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OLG Celle, 25.03.2010 - 9 W 19/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Aktienrecht, Aktionär, Anfechtungsfrist, Beschlussmängel, Gesellschaftsrecht
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 1198
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 17.05.2013 - 7 U 57/12
Anfechtung eines GmbH-Gesellschafterbeschlusses: Wahrung der Klagefrist durch ein …
Für den vergleichbaren Wortlaut des § 246 Abs. 1 AktG gilt nichts anderes (…MünchKomm-AktG/Hüffer, AktG, 3. Aufl., § 246 Rn 42; OLG Celle, Beschluss vom 25.03.2010, 9 W 19/10, ZIP 2010, 1198).(1) So wird auch für die gesetzliche Frist des § 246 Abs. 1 AktG geurteilt, dass ein innerhalb der Monatsfrist eingereichtes Prozesskostenhilfegesuch nicht genügt (OLG Celle Beschluss vom 25.03.2010, 9 W 19/10, ZIP 2010, 1198 mwN).
- FG Köln, 11.06.2015 - 13 K 3023/13
"Räuberischer Aktionär" erzielt umsatzsteuerpflichtige sonstige Einkünfte
Die dort betroffene Situation der Entschädigung für die Inanspruchnahme eines Grundstücks im Zusammenhang mit Leitungsrechten ist mit der hier vorliegenden Problematik, der Zahlung vollkommen überhöhter Kosten zur Beendigung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsprozessen von Gesellschaftern mit Minimalbeteiligung im Zusammenhang mit vitalen Unternehmensentscheidungen, nicht vergleichbar (vgl. allgemein: Zur Steuersituation "räuberischer" Aktionäre auch Olgemöller in Die Aktiengesellschaft - AG - 2011, 547; zur Mutwilligkeit im Sinne des Prozesskostenhilferechtes bei vergleichbaren Klagen von Aktionären mit minimaler Beteiligung vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25. März 2010 9 W 19/10, AG 2010, 367).