Rechtsprechung
OLG Celle, 25.02.2010 - 8 U 86/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Arglistige Täuschung eines Versicherungsnehmers wegen der Einreichung von nicht mit dem geltend gemachten Schaden zusammenhängenden Rechnungen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arglistige Täuschung eines Versicherungsnehmers wegen der Einreichung von nicht mit dem geltend gemachten Schaden zusammenhängenden Rechnungen
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VGB 88 § 21
Die Einreichung von Handwerkerrechnungen mit nicht schadensbedingten Positionen stellt eine arglistige Täuschung durch den VN dar - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arglistige Täuschung eines Versicherungsnehmers wegen der Einreichung von nicht mit dem geltend gemachten Schaden zusammenhängenden Rechnungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Leistungsfreiheit bei arglistiger Täuschung über Schadenshöhe
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Täuschungsversuch bei Eintritt eines Versicherungsfalls kostet den Versicherungsschutz - Falsche Angaben bei der Berechnung des Versicherungsschadens erfüllen den Tatbestand der arglistigen Täuschung
Verfahrensgang
- LG Hannover, 26.02.2009 - 8 O 346/07
- OLG Celle, 25.02.2010 - 8 U 86/09
Papierfundstellen
- VersR 2010, 1312
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84
Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den …
Auszug aus OLG Celle, 25.02.2010 - 8 U 86/09
Der Versuch einer arglistigen Täuschung ist bei einer bewusst falschen Antwort des Versicherungsnehmers gegeben, die einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt ( BGHZ 96, 88 f. ; Urteil des Senats vom 4. Dezember 2008 - 8 U 122/08 -, ZfS 2009, 275;… Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 22 VHB 84, Rdnr. 1). - OLG Celle, 04.12.2008 - 8 U 122/08
Leistungsfreiheit eines Gebäudeversicherers bei Angabe überhöhter Preise …
Auszug aus OLG Celle, 25.02.2010 - 8 U 86/09
Der Versuch einer arglistigen Täuschung ist bei einer bewusst falschen Antwort des Versicherungsnehmers gegeben, die einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt ( BGHZ 96, 88 f. ; Urteil des Senats vom 4. Dezember 2008 - 8 U 122/08 -, ZfS 2009, 275;… Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 22 VHB 84, Rdnr. 1).