Prozesskostenhilfegesuchs zur Einschätzung des weiteren Kostenrisikos zwecks Gewährleistung des rechtlichen Gehörs, zumindest aber aus Gründen der prozessualen Fairness jedenfalls eine angemessene Überlegungsfrist eingeräumt und vertagt werden müsse (OLG Dresden, OLGR 1996, 71, 72; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1078, 1079; OLG Celle, NJW-RR 2014, 194 f.) beziehungsweise es in der Regel sogar geboten sei, mit der Hauptsache bis zur Entscheidung über eine eingelegte Beschwerde innezuhalten (OLG Schleswig, FamRZ 2011, 1971, 1972; E. Schneider, MDR 1985, 375, 377; Musielak/Voit/Fischer, aaO, § 127 Rn. 14; MünchKommFamFG/Viefhues, 2. Aufl., § 76 Rn. 142; jeweils mwN).
  • OLG Jena, 24.08.2016 - 1 WF 429/16

    Verfahrenskostenhilfe für den Antragsgegner im Kindesunterhaltsverfahren:

    Im Fall einer Ablehnung seines Gesuchs kann der Antragsgegner Vertagung des bereits anberaumten Termins beantragen, etwa um ein Beschwerdeverfahren durchzuführen (OLG Celle, FamRZ 2014, 588).
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