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   OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19   

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OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19 (https://dejure.org/2019,37055)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.10.2019 - 13 Verg 9/19 (https://dejure.org/2019,37055)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 13 Verg 9/19 (https://dejure.org/2019,37055)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    De-facto-Vergabe bei Zugrundelegung geänderter Vergabebedingungen vor Auftragserteilung.

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit des Zuschlags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderung der Vergabebedingungen vor Zuschlagserteilung: Vertrag unwirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Ausnahmen von Vergabebedingungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhaftes Vergabeverfahren: Vertrag bleibt wirksam! (VPR 2020, 67)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabeverfahren fehlerhaft: Vertrag bleibt wirksam! (IBR 2020, 191)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2020, 535
  • VergabeR 2020, 230
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • KG, 19.04.2012 - Verg 7/11

    Vergaberechtswidrigkeit des Abschlusses eines sog. In-house-Vertrages über die

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19
    Abweichend von diesem Grundsatz kann ein Vertrag aber sittenwidrig und damit nichtig sein, wenn er ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens vergeben wird und der öffentliche Auftraggeber in bewusster Missachtung des Vergaberechts handelt, also entweder weiß, dass der betreffende Auftrag dem Vergaberecht unterfällt, oder sich einer solchen Kenntnis mutwillig verschließt, auch kollusiv mit dem Auftragnehmer zusammenarbeitet (Senat, Beschluss vom 25. August 2005 - 13 Verg 8/05, juris Rn. 21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Januar 2005 - Verg 93/04, juris Rn. 24; KG, Beschluss vom 19. April 2012 - Verg 7/11, juris Rn. 89; OLG Saarbrücken, Urteil vom 17. August 2016 - 1 U 159/14, juris Rn. 93; Prell in: BeckOK Vergaberecht § 168 Rn. 45; Gause in: Willenbruch/Wieddekind § 168 Rn. 9; Schmidt-Räntsch in: Erman, BGB, 15. Aufl., § 138 Rn. 133).

    Die Vergaberechtsvorschriften stellen nach gefestigter Meinung keine Verbotsgesetze im Sinne von § 134 BGB dar, die zur Nichtigkeit des Vertrages führten (KG, Beschluss vom 19. April 2012 - Verg 7/11, juris Rn. 89 m.w.N.).

    Betreffend die Gerichtskosten und die notwendigen Auslagen des Beschwerdegegners folgt dies schon daraus, dass im vorliegenden Fall der erfolglosen sofortigen Beschwerde insoweit § 78 S. 2 GWB und nicht § 78 S. 1 GWB Grundlage der Kostenentscheidung ist (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 22. Dezember 2011 - 2 Verg 10/11, juris Rn. 92; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31. Mai 2017 - Verg 36/16, juris Rn. 60; OLG München Beschl. v. 16. Juli 2012 - Verg 6/12, juris Rn. 44; KG Beschl. v. 19. April 2012 - Verg 7/11, juris Rn. 101; vgl. näher Wiese in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB, 4. Aufl., § 182 Rn. 64 m.w.N.; Schulz in: Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 4. Aufl., § 182 GWB Rn. 82; Summa in: jurisPK-VergR § 175 Rn. 62; Noch in: Byok/Jaeger, Vergaberecht, 4. Aufl., § 182 GWB Rn. 124; a.A.: Krohn in: Beck"scher Vergaberechtskomm., 3. Aufl., § 182 GWB Rn. 63).

  • OLG Saarbrücken, 17.08.2016 - 1 U 159/14

    Kollusionsvergabe - Vertragsabschluss unter bewusster und gewollter

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19
    Abweichend von diesem Grundsatz kann ein Vertrag aber sittenwidrig und damit nichtig sein, wenn er ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens vergeben wird und der öffentliche Auftraggeber in bewusster Missachtung des Vergaberechts handelt, also entweder weiß, dass der betreffende Auftrag dem Vergaberecht unterfällt, oder sich einer solchen Kenntnis mutwillig verschließt, auch kollusiv mit dem Auftragnehmer zusammenarbeitet (Senat, Beschluss vom 25. August 2005 - 13 Verg 8/05, juris Rn. 21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Januar 2005 - Verg 93/04, juris Rn. 24; KG, Beschluss vom 19. April 2012 - Verg 7/11, juris Rn. 89; OLG Saarbrücken, Urteil vom 17. August 2016 - 1 U 159/14, juris Rn. 93; Prell in: BeckOK Vergaberecht § 168 Rn. 45; Gause in: Willenbruch/Wieddekind § 168 Rn. 9; Schmidt-Räntsch in: Erman, BGB, 15. Aufl., § 138 Rn. 133).
  • VK Bund, 05.02.2009 - VK 1-186/08

    Beauftragung eines Online-Informationsdienstes für die Jahre 2009-2010

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19
    (1) Schon grundlegend setzt eine Nichtigkeit nach § 138 BGB voraus, dass alle Beteiligten, hier der Antragsgegner und der Beigeladene, sittenwidrig handeln, d.h. die Tatsachen kennen oder sich ihrer Kenntnis grob fahrlässig verschließen, die die Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts begründen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1989, VIII ZR 310/88, m.w.N; BKartA, Beschluss vom 5. Februar 2009 - VK 1 - 186/08, juris Rn. 41).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 4/99

    Nachprüfung eines ohne Vergabeverfahren zustande gekommenen Vertrages

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19
    Auch darüber hinaus kann eine Nichtigkeit bei groben Vergaberechtverstößen - insbesondere gegen Transparenzvorschriften - in Betracht kommen, was allerdings voraussetzt, dass gezielt bestimmte Unternehmen benachteiligt werden, der Auftraggeber und Auftragnehmer kollusiv zusammenwirken (Steck a.a.O.; Reidt in: Reidt/Stickler/Glahs § 168 Rn. 37; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00, juris Rn. 41) oder sich die Vergabestelle jedenfalls der Vergaberechtswidrigkeit bewusst ist oder sich zumindest einer entsprechenden Kenntnis verschließt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 2008 - Verg 23/08, juris Rn. 58; Beschluss vom 12. Januar 2000 - Verg 4/99, juris Rn. 54 f.).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - Verg 93/04

    Antragsbefugnis bei unterlassenem Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19
    Abweichend von diesem Grundsatz kann ein Vertrag aber sittenwidrig und damit nichtig sein, wenn er ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens vergeben wird und der öffentliche Auftraggeber in bewusster Missachtung des Vergaberechts handelt, also entweder weiß, dass der betreffende Auftrag dem Vergaberecht unterfällt, oder sich einer solchen Kenntnis mutwillig verschließt, auch kollusiv mit dem Auftragnehmer zusammenarbeitet (Senat, Beschluss vom 25. August 2005 - 13 Verg 8/05, juris Rn. 21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Januar 2005 - Verg 93/04, juris Rn. 24; KG, Beschluss vom 19. April 2012 - Verg 7/11, juris Rn. 89; OLG Saarbrücken, Urteil vom 17. August 2016 - 1 U 159/14, juris Rn. 93; Prell in: BeckOK Vergaberecht § 168 Rn. 45; Gause in: Willenbruch/Wieddekind § 168 Rn. 9; Schmidt-Räntsch in: Erman, BGB, 15. Aufl., § 138 Rn. 133).
  • BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 310/88

    Bestimmungen eines Gaststätten-Pachtvertrags zwischen einer Brauerei und einem

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19
    (1) Schon grundlegend setzt eine Nichtigkeit nach § 138 BGB voraus, dass alle Beteiligten, hier der Antragsgegner und der Beigeladene, sittenwidrig handeln, d.h. die Tatsachen kennen oder sich ihrer Kenntnis grob fahrlässig verschließen, die die Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts begründen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1989, VIII ZR 310/88, m.w.N; BKartA, Beschluss vom 5. Februar 2009 - VK 1 - 186/08, juris Rn. 41).
  • OLG München, 16.07.2012 - Verg 6/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Berücksichtigung der Verfahrensbeteiligung eines

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19
    Betreffend die Gerichtskosten und die notwendigen Auslagen des Beschwerdegegners folgt dies schon daraus, dass im vorliegenden Fall der erfolglosen sofortigen Beschwerde insoweit § 78 S. 2 GWB und nicht § 78 S. 1 GWB Grundlage der Kostenentscheidung ist (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 22. Dezember 2011 - 2 Verg 10/11, juris Rn. 92; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31. Mai 2017 - Verg 36/16, juris Rn. 60; OLG München Beschl. v. 16. Juli 2012 - Verg 6/12, juris Rn. 44; KG Beschl. v. 19. April 2012 - Verg 7/11, juris Rn. 101; vgl. näher Wiese in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB, 4. Aufl., § 182 Rn. 64 m.w.N.; Schulz in: Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 4. Aufl., § 182 GWB Rn. 82; Summa in: jurisPK-VergR § 175 Rn. 62; Noch in: Byok/Jaeger, Vergaberecht, 4. Aufl., § 182 GWB Rn. 124; a.A.: Krohn in: Beck"scher Vergaberechtskomm., 3. Aufl., § 182 GWB Rn. 63).
  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19
    Bei Dienstleistungen mit einer vorgesehenen festen Vertragslaufzeit ist grundsätzlich der gesamte Vertragszeitraum zu berücksichtigen; Verlängerungsoptionen fließen regelmäßig zu 50 % in die Wertberechnung ein (BGH, Beschluss vom 18. März 2014 - X ZB 12/13, juris).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2008 - Verg 23/08

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19
    Auch darüber hinaus kann eine Nichtigkeit bei groben Vergaberechtverstößen - insbesondere gegen Transparenzvorschriften - in Betracht kommen, was allerdings voraussetzt, dass gezielt bestimmte Unternehmen benachteiligt werden, der Auftraggeber und Auftragnehmer kollusiv zusammenwirken (Steck a.a.O.; Reidt in: Reidt/Stickler/Glahs § 168 Rn. 37; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00, juris Rn. 41) oder sich die Vergabestelle jedenfalls der Vergaberechtswidrigkeit bewusst ist oder sich zumindest einer entsprechenden Kenntnis verschließt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 2008 - Verg 23/08, juris Rn. 58; Beschluss vom 12. Januar 2000 - Verg 4/99, juris Rn. 54 f.).
  • OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11

    Rettungsdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19
    Betreffend die Gerichtskosten und die notwendigen Auslagen des Beschwerdegegners folgt dies schon daraus, dass im vorliegenden Fall der erfolglosen sofortigen Beschwerde insoweit § 78 S. 2 GWB und nicht § 78 S. 1 GWB Grundlage der Kostenentscheidung ist (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 22. Dezember 2011 - 2 Verg 10/11, juris Rn. 92; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31. Mai 2017 - Verg 36/16, juris Rn. 60; OLG München Beschl. v. 16. Juli 2012 - Verg 6/12, juris Rn. 44; KG Beschl. v. 19. April 2012 - Verg 7/11, juris Rn. 101; vgl. näher Wiese in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB, 4. Aufl., § 182 Rn. 64 m.w.N.; Schulz in: Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 4. Aufl., § 182 GWB Rn. 82; Summa in: jurisPK-VergR § 175 Rn. 62; Noch in: Byok/Jaeger, Vergaberecht, 4. Aufl., § 182 GWB Rn. 124; a.A.: Krohn in: Beck"scher Vergaberechtskomm., 3. Aufl., § 182 GWB Rn. 63).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2015 - 4 U 77/14

    Sittenwidrigkeit eines Beratungsvertrags: Verfahrensfehlerhafte Beteiligung einer

  • OLG Celle, 25.08.2005 - 13 Verg 8/05

    Veräußerung von Gesellschaftsanteilen eines städtischen Reinigungsbetriebes;

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - Verg 36/16

    Vergaberechtskonformität der Entscheidung der Bundeswehr für die Beschaffung von

  • OLG Celle, 25.06.2019 - 13 Verg 4/19

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Vergabe zur Durchführung von

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

  • VK Südbayern, 18.11.2014 - Z3-3-3194-1-40-09/14

    Nach Angebotswertung Produkte ausgetauscht: Unzulässige De-facto-Vergabe!

  • EuGH, 09.09.2004 - C-125/03

    Kommission / Deutschland

  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 185/99

    Rechtsfolgen der nachträglichen Herabsetzung eines Einzelpreises bei einer

  • OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13

    Vor Zuschlagserteilung Änderungen vereinbart: de-facto-Vergabe?

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2017 - Verg 38/16

    Zeitliche Grenzen der Vergabenachprüfung

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2022 - Verg 1/22

    Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nur im Ausnahmefall!

    In solchen Fällen ist eine rechtliche Argumentation, nach der ein Verstoß gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 GWB zu bejahen ist, nicht schon im Rahmen der Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs, sondern erst im Rahmen der Begründetheit zu überprüfen (Senatsbeschluss vom 19. April 2017, VII-Verg 38/16, BeckRS 2017, 116312 Rn. 19; OLG Celle, Beschluss vom 24. Oktober 2019, 13 Verg 9/19, NZBau 2020, 535 Rn. 17).

    Aus dem Verstoß gegen Vorschriften, die allein für das Vergabeverfahren relevant sind, ergibt sich grundsätzlich keine Vertragsnichtigkeit (OLG Celle, Beschluss vom 24. Oktober 2019, 13 Verg 9/19, NZBau 2020, 535 Rn. 60; Steck in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, GWB § 168 Rn. 28).

    Dementsprechend kann etwa ein Vertrag sittenwidrig und damit nichtig sein, wenn er ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens vergeben wird und der öffentliche Auftraggeber in bewusster Missachtung des Vergaberechts handelt, also entweder weiß, dass der betreffende Auftrag dem Vergaberecht unterfällt oder sich einer solchen Kenntnis mutwillig verschließt, auch kollusiv mit dem Auftragnehmer zusammenarbeitet (OLG Celle, Beschluss vom 24. Oktober 2019, 13 Verg 9/19, NZBau 2020, 535 Rn. 60; OLG Saarbrücken, Urteil vom 17. August 2016, 1 U 159/14, BeckRS 2016, 16273 Rn. 57).

  • OLG Schleswig, 09.12.2021 - 54 Verg 8/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Offenes Verfahren

    Bei der letztlich von der Auslegung der Vertragsvereinbarung in § 10 Abs. 1 des Verkehrsvertrages abhängenden, für die Zulässigkeit und die Begründetheit des Nachprüfungsantrags maßgeblichen Frage, ob der Verkehrsvertrag vom 27. Juli/1. August 2012 zwischen dem Antragsgegner und der Beigeladenen am 31. Juli 2021 endete und damit bei dessen Fortführung über den 31. Juli 2021 ein Vergaberechtsverstoß vorliegt, handelt es sich um eine doppelrelevante Tatsache, für die für die Prüfung der Statthaftigkeit des Nachprüfungsverfahrens - wie etwa bei der Zulässigkeitsprüfung zur örtlichen Zuständigkeit im Zivilprozess - der entsprechende Vortrag der Antragstellerin als wahr zu unterstellen ist (vgl. zu doppelrelevanten Tatsachen: OLG Celle, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 13 Verg 9/19 = NZBau 2020, 535, 536, Rn. 17; Heinrich in: Musielak/Voit, ZPO , Kommentar, 18. Aufl. 2021, § 1, Rn. 20).
  • OLG Celle, 10.06.2020 - 13 Verg 4/19

    Gerichtskosten bei Aufhebung und Zurückverweisung eines Nachprüfungsverfahrens

    Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Erinnerung dagegen, dass die Kostenbeamtin des Oberlandesgerichts Celle eine Gebühr für das Beschwerdeverfahren nach Nr. 1220 Anl. 1 GKG sowohl für das unter dem Aktenzeichen 13 Verg 4/19 als auch für das unter dem Aktenzeichen 13 Verg 9/19 geführte Beschwerdeverfahren in Ansatz gebracht hat.

    Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde hat der Senat in dem unter dem Aktenzeichen 13 Verg 9/19 geführten Beschwerdeverfahren auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

    Dementsprechend war der Rechtszug des Beschwerdeverfahrens 13 Verg 4/19 mit der dortigen Beschwerdeentscheidung abgeschlossen, bevor das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer fortgesetzt wurde und es zu dem weiteren Beschwerdeverfahren 13 Verg 9/19 kam.

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2023 - Verg 27/22
    In solchen Fällen ist eine rechtliche Argumentation, nach der ein Verstoß gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 GWB zu bejahen ist, nicht schon im Rahmen der Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs, sondern erst im Rahmen der Begründetheit zu überprüfen (Senatsbeschluss vom 19. April 2017, VII-Verg 38/16, BeckRS 2017, 116312 Rn. 19; OLG Celle, Beschluss vom 24. Oktober 2019, 13 Verg 9/19, NZBau 2020, 535 Rn. 17).

    Der nationale Gesetzgeber hat mit § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB dementsprechend das Interesse der Vertragsparteien an Investitionssicherheit und das Vertrauen in den Bestand abgeschlossener Verträge für den Regelfall höher bewertet als das Interesse unterlegener Bieter an der Rückabwicklung oder Beendigung eines unter Verstoß gegen Vergaberecht abgeschlossenen Vertrags (OLG Celle, Beschluss vom 24. Oktober 2019, 13 Verg 9/19, NZBau 2020, 535 Rn. 30; Antweiler in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 4. Aufl. 2022, GWB § 168 Rn. 52).

    Aus einem Verstoß gegen Vorschriften, die allein für das Vergabeverfahren relevant sind, ergibt sich regelmäßig keine Nichtigkeit des Vertrags (Steck in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, GWB § 168 Rn. 28), selbst wenn es sich um grobe oder schwere Verstöße handelt (Wiedemann in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 4. Aufl., § 168 Rn. 21; Summa in Heiermann/Zeiss/Summa jurisPK-Vergaberecht, 6. Aufl., § 168 Rn. 99 ; OLG Celle, Beschluss vom 24. Oktober 2019, 13 Verg 9/19, NZBau 2020, 535 Rn. 30).

  • VK Berlin, 24.09.2020 - VK-B1-10/19

    Kenntnis vom Nachprüfungsantrag löst kein Zuschlagsverbot aus!

    Auch vermag die Kammer ebenso wie die Antragstellerin keine wesentliche Änderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB zu erkennen, wobei bereits fraglich ist, hier aber offen bleiben kann, ob eine analoge oder direkte Anwendung des § 132 GWB in solchen Konstellationen überhaupt in Betracht zu ziehen ist (vgl. dazu eingehend OLG Celle, Beschluss vom 24.10.2019 - 13 Verg 9/19).
  • OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 19 Verg 1/20

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Ausschreibung für

    Solche Gesichtspunkte könnten unabhängig davon, dass bereits vor Zuschlagserteilung ein vorvertragliches Schuldverhältnis zwischen der Vergabestelle und den potentiellen Auftragnehmern besteht, nicht zu einer Änderung der beabsichtigten Zuschlagsentscheidung im Primärrechtsschutz führen, sondern allenfalls Sekundäransprüche auslösen, da andernfalls die mit Treu und Glauben zu begründende Bevorzugung eines Bieters unmittelbar zur Benachteiligung aller anderen Bieter führen müsste (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 13 Verg 9/19, juris Rn. 29 ff. mwN).
  • VK Bund, 25.03.2020 - VK 1-12/20

    Laboreinrichtung

    den bekannt gemachten Anforderungen entspricht (dazu unter (1)), und zweitens, weil das bekannt gemachte Verfahren bereits im August 2019 mangels wertbarer Angebote nicht mehr durch eine Zuschlagserteilung beendet werden konnte (dazu unter (2)) (so im Ergebnis auch OLG Dresden, Beschluss vom 12. Oktober 2016, 16 U 91/16; dass die EU-Bekanntmachung nicht den später erteilten Auftrag deckt, übersieht das OLG Celle in seinem Beschluss vom 24. Oktober 2019, 13 Verg 9/19).
  • OLG Koblenz, 01.09.2021 - Verg 1/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Beschränkte

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass die Mitgliedstaaten nach den Rechtsmittelrichtlinien verpflichtet sind, eine wirksame und rasche Überprüfung der Entscheidung öffentlicher Auftraggeber sicherzustellen (Art. 1 Abs. 1 der RL 89/665/EWG und Erwägungsgrund 2 der RL 2007/66/EG, vgl. OLG Celle, NZBau 2020, 535, 536, Rdnr. 29), und dass die vollständige Verwirklichung der mit den Rechtsmittelrichtlinien verfolgten Ziele gefährdet wäre, wenn Bewerber und Bieter in jedem Stadium des Vergabeverfahrens Verstöße gegen die Regeln über die Auftragsvergabe rügen und dadurch den öffentlichen Auftraggeber zwingen könnten, das gesamte Verfahren erneut durchzuführen, um den Verstoß zu beheben (vgl. EuGH, NZBau 2007, 798, 800, Rdnr. 51 - Lämmerzahl ; 2003, 162, 166, Rdnr. 75 - Universale Bau AG ).
  • OLG Frankfurt, 31.10.2022 - 11 Verg 7/21

    Kostenentscheidung bei Erledigung des Nachprüfungsantrags in der

    Die Grundsätze der Behandlung doppelrelevanter Tatsachen gelten im Zivilverfahren (BGH, Urteil vom 25. November 1993 - IX ZR 32/93, juris Rn. 16) wie auch im Verwaltungsstreitverfahren (OVG Lüneburg, Urteil vom 4. September 2014 - 21 F 1/13, juris, Rn. 25; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2022 - OVG 10 S 23/21, juris, Rn. 6) und auch im kartellvergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren (OLG Düsseldorf, BeckRS 2017, 116312, Rn. 20; OLG Celle NZBau 2020, 535 Rn. 17; BayObLG, Beschl. v. 20.01.2022 - Verg 7/21, juris, Rn. 17; Braun in Ziekow/Völlink, 4. Aufl. 2020, GWB § 135 Rn. 103b).
  • OLG Naumburg, 17.12.2021 - 7 Verg 3/21

    Ersatzneubau Gymnasium - 1. Eine Aufhebung der Ausschreibung wegen grundlegender

    dd) Nur ergänzend ist darauf zu verweisen, dass die Vorschrift des § 132 GWB, welche den Umgang mit wesentlichen Änderungen während der Vertragslaufzeit regelt, hier weder direkt anwendbar ist, weil sie eine Neuausschreibungspflicht nach bereits erfolgter Zuschlagserteilung betrifft, noch analog anwendbar ist (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 24.10.2019, 13 Verg 9/19, VergabeR 2020, 230, in juris Rz. 30 ff.; ähnlich bereits BGH, Urteil v. 22.07.2010, VII ZR 213/08, a.a.O., in juris Rz. 33).
  • VK Berlin, 09.03.2020 - VK-B1-43/19

    Wann ist ein Kooperationsvertrag zwischen öffentlichen Auftraggebern ein

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - Verg 34/21

    Anforderungen an die Schätzung des Auftragswerts als Schwellenwert für die

  • OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 19 Ver 1/20
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2022 - Verg 30/21

    Vergabeanfechtung bzw. Nachprüfung eines offenen Verfahrens bezogen auf

  • VK Sachsen-Anhalt, 02.03.2022 - 1 VK LSA 19/21-20/21
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