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   OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16   

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OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16 (https://dejure.org/2017,1761)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.01.2017 - 11 U 96/16 (https://dejure.org/2017,1761)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 11 U 96/16 (https://dejure.org/2017,1761)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 280 Abs. 1; HGB § 172 Abs. 4; ZPO § 138 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 4
    Anlageberatungsgesellschaft: Vermutungen zum Beratungsablauf; Bestreiten der verspäteten Übergabe des Emissionsprospekts mit Nichtwissen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anlageberatungsgesellschaft: Vermutungen zum Beratungsablauf; Bestreiten der verspäteten Übergabe des Emissionsprospekts mit Nichtwissen

  • rechtsportal.de

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Anlageberaters wegen Verletzung der Pflicht zur objektgerechten Beratung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 142, 145

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Postbank Finanzberatung -, Anlageberatungsgesellschaft, Vermutungen zum Beratungsablauf, Bestreiten der verspäteten Übergabe des Emissionsprospektes mit Nichtwissen, Darlegungs- und Beweislast, sekundäre Darlegungslast, negative Tatsachen, allgemeiner Geschehensablauf, ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestreiten der verspäteten Übergabe des Emissionsprospekts mit Nichtwissen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlberatung bei (Tank-)Schiffsfonds

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Falschberatung bei Vermittlung von Schiffsfonds

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung bei Beteiligung an Kapitalanlage

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Beratung bei Beteiligung schadenersatzpflichtig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
    In der Regel wird sie nur bei Fehlen jeglicher tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen (vgl. unter anderem BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, juris, Rn. 40, 43 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Mai 2003 - III ZR 7/02, juris, Rn. 15, jeweils m. w. N.).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht eine tatsächliche Vermutung, dass ein Anleger sich gegen die ihm empfohlene Kapitalanlage entschieden hätte, wenn er umfassend über alle wesentlichen Risiken aufgeklärt worden wäre (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, juris, Rn. 28, 33 m. w. N.).

    Der Anleger kann sich hierbei gemäß § 252 Satz 2 BGB auf die allgemeine Lebenserfahrung berufen, dass Eigenkapital ab einer gewissen Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt liegen bleibt, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt wird (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, juris, Rn. 64; vom 24. April 2012 - XI ZR 360/11, juris, Rn. 11, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
    Der Anleger kann sich hierbei gemäß § 252 Satz 2 BGB auf die allgemeine Lebenserfahrung berufen, dass Eigenkapital ab einer gewissen Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt liegen bleibt, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt wird (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, juris, Rn. 64; vom 24. April 2012 - XI ZR 360/11, juris, Rn. 11, jeweils m. w. N.).

    Die Wahrscheinlichkeit einer Gewinnerzielung im Sinne von § 252 BGB aufgrund einer zeitnahen alternativen Investitionsentscheidung des Geschädigten und deren Umfang kann jedoch nur anhand seines Tatsachenvortrages dazu beurteilt werden, für welche konkrete Form der Kapitalanlage er sich ohne das schädigende Ereignis entschieden hätte (vgl. BGH, Urteile vom 28. Mai 2013 - XI ZR 184/11, juris, Rn. 43; vom 24. April 2012, a. a. O. Rn. 13).

  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
    Vielmehr muss er jedenfalls konkrete Angaben darüber machen, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt hat (vgl. zur Rechtsanwaltshaftung BGH, Urteil vom 5. Februar 1987 - IX ZR 65/86, juris, Rn. 17 m. w. N.).

    Sie legt nicht dar, über welche Risiken die Handelsvertreter A. und R. im Einzelnen aufklärten, welche Schwerpunkte sie dabei womöglich bildeten oder - prozessual nicht zwingend, zur Erhöhung der Substanz aber hilfreich - wie der Kläger auf diese Ausführungen reagierte (vgl. nochmals BGH, Urteil vom 5. Februar 1987, a. a. O.).

  • BGH, 03.03.2011 - III ZR 170/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
    a) Im Rahmen der objektgerechten Beratung ist ein Anlageberater verpflichtet, den Anleger darüber aufzuklären, wenn die Eigenkapitalbeschaffungskosten der empfohlenen Beteiligung eine Größenordnung von 15 % des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2011 - III ZR 170/10, juris, Rn. 16, 22).

    Dieser Rechtsprechung liegt die Erwägung zugrunde, dass Vertriebsprovisionen solchen Umfangs Rückschlüsse auf eine geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage eröffnen und dies wiederum einen für die Anlageentscheidung derart bedeutsamen Umstand darstellt, dass der Anlageinteressent hierüber informiert werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2011, a. a. O., Rn. 16 m. w. N.).

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
    Sie ist verpflichtet, die ihr zugänglichen Informationen in ihrem Unternehmen und von denjenigen Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2001 - I ZR 238/98, zitiert nach juris, Rn. 30).

    Diese Erkundigungspflicht bezieht sich auch keineswegs von vornherein nur auf solche Mitarbeiter oder Drittunternehmen, die für die Partei nach wie vor noch tätig sind, sondern auch auf frühere Mitarbeiter (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2001, a. a. O.: Pflicht zur Erkundigung bei ausgeschiedenem Geschäftsführer).

  • OLG Hamm, 29.03.2017 - 11 U 73/16

    Haftung des Notars wegen Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages trotz nicht

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
    Selbst wenn die Beklagte diesen Handelsvertretern die allgemeine Weisung erteilt hatte, die Anleger "entsprechend diesem Test [...] aufzuklären, ergibt sich daraus kein Rückschluss auf die regelhafte Einhaltung dieser Weisung (vgl. das Senatsurteil vom 22. September 2016 - 11 U 73/16, unter II. 4. d) dd) (4) der Gründe).
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
    Eine ordnungsgemäße objektgerechte Anlageberatung kann auch durch die Übergabe von Prospektmaterial erfolgen, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2014 - III ZR 389/12, juris, Rn. 9 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2012 - 17 U 191/11

    Kein Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung mangels

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
    Nur der Vollständigkeit halber weist der Senat darauf hin, dass das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Beschluss vom 9. März 2012 in der dortigen Sache 17 U 191/11 entgegen dem Berufungsvorbringen keine rechtskräftige Entscheidung fällte, sondern nur einen Hinweis erteilte.
  • OLG Hamburg, 21.03.2014 - 5 U 158/10

    Zur sekundären Beweislast der Bank für das Zustandekommen eines

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
    Gleiches gilt für das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 1. Dezember 2014 in der dortigen Sache 23 U 33/14 und für das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 21. März 2014 in der dortigen Sache 5 U 158/10.
  • OLG Frankfurt, 01.12.2014 - 23 U 33/14

    Keine Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen bei Auskunftsvertrag ohne

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
    Gleiches gilt für das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 1. Dezember 2014 in der dortigen Sache 23 U 33/14 und für das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 21. März 2014 in der dortigen Sache 5 U 158/10.
  • OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kapitalanlegers; Begriff

  • BGH, 18.03.2015 - III ZR 228/14

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 184/11

    Provisionen einer Bank für Anlagevermittlung als aufklärungspflichtige

  • OLG Schleswig, 14.07.2016 - 11 U 126/15

    Anweisungspflicht des Notars gegenüber durch die Vertragsparteien bevollmächtigte

  • BGH, 15.05.2003 - III ZR 7/02

    Drittwirkung von Amtspflichten

  • OLG Hamburg, 23.11.2016 - 11 U 84/16

    Abhängigkeit des Forderungseinzugs bei Kommanditist von Anmeldung zur Tabelle

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

  • BGH, 19.04.1999 - II ZR 331/97

    Zulässigkeit unsubstantiierten Bestreitens

  • OLG Celle, 15.09.2016 - 11 U 209/15

    Pflichten des Anlageberaters bei Zurückweisung des im angebotenen

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

  • OLG Celle, 22.09.2016 - 11 U 13/16

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zeitpunkts der Aushändigung des

  • BGH, 05.05.2011 - III ZR 84/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des bankexternen Anlageberaters zur

  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 45/08

    Haftung des Steuerberaters: Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen bei

  • BGH, 07.10.1998 - VIII ZR 100/97

    Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Prozeß; Zulässigkeit einer

  • BGH, 30.09.2004 - III ZR 82/04

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Wirksamkeit

  • BGH, 19.09.1966 - II ZR 62/64

    Klage gegen die Haftpfllichtversicherung auf Versicherungsschutz - Verletzung der

  • BGH, 19.10.2017 - III ZR 565/16

    Haftung aus Kapitalanlageberatung bzw. Kapitalanlagevermittlung:

    Die Darlegung, wann und unter welchen Umständen der Prospekt übergeben worden ist, muss ihr zumutbar sein (zur Zumutbarkeit des substantiierten Bestreitens negativer Tatsachen vgl. BGH, Urteile vom 7. Dezember 1998 - II ZR 266/97, BGHZ 140, 156, 158 f; vom 8. Oktober 1992 - I ZR 220/90, NJW-RR 1993, 746, 747 und vom 19. September 1966 - II ZR 62/64, BeckRS 1966, 30403398; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., Vor § 284 Rn. 24; Schäfer in Ellenberger/Schäfer, Fehlgeschlagene Wertpapieranlagen, S. 359 f; Radig/Schedensack, WM 2015, 506, 514; Krupp, EWiR 2017, 431, 432; möglicherweise einschränkend Laumen in Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl., Kap. 22 Rn. 34).
  • OLG Celle, 03.07.2017 - 11 U 164/16

    Voraussetzungen der Haftung eines Anlageberaters; Darlegungs- und Beweislast im

    In Bezug auf Letzteres bedeutet dies, dass er darlegt, dass der Prospekt eine diesbezügliche Risikoaufklärung nicht enthält oder aber, dass er den - eine Aufklärung beinhaltenden - Prospekt nicht oder nicht so rechtzeitig vor der Zeichnung erhalten hat, dass er dessen Inhalt noch zur Kenntnis nehmen konnte (vgl. zu der Zeitspanne zwischen Prospektübergabe und Zeichnung etwa Urteil vom 26. Januar 2017 - 11 U 96/16, juris Rn. 39).
  • OLG Celle, 22.06.2017 - 11 U 147/16

    Anforderungen an die Darlegung fehlerhafter Anlageberatung

    In Bezug auf Letzteres bedeutet dies, dass er darlegt, der Prospekt enthalte eine diesbezügliche Risikoaufklärung nicht, oder er habe diesen nicht so rechtzeitig vor der Zeichnung erhalten, dass er dessen Inhalt noch zur Kenntnis nehmen konnte (vgl. zu der Zeitspanne zwischen Prospektübergabe und Zeichnung etwa Senatsurteil vom 26. Januar 2017 - 11 U 96/16, juris Rn. 39).
  • OLG Celle, 27.07.2017 - 11 U 142/16

    Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater wegen Verstoßes gegen die Pflicht

    In Bezug auf Letzteres bedeutet dies, dass er darlegt, dass der Prospekt eine diesbezügliche Risikoaufklärung nicht enthält oder aber, dass er den - eine Aufklärung beinhaltenden - Prospekt nicht oder nicht so rechtzeitig vor der Zeichnung erhalten hat, dass er dessen Inhalt noch zur Kenntnis nehmen konnte (vgl. zu der Zeitspanne zwischen Prospektübergabe und Zeichnung etwa Urteil vom 26. Januar 2017 - 11 U 96/16, juris Rn. 39).
  • OLG Celle, 17.07.2017 - 11 U 66/17

    Schlüssigkeit der Schadensersatzklage wegen fehlerhafter Anlageberatung bei

    In Bezug auf Letzteres bedeutet dies, dass er darlegt, dass der Prospekt eine diesbezügliche Risikoaufklärung nicht enthält oder aber, dass er den - eine Aufklärung beinhaltenden - Prospekt nicht oder nicht so rechtzeitig vor der Zeichnung erhalten hat, dass er dessen Inhalt noch zur Kenntnis nehmen konnte (vgl. zu der Zeitspanne zwischen Prospektübergabe und Zeichnung etwa Urteil vom 26. Januar 2017 - 11 U 96/16, juris Rn. 39).
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