Rechtsprechung
OLG Celle, 24.10.2002 - 11 U 331/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Reisevertrag: Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel in den Reisebedingungen eines Reiseveranstalters
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 651a Abs. 4 BGB ; § 307 BGB ; § 1 UKlaG ; § 2 UKlaG ; § 9 UKlaG
Preiserhöhungsklausel im Reiserecht; Nachträgliche Erhöhung des Reisepreises; Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten; Kerosinklausel; Mitteilung der Berechnungsgrundlage bei Erhöhungsklausel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Preiserhöhungsklausel im Reiserecht; Nachträgliche Erhöhung des Reisepreises; Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten; Kerosinklausel; Mitteilung der Berechnungsgrundlage bei Erhöhungsklausel
- Judicialis
BGB § 651 a Abs. 4; ; BGB § 307; ; UKlaG § 1; ; UKlaG § 2; ; UKlaG § 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 651a Abs. 4 § 307; UKlaG § 1 § 2 § 9
Vertragsrecht; Reise - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Reisen nach der Buchung teurer?
- archive.is (Leitsatz)
TUI-Klausel
Verfahrensgang
- LG Hannover, 16.10.2001 - 14 O 2251/00
- OLG Celle, 24.10.2002 - 11 U 331/01
- BGH, 27.06.2003 - X ZR 232/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.09.1998 - KZR 3/97
Auszug aus OLG Celle, 24.10.2002 - 11 U 331/01
Dies folgt daraus, dass in die Zukunft gerichtete Unterlassungsansprüche, wie der klagende Verband ihn auch im Streitfall verfolgt, stets nach der aktuellen Rechtslage beurteilt werden müssen, damit das in die Zukunft gerichtete Verbot greifen kann (vgl. BGH Kartellsenat, Urteil vom 29. September 1998, KZR 3/97 m. w. N.).
- OLG Celle, 28.06.2005 - 11 W 49/05
Streitwert der Verbandsklage gegen einen Reiseveranstalter mit mehreren …
In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat den Gegenstandswert eines Rechtsstreits im Verbandsprozess gegen die sogenannte "Kerosinklausel" eines großen Reiseveranstalters auf 40.000 DM festgesetzt (11 U 331/01, Beschluss vom 1. November 2002)).