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   OLG Celle, 25.08.2011 - 13 U 115/10   

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https://dejure.org/2011,40235
OLG Celle, 25.08.2011 - 13 U 115/10 (https://dejure.org/2011,40235)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.08.2011 - 13 U 115/10 (https://dejure.org/2011,40235)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. August 2011 - 13 U 115/10 (https://dejure.org/2011,40235)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bedeutung des Zeitpunkts einer Leistungsaufforderung durch den Gläubiger oder das Fälligwerden der gesicherten Hauptschuld für den Beginn der Verjährung einer Bürgenschuld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung des Zeitpunkts einer Leistungsaufforderung durch den Gläubiger oder das Fälligwerden der gesicherten Hauptschuld für den Beginn der Verjährung einer Bürgenschuld

  • baurechtsiegen.de

    Gewährleistungsbürgschaft bei Werkvertrag - Verjährungsfristbeginn für die Inanspruchnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen aus einer Bürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann wird ein Anspruch aus Gewährleistungsbürgschaft fällig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsbürgschaft: Fälligkeit mit Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist (IBR 2014, 1137)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 958
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2011 - 13 U 115/10
    16 b) Entgegen der Auffassung der Klägerin ist für den Beginn der Verjährungsfrist auf das Fälligwerden der gesicherten Hauptschuld abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt einer Leistungsaufforderung durch den Gläubiger (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29.01.2008, XI ZR 160/07, zitiert nach juris, Rn. 24).

    bb) Der weitere Einwand der Klägerin, dass in vergleichbaren Fällen dann grundsätzlich eine vorzeitige Inanspruchnahme des Bürgen erforderlich werde, trifft zwar zu, wird vom Bundesgerichtshof aber ausdrücklich so hingenommen (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2008, a.a.O., Rn. 25; vgl. auch Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 765 Rn. 26).

    cc) Auch die Ansicht, der Bürgenschuld liege ein so genannter verhaltener Anspruch zugrunde, dessen Verjährung kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung erst mit seiner Geltendmachung oder unter weiteren Voraussetzungen beginne (vgl. § 604 Abs. 5, § 695 Satz 2, § 696 Satz 3 BGB), wird vom Bundesgerichtshof ausdrücklich nicht geteilt (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2008, a.a.O., Rn. 24).

  • BGH, 08.07.2008 - XI ZR 230/07

    Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2011 - 13 U 115/10
    a) Die streitgegenständliche Bürgenschuld verjährt gemäß § 195 BGB in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (vgl. Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl., § 195 Rn. 3; vgl. auch BGH, Urteil vom 08.07.2008, XI ZR 230/07, zitiert nach juris, Rn. 13; OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010, 21 U 139/09, zitiert nach juris, Rn. 69 m.w.N.).

    aa) Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier (vgl. Kopie der Bürgschaftsurkunde, Anl. K 1 im Anlagenbd I) - zwischen dem Bürgen (Beklagte) und dem Bürgschaftsgläubiger (Klägerin) keine abweichende Vereinbarung zur Fälligkeit der Bürgschaft oder unmittelbar zum Verjährungsbeginn getroffen wurde, die den gesetzlichen Regelungen vorgehen könnte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 08.07.2008, a.a.O., Rn. 21 und 24).

  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 21 U 139/09

    Auslegung der Gestellung einer Gewährleistungsbürgschaft zur Ablösung des

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2011 - 13 U 115/10
    a) Die streitgegenständliche Bürgenschuld verjährt gemäß § 195 BGB in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (vgl. Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl., § 195 Rn. 3; vgl. auch BGH, Urteil vom 08.07.2008, XI ZR 230/07, zitiert nach juris, Rn. 13; OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010, 21 U 139/09, zitiert nach juris, Rn. 69 m.w.N.).
  • LG Hannover, 15.06.2010 - 18 O 125/09

    Deckung aus Vertragserfüllungsbürgschaft endet mit Abnahme

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2011 - 13 U 115/10
    das Urteil des Landgerichts Hannover, Az. 18 O 125/09, vom 15.06.2010 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an sie, die Klägerin, 159.888,49 EUR gemäß Vertragserfüllungsbürgschaft vom 03.03.2000 Nr. 1124-01/533 zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen,.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 4 B 20.16

    Vor 2005 entstandene Zahlungsansprüche von Feuerwehrleuten wegen Zuvielarbeit

    Vielmehr erfordert ein solch weitreichender Einredeverzicht auch vor dem Hintergrund des mit den Verjährungsvorschriften bezweckten Schuldnerschutzes (vgl. Lakkis in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Auflage 2017, § 202 BGB Rn. 24; OLG Celle, Urteil vom 25. August 2011 - 13 U 115/10 - juris Rn. 20) gerade eine eindeutige Willenserklärung, weil ein Rechtsverzicht grundsätzlich nicht zu vermuten ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2014, a.a.O., juris Rn. 51).
  • LAG Köln, 31.08.2016 - 11 Sa 1025/15

    Arbeitszeugnis; Verjährung

    Daraus folgt, dass aus Gründen des mit den Verjährungsvorschriften bezweckten Schuldnerschutzes eine klare und deutliche Aussage zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung erforderlich ist; die Aussage bei objektiver Betrachtungsweise nur in diesem Sinne verstanden werden konnte (vgl. OLG Celle - Urt. v. 25.08.2011 - 13 U 115/10 - m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 22.01.2018 - 7 U 122/12

    Verjährung: Konkludenter Verjährungsverzicht bei einer Sicherungsabtretung

    Der mit den Verjährungsvorschriften bezweckte Schuldnerschutz verlangt, einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung so deutlich zu formulieren, dass bei objektivierter Betrachtungsweise keine andere Deutungsweise möglich ist (vgl. Lakkis in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 202 BGB, Rn. 24; OLG Celle, Urteil vom 25.8.2011 - 13 U 115/10 - juris Rz. 10).
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