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   OLG Celle, 24.10.2002 - 11 U 331/01   

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https://dejure.org/2002,4808
OLG Celle, 24.10.2002 - 11 U 331/01 (https://dejure.org/2002,4808)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.10.2002 - 11 U 331/01 (https://dejure.org/2002,4808)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - 11 U 331/01 (https://dejure.org/2002,4808)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Reisevertrag: Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel in den Reisebedingungen eines Reiseveranstalters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 651a Abs. 4 BGB ; § 307 BGB ; § 1 UKlaG ; § 2 UKlaG ; § 9 UKlaG
    Preiserhöhungsklausel im Reiserecht; Nachträgliche Erhöhung des Reisepreises; Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten; Kerosinklausel; Mitteilung der Berechnungsgrundlage bei Erhöhungsklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Preiserhöhungsklausel im Reiserecht; Nachträgliche Erhöhung des Reisepreises; Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten; Kerosinklausel; Mitteilung der Berechnungsgrundlage bei Erhöhungsklausel

  • Judicialis

    BGB § 651 a Abs. 4; ; BGB § 307; ; UKlaG § 1; ; UKlaG § 2; ; UKlaG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 651a Abs. 4 § 307; UKlaG § 1 § 2 § 9
    Vertragsrecht; Reise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reisen nach der Buchung teurer?

  • archive.is (Leitsatz)

    TUI-Klausel

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.1998 - KZR 3/97
    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2002 - 11 U 331/01
    Dies folgt daraus, dass in die Zukunft gerichtete Unterlassungsansprüche, wie der klagende Verband ihn auch im Streitfall verfolgt, stets nach der aktuellen Rechtslage beurteilt werden müssen, damit das in die Zukunft gerichtete Verbot greifen kann (vgl. BGH Kartellsenat, Urteil vom 29. September 1998, KZR 3/97 m. w. N.).
  • OLG Celle, 28.06.2005 - 11 W 49/05

    Streitwert der Verbandsklage gegen einen Reiseveranstalter mit mehreren

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat den Gegenstandswert eines Rechtsstreits im Verbandsprozess gegen die sogenannte "Kerosinklausel" eines großen Reiseveranstalters auf 40.000 DM festgesetzt (11 U 331/01, Beschluss vom 1. November 2002)).
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