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   OLG Celle, 25.10.2016 - 19 WF 148/16   

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https://dejure.org/2016,68255
OLG Celle, 25.10.2016 - 19 WF 148/16 (https://dejure.org/2016,68255)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.10.2016 - 19 WF 148/16 (https://dejure.org/2016,68255)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 19 WF 148/16 (https://dejure.org/2016,68255)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 1601; FamFG § 76; FamFG §§ 76 ff; FamFG § 239; ZPO § 114; ZPO §§ 114ff; ZPO § 767
    Zustandekommen einer Unterhaltsvereinbarung zwischen dem das Kind vertretenden Beistand und dem unterhaltspflichtigen Vater

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen einer Unterhaltsvereinbarung zwischen dem das Kind vertretenden Beistand und dem unterhaltspflichtigen Vater

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrenskostenhilfe für Vollstreckungsgegenantrag bei Kindesunterhalt: Unterhaltsherabsetzungsvereinbarung in Abänderung einer Jugendamtsurkunde; Darlegungslast des Kindes bei Unterhaltserhöhungsverlangen

  • rechtsportal.de

    Zustandekommen einer Unterhaltsvereinbarung zwischen dem das Kind vertretenden Beistand und dem unterhaltspflichtigen Vater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Osterholz-Scharmbeck - 16 F 97/16
  • OLG Celle, 25.10.2016 - 19 WF 148/16

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 2022
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 1/15

    Ehevertragliche Regelung des Trennungsunterhalts: Prüfungsumfang im Hinblick auf

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2016 - 19 WF 148/16
    Das im vorgenannten Schreiben liegende Angebot auf Abschluss einer Vereinbarung zum Kindesunterhalt, die in den Grenzen des § 1614 BGB (vgl. hierzu BGH FamRZ 2015, 2131 [zum Trennungsunterhalt]) im Gegensatz zum nachehelichen Unterhalt (vgl. § 1585c Satz 2 BGB) formfrei möglich ist (vgl. Wendl/Dose/Klinkhammer, 9. Aufl., Unterhaltsrecht, § 2 Rn. 755), hat der Antragsteller konkludent (vgl. § 151 BGB) bzw. durch die - über einen längeren Zeitraum - erfolgten Zahlungen angenommen.
  • BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78

    Sachdienlichkeit einer in der Berufungsinstanz vorgenommenen Klageänderung;

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2016 - 19 WF 148/16
    Daher kann der Unterhaltspflichtige mit dem Vollstreckungsabwehrantrag eine vom Vollstreckungstitel abweichende Vereinbarung als (insoweit) rechtsvernichtende Einwendung i. S. v. § 767 ZPO geltend machen (vgl. BGH FamRZ 1979, 573, 574; Wendl/Dose/ Schmitz, a. a. O., § 10 Rn. 154; Eschenbruch/Schürmann/Menne/Roßmann, Der Unterhaltsprozess, 6. Aufl., Kap. 3 Rn. 1688 ff.).
  • BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 705/80

    Bindungswirkung einer während der Trennung abgeschlossenen Vereinbarung über den

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2016 - 19 WF 148/16
    Eine solche Vereinbarung nimmt dem Titel zwar nicht dessen Vollstreckbarkeit, sie gibt dem Schuldner jedoch die Möglichkeit, gegen die weitere Zwangsvollstreckung mit einem Vollstreckungsabwehrantrag nach § 767 ZPO vorzugehen (vgl. BGH NJW 1991, 2295; siehe auch BGH FamRZ 1982, 782; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 767 Rn. 12 [Stichwort: Vereinbarungen]).
  • OLG Zweibrücken, 21.08.2008 - 6 UF 19/08

    Fortbestand eines Unterhaltstitels

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2016 - 19 WF 148/16
    Denn ein erklärter Widerruf eines Vollstreckungsverzichts führt unmittelbar dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aus dem Unterhaltstitel ab diesem Zeitpunkt die Zwangsvollstreckung betreiben kann und beseitigt deswegen auch nicht das Rechtsschutzbedürfnis für einen Abänderungsantrag (vgl. OLG Celle FamRZ 2015, 57; OLG Thüringen FamRZ 2014, 1032 [zum Volljährigenunterhalt]; OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 142 [zum Trennungsunterhalt]).
  • BGH, 02.04.1991 - VI ZR 241/90

    Berücksichtigung einer nach der letzten Tatsachenverhandlung geschlossenen

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2016 - 19 WF 148/16
    Eine solche Vereinbarung nimmt dem Titel zwar nicht dessen Vollstreckbarkeit, sie gibt dem Schuldner jedoch die Möglichkeit, gegen die weitere Zwangsvollstreckung mit einem Vollstreckungsabwehrantrag nach § 767 ZPO vorzugehen (vgl. BGH NJW 1991, 2295; siehe auch BGH FamRZ 1982, 782; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 767 Rn. 12 [Stichwort: Vereinbarungen]).
  • OLG Köln, 31.03.2015 - 26 WF 7/15

    Anspruch unterhaltsberechtigter Kinder auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2016 - 19 WF 148/16
    Die in einer Jugendamtsurkunde enthaltene Unterhaltsverpflichtung kann allein im Wege eines Abänderungsverfahrens nach § 239 FamFG, jedoch nicht durch Errichtung einer Abänderungsurkunde oder einer neuen Jugendamtsurkunde geändert werden (vgl. OLG Köln FamRZ 2016, 1001, 1002 m. w. Nw.; OLG Brandenburg JAmt 2006, 264; Wendl/Dose/Schmitz, a. a. O., § 10 Rn. 275; Prütting/Helms/Bömelburg, FamFG, 3. Aufl., § 239 Rn. 4; a. A. Knittel FamRZ 2016, 1794, 1795 unter Hinweis auf die Möglichkeit, einvernehmlich die bestehende Urkunde durch einen neuen Titel zu ersetzen).
  • OLG Jena, 24.10.2013 - 1 UF 353/13

    Kindesunterhalt: Vollstreckungsabwehrklage des Unterhaltsschuldners wegen

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2016 - 19 WF 148/16
    Denn ein erklärter Widerruf eines Vollstreckungsverzichts führt unmittelbar dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aus dem Unterhaltstitel ab diesem Zeitpunkt die Zwangsvollstreckung betreiben kann und beseitigt deswegen auch nicht das Rechtsschutzbedürfnis für einen Abänderungsantrag (vgl. OLG Celle FamRZ 2015, 57; OLG Thüringen FamRZ 2014, 1032 [zum Volljährigenunterhalt]; OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 142 [zum Trennungsunterhalt]).
  • OLG Celle, 18.08.2014 - 10 WF 50/14

    Vollstreckung der Titulierung eines Barunterhaltsanspruches des minderjährigen

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2016 - 19 WF 148/16
    Denn ein erklärter Widerruf eines Vollstreckungsverzichts führt unmittelbar dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aus dem Unterhaltstitel ab diesem Zeitpunkt die Zwangsvollstreckung betreiben kann und beseitigt deswegen auch nicht das Rechtsschutzbedürfnis für einen Abänderungsantrag (vgl. OLG Celle FamRZ 2015, 57; OLG Thüringen FamRZ 2014, 1032 [zum Volljährigenunterhalt]; OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 142 [zum Trennungsunterhalt]).
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