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   OLG Celle, 25.04.2019 - 8 U 210/18   

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https://dejure.org/2019,16228
OLG Celle, 25.04.2019 - 8 U 210/18 (https://dejure.org/2019,16228)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.04.2019 - 8 U 210/18 (https://dejure.org/2019,16228)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. April 2019 - 8 U 210/18 (https://dejure.org/2019,16228)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Obliegenheitsverletzung Kaskoversicherung Fahrerflucht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Eintrittspflicht des Kaskoversicherers für Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers durch Entfernen vom Unfallort

  • rechtsportal.de

    Obliegenheitsverletzung in der Kaskoversicherung durch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • rechtsportal.de

    StGB § 142 Abs. 1 Nr. 1 -2
    Ansprüche aufgrund eines behaupteten Wildunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Obliegenheitsverletzung in der Kaskoversicherung durch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 857
  • NZV 2019, 534
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2019 - 8 U 210/18
    Ein Schaden an einem Leasingfahrzeug stellt aber jedenfalls dann keinen Fremdschaden im Sinne von § 142 Abs. 1 StGB dar, wenn der Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber verschuldensunabhängig für jeden Schaden und insbesondere auch für Zufall haftet (OLG Hamm, VersR 1998, 311; OLG Hamburg, r+s 1990, 362, 363; Gebhardt in StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 142 Rn. 72, 94; Klimke, a. a. O., Rn. 26; ebenso wohl BGH, VersR 2013, 175: Dort wird auf den Fremdschaden an einem Straßenbaum, nicht auf den Schaden am Leasingfahrzeug abgestellt.).

    Die von der Beklagten herangezogenen Entscheidungen des BGH (VersR 2013, 175) und des Senats (Urteil vom 6. Juni 2013 - 8 U 61/13, n. v.) gebieten keine andere Beurteilung.

    Für eine fehlende Kausalität der Obliegenheitsverletzung genügt bereits die Feststellung, dass die Beachtung der sich aus § 142 StGB folgenden Rechtspflichten dem Versicherer keine zusätzlichen Aufklärungsmöglichkeiten verschafft hätte (BGH, VersR 2013, 175, 177).

    Vielmehr ist eine einzelfallbezogene Betrachtung erforderlich (vgl. BGH, VersR 2013, 175, 176 f.).

  • OLG Hamm, 15.04.2016 - 20 U 240/15

    Umfang der Obliegenheit zur Ermöglichung der erforderlichen Feststellungen gemäß

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2019 - 8 U 210/18
    Dass die Schutzplanke die streifende Kollision ohne relevante Schäden überstand, wird man richtigerweise nicht ausschließen können (vgl. OLG Hamm, ZfS 2016, 573, 574).

    Bereits für die in E.1.3 AKB 2008 geregelte Aufklärungsobliegenheit wird überwiegend vertreten, dass diese nicht über die Pflicht aus § 142 StGB hinausgehe (vgl. etwa OLG Hamm, ZfS 2016, 573; OLG Saarbrücken, ZfS 2016, 211).

  • OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 14 U 208/14

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2019 - 8 U 210/18
    Soweit das OLG Frankfurt (VersR 2016, 47) den Kausalitätsgegenbeweis als nicht geführt angesehen hat, weil Feststellungen zur Alkoholisierung hätten getroffen werden können, wenn der Versicherungsnehmer die Polizei informiert und an der Unfallstelle gewartet hätte, ist das auf den vorliegenden Fall ebenfalls nicht zu übertragen.
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2019 - 8 U 210/18
    Dafür ist die gerichtliche Überzeugung erforderlich, dass der Versicherungsnehmer sich zu dem Zeitpunkt, zu dem er seine Pflichten nach § 142 StGB erfüllen musste, bewusst den im Interesse des Versicherers liegenden Feststellungen entzogen hat (vgl. OLG Saarbrücken, r+s 2017, 470, 471).
  • OLG Stuttgart, 16.10.2014 - 7 U 121/14

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2019 - 8 U 210/18
    (3) Soweit das OLG Stuttgart (ZfS 2015, 96, 99) einen Kausalitätsgegenbeweis beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort als nicht geführt angesehen hat, gebietet das keine andere Beurteilung.
  • OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 447/18

    Umfang der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung nach

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2019 - 8 U 210/18
    Eine § 142 Abs. 2 StGB nachgebildete Obliegenheit enthält E.1.1.3 AKB nicht (ebenso OLG Dresden, ZfS 2019, 92, 94).
  • OLG Saarbrücken, 10.02.2016 - 5 U 75/14

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unerlaubten Entfernens des

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2019 - 8 U 210/18
    Bereits für die in E.1.3 AKB 2008 geregelte Aufklärungsobliegenheit wird überwiegend vertreten, dass diese nicht über die Pflicht aus § 142 StGB hinausgehe (vgl. etwa OLG Hamm, ZfS 2016, 573; OLG Saarbrücken, ZfS 2016, 211).
  • OLG Hamburg, 09.03.1990 - 14 U 190/89

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit; Verlust des Versicherungsschutzes;

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2019 - 8 U 210/18
    Ein Schaden an einem Leasingfahrzeug stellt aber jedenfalls dann keinen Fremdschaden im Sinne von § 142 Abs. 1 StGB dar, wenn der Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber verschuldensunabhängig für jeden Schaden und insbesondere auch für Zufall haftet (OLG Hamm, VersR 1998, 311; OLG Hamburg, r+s 1990, 362, 363; Gebhardt in StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 142 Rn. 72, 94; Klimke, a. a. O., Rn. 26; ebenso wohl BGH, VersR 2013, 175: Dort wird auf den Fremdschaden an einem Straßenbaum, nicht auf den Schaden am Leasingfahrzeug abgestellt.).
  • BGH, 01.07.1975 - VI ZR 238/73

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2019 - 8 U 210/18
    Ferner zählen dazu Fälle notwendiger Hilfeleistung (BGH, NJW 1975, 1834).
  • OLG Hamm, 14.05.1997 - 20 U 10/97

    Ansprüche des Leasingnehmers bei Beschädigung des geleasten Kfz

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2019 - 8 U 210/18
    Ein Schaden an einem Leasingfahrzeug stellt aber jedenfalls dann keinen Fremdschaden im Sinne von § 142 Abs. 1 StGB dar, wenn der Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber verschuldensunabhängig für jeden Schaden und insbesondere auch für Zufall haftet (OLG Hamm, VersR 1998, 311; OLG Hamburg, r+s 1990, 362, 363; Gebhardt in StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 142 Rn. 72, 94; Klimke, a. a. O., Rn. 26; ebenso wohl BGH, VersR 2013, 175: Dort wird auf den Fremdschaden an einem Straßenbaum, nicht auf den Schaden am Leasingfahrzeug abgestellt.).
  • OLG Karlsruhe, 06.08.2020 - 12 U 53/20

    Kfz-Kaskoversicherung: Obliegenheitsverletzung durch Entfernen vom Unfallort

    Dabei handelt es sich zwar nicht um die amtliche Überschrift des § 142 StGB; im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Tatbestand des § 142 StGB jedoch als "Unfallflucht" bezeichnet (vgl. OLG Celle, Urteil vom 25.04.2019 - 8 U 210/18 -, juris Rn. 72; OLG Dresden, Urteil vom 27.11.2018 - 4 U 447/18 -, juris Rn. 6; Maier, in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 19. Aufl. 2017, AKB 2015, E.1, Rn. 79; Klimke, in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, AKB 2015, E.1.1, Rn. 22).

    Teilweise wird dies in der obergerichtlichen Rechtsprechung mit dem Argument verneint, die Formulierung der AKB 2015 knüpfe nur an die Regelung in § 142 Abs. 1 StGB an (vgl. OLG Celle, Urteil vom 25.04.2019 - 8 U 210/18 -, juris Rn. 73; OLG Dresden, Urteil vom 27.11.2018 - 4 U 447/18 -, juris Rn. 10).

  • LG Kassel, 24.08.2021 - 5 O 37/21

    Kfz-Vollkaskoversicherung - Unfallflucht

    Vielmehr wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer beim aufmerksamen Durchlesen der maßgeblichen Klauseln - neben dem Umstand, dass E.1.1.3 AKB eindeutig in seinem Wortlaut (ausschließlich) an § 142 Abs. 1 StGB anknüpft (vgl. insoweit instruktiv zu wortgleichen AKB: OLG Dresden Urt. v. 27.11.2018 - 4 U 447/18, BeckRS 2018, 33050; OLG Celle, NJW-RR 2019, 857) - davon ausgehen, dass ihn weder die Pflicht trifft, die Versicherung unverzüglich von dem Unfallereignis in Kenntnis zu setzen noch dass er sich aktiv bei der Polizei zu melden habe, um - wie die Beklagte anknüpfend an Beschluss des OLG Koblenz vom 11.12.2020, 12 U 235/20 meint - Feststellungen zu seiner Person, zum Unfallereignis und zu dem Umstand zu ermöglichen, dass er weder durch Alkohol oder sonstige berauschende Mittel fahruntüchtig gewesen sei.
  • OLG Karlsruhe, 17.04.2020 - 12 U 120/19

    Leistungen aus einer Kaskoversicherung Leistungsfreiheit des Versicherers wegen

    Ob der Verstoß gegen die Pflicht zur Ermöglichung nachträglicher Feststellungen gemäß § 142 Abs. 2 StGB zugleich eine Verletzung der in E.1.3 AKB geregelten Obliegenheit darstellt, obwohl dessen Formulierung unmittelbar nur die Einhaltung der Wartezeit fordert (verneinend OLG Celle, Urteil vom 25.04.2019 - 8 U 210/18, juris Rn. 73; OLG Dresden, Urteil vom 27.11.2018 - 4 U 447/18, juris Rn. 10; vgl. allerdings BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11, juris Rn. 15 ff.), kann hier offen bleiben.
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