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   OLG Celle, 25.05.2010 - Not 19/09   

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https://dejure.org/2010,17101
OLG Celle, 25.05.2010 - Not 19/09 (https://dejure.org/2010,17101)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.05.2010 - Not 19/09 (https://dejure.org/2010,17101)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Mai 2010 - Not 19/09 (https://dejure.org/2010,17101)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 BNotO; § 17 BNotO; § 29 BNotO; § 58 KostO
    Pflichtwidrigkeit der auswärtigen Beurkundungstätigkeit eines Notars in Räumlichkeiten einerüberörtlichen Sozietät; Pflicht zur Erhebung der Auswärtsgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtwidrigkeit der auswärtigen Beurkundungstätigkeit eines Notars in Räumlichkeiten einerüberörtlichen Sozietät; Pflicht zur Erhebung der Auswärtsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 10; BNotO § 17; BNotO § 29; KostO § 58
    Pflichtwidrigkeit der auswärtigen Beurkundungstätigkeit eines Notars in Räumlichkeiten einer überörtlichen Sozietät; Pflicht zur Erhebung der Auswärtsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2010, 949
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 19.06.2006 - Not 9/06

    Werbung eines Anwaltsnotars in einem kirchlichen Gemeindebrief; Dienstvergehen

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2010 - Not 19/09
    13/4184, S. 27; Senat OLGR Celle 2006, 655 ff.; BGH NJW-RR 2002, 58 [BGH 16.07.2001 - NotZ 12/01] ; BGH DNotZ 2010, 75 [BGH 11.05.2009 - NotZ 17/08] ).

    Ob eine solche Tätigkeit vorliegt, bestimmt sich nach objektiven Kriterien und der Sicht des Adressaten, so dass eine Werbung auch zu bejahen ist, wenn der Notar dies nicht beabsichtigt hat (Senat OLGR Celle 2006, 655 ff.; Arndt/Lerch/Sandkühler, aaO., § 29 Rn 8 m. w. N.; Eylmann/Vaasen-Eylmann, BNotO, 2.Aufl., § 29 Rn 4).

  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 10/03

    Pflicht der Justizverwaltung zur Ausschreibung frei gewordener Notarstellen unter

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2010 - Not 19/09
    Die Zuweisung der Amtssitze dient ausschließlich dem Interesse einer geordneten Rechtspflege nach § 4 BNotO ( BGH, Beschluss vom 3. November 2003, Az: NotZ 10/03 ).
  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 7/01

    Unzulässigkeit der Wiederbesetzung einer Notarstelle aus wirtschaftlichen Gründen

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2010 - Not 19/09
    Dabei hat die Landesjustizverwaltung bei der Ausübung des ihr zustehenden Organisationsermessens nach § 4 BNotO zu beachten, dass jedem Notar zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgabe als unabhängiger und unparteiischer Berater ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu gewährleisten ist, so dass er nötigenfalls wirtschaftlichen Druck standhalten sowie im übrigen die zur Ausübung seines Amtes erforderliche vielseitige Erfahrung sammeln kann (BGH DNotZ 1999, 239 [BGH 24.11.1997 - NotZ 10/97] ; DNotZ 2002, 70 [BGH 16.07.2001 - NotZ 7/01] ; DNotZ 2005, 947, 949 [BGH 11.07.2005 - NotZ 1/05] [BGH 11.07.2005 - NotZ 1/05] ).
  • BVerfG, 24.11.2005 - 1 BvR 1870/04

    Umfang des Werbeverbots für einen Notar

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2010 - Not 19/09
    Amtswidrig ist deswegen eine Werbung nur dann, wenn sie die ordnungsgemäße Berufsausübung des Notars in Frage stellt (BVerfG NJW 2006, 359, 360 [BVerfG 24.11.2005 - 1 BvR 1870/04] m. w. N.).
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 1/05

    Anforderungen an die Ermessensentscheidung bei der Wiederbesetzung frei

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2010 - Not 19/09
    Dabei hat die Landesjustizverwaltung bei der Ausübung des ihr zustehenden Organisationsermessens nach § 4 BNotO zu beachten, dass jedem Notar zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgabe als unabhängiger und unparteiischer Berater ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu gewährleisten ist, so dass er nötigenfalls wirtschaftlichen Druck standhalten sowie im übrigen die zur Ausübung seines Amtes erforderliche vielseitige Erfahrung sammeln kann (BGH DNotZ 1999, 239 [BGH 24.11.1997 - NotZ 10/97] ; DNotZ 2002, 70 [BGH 16.07.2001 - NotZ 7/01] ; DNotZ 2005, 947, 949 [BGH 11.07.2005 - NotZ 1/05] [BGH 11.07.2005 - NotZ 1/05] ).
  • BVerfG, 09.08.2000 - 1 BvR 647/98

    Zum Berufsrecht der Notare

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2010 - Not 19/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner vom Antragsteller in Bezug genommenen Entscheidung vom 9. August 2000 (NJW 2000, 3486 ff. [BVerfG 09.08.2000 - 1 BvR 647/98] [BVerfG 09.08.2000 - 1 BvR 647/98] ) ausgeführt, gelegentliche Auswärtsbeurkundungen innerhalb des Amtsbereiches stünden aufgrund des damaligen Stands der Verkehrskommunikationsmittel einer Verfügbarkeit notarieller Leistungen regelmäßig nicht entgegen.
  • OLG Köln, 20.06.2007 - 2 X (Not) 15/06

    Vorwurf des ordnungswidrigen Verhaltens eines Notars wegen erheblicher

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2010 - Not 19/09
    Unter Übernahme dieser Grundsätze hat das OLG Köln in seinem Beschluss vom 20. Juni 2007 (DNotZ 2008, 149 ff. [OLG Köln 20.06.2007 - 2 X (Not) 15/06] ) dem Antrag einer Notarin auf gerichtliche Entscheidung stattgegeben, mit der diese sich gegen eine Missbilligungsverfügung (mitsamt der Beschwerdeentscheidung) gewandt hatte.
  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 12/01

    Anbringung von Amts- oder Namensschildern durch einen Notar

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2010 - Not 19/09
    13/4184, S. 27; Senat OLGR Celle 2006, 655 ff.; BGH NJW-RR 2002, 58 [BGH 16.07.2001 - NotZ 12/01] ; BGH DNotZ 2010, 75 [BGH 11.05.2009 - NotZ 17/08] ).
  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 10/97

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Ausschreibung einer Anwaltsnotarstelle ohne

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2010 - Not 19/09
    Dabei hat die Landesjustizverwaltung bei der Ausübung des ihr zustehenden Organisationsermessens nach § 4 BNotO zu beachten, dass jedem Notar zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgabe als unabhängiger und unparteiischer Berater ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu gewährleisten ist, so dass er nötigenfalls wirtschaftlichen Druck standhalten sowie im übrigen die zur Ausübung seines Amtes erforderliche vielseitige Erfahrung sammeln kann (BGH DNotZ 1999, 239 [BGH 24.11.1997 - NotZ 10/97] ; DNotZ 2002, 70 [BGH 16.07.2001 - NotZ 7/01] ; DNotZ 2005, 947, 949 [BGH 11.07.2005 - NotZ 1/05] [BGH 11.07.2005 - NotZ 1/05] ).
  • BGH, 11.05.2009 - NotZ 17/08

    Notar-Domain mit Stadt-Bezeichnung zulässig

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2010 - Not 19/09
    13/4184, S. 27; Senat OLGR Celle 2006, 655 ff.; BGH NJW-RR 2002, 58 [BGH 16.07.2001 - NotZ 12/01] ; BGH DNotZ 2010, 75 [BGH 11.05.2009 - NotZ 17/08] ).
  • OLG Celle, 29.08.2018 - Not 1/18

    Zulässigkeit von häufigen Auswärtsbeurkundungen in den Räumlichkeiten einer

    Weiter hat der Beklagte zutreffend berücksichtigt, dass die Geldbuße auch dazu dient, Einkünfte des Notars, die durch pflichtwidrige Amtstätigkeiten erzielt worden sind, abzuschöpfen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Mai 2010 - Not 19/09, juris Rn. 49).
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