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   OLG Celle, 26.03.2015 - 11 U 249/14   

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https://dejure.org/2015,21541
OLG Celle, 26.03.2015 - 11 U 249/14 (https://dejure.org/2015,21541)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.03.2015 - 11 U 249/14 (https://dejure.org/2015,21541)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. März 2015 - 11 U 249/14 (https://dejure.org/2015,21541)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 651c; BGB § 651d; BGB § 651f Abs. 1 Hs. 2
    Anforderungen an den Beweis von Ungezieferbefall in der Urlaubsunterkunft; Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich der Beeinträchtigung einer Reise durch Bettwanzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Beweis von Ungezieferbefall in der Urlaubsunterkunft; Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich der Beeinträchtigung einer Reise durch Bettwanzen

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ungezieferbefall in der Urlaubsunterkunft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beweislastregeln bei Ungezieferbefall in der Urlaubsunterkunft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bettwanzen im Hotel - Gericht klärt die Ansprüche einer Urlauberfamilie auf Entschädigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beweislastregeln bei Ungezieferbefall in der Urlaubsunterkunft

  • reiserechtfuehrich.com (Leitsatz)

    Haftung für Bettwanzen im Hotel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bisse durch Bettwanzen rechtfertigt Reisepreisminderung und Schmerzensgeld - Reiseveranstalter muss zur Entlastung Maßnahmen gegen Ungezieferbefall nachweisen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1463
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.07.2008 - X ZR 93/07

    Zur Bemessung der Minderung des Reisepreises bei Beinahe-Absturz auf dem Rückflug

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2015 - 11 U 249/14
    Schließlich kann ein besonders schwerwiegendes Mangelereignis, das zeitlich aber begrenzt ist, dazu führen, dass die Reise insgesamt oder weitgehend ihren Zweck verfehlt (BGH, Urteil vom 15. Juli 2008 - X ZR 93/07, zit. n. juris, Rn. 9 ff.).

    Den von den Klägern angestellten Vergleich mit demjenigen Fall, über den der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 15. Juli 2008 (a. a. O.) zu entscheiden hatte, hält der Senat für übertrieben.

  • OLG Koblenz, 04.11.2013 - 12 U 1296/12

    Reisevertrag: Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter wegen

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2015 - 11 U 249/14
    b) Auch für ein Schmerzensgeldbegehren ist § 651f Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 253 Abs. 2 und § 278 BGB die einschlägige vertragsrechtliche Anspruchsgrundlage (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 4. November 2013 - 12 U 1296/12, zitiert nach juris, Rn. 27; Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl., § 651f Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1991 - 18 U 123/91
    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2015 - 11 U 249/14
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte mit Urteil vom 13. November 1991 (18 U 123/91, OLGR 1992, 21) einen Reiseveranstalter gleichfalls zur vollen Reisepreisrückzahlung, nachdem die Reisenden unter Ausschlag am ganzen Körper und Juckreiz zu leiden hatten, weil sich auf ihrer Urlaubsinsel auf den Malediven eine lokale Raupenart verpuppt hatte und die Kläger darauf und auf die zur Raupenbekämpfung eingesetzten Pestizide allergisch reagierten.
  • AG Bad Homburg, 30.01.1997 - 2 C 2428/96

    Wanzen im Bett

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2015 - 11 U 249/14
    Das Amtsgericht Bad Homburg hat einem Reisenden, der im Urlaub von Bissen von Bettwanzen geplagt worden war, demgegenüber in einem Urteil vom 30. Januar 1997 (2 C 2428/96, RRa 1997, 100) nur eine Minderung von 10 % pro Reisetag zugesprochen.
  • BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01

    Anforderungen an die Entlastung durch den Reiseveranstalter; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2015 - 11 U 249/14
    Der letzte Entlastungsgrund entspricht nach der (nicht unumstrittenen) Auffassung des Bundesgerichtshofs fehlender Fahrlässigkeit nach deutschem Recht, das "mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt" richtlinienkonform in etwa die gleichen Anforderungen stelle (BGH, Urteil vom 9. November 2004 - X ZR 119/01, zitiert nach juris, Rn. 11 ff.).
  • AG Frankfurt/Main, 13.12.2007 - 30 C 3745/06

    Bettwanzen - nicht im Fünf-Sterne-Hotel!

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2015 - 11 U 249/14
    Die Kläger nehmen Bezug auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Main) zum Aktenzeichen 30 C 3745/06.
  • OLG Oldenburg, 02.08.2006 - 5 U 16/06

    Geltendmachung eines erhöhten Schmerzensgeldes wegen einer ohne Einwilligung der

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2015 - 11 U 249/14
    Bei der Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes kommt dem Gedanken, dass für vergleichbare Verletzungen, unabhängig vom Haftungsgrund, ein annähernd gleiches Schmerzensgeld zu gewähren ist, besondere Bedeutung zu (OLG Oldenburg, Urteil vom 2. August 2006 - 5 U 16/06, zit. nach juris, Rn. 17).
  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 158/79

    "Vertane Urlaubszeit"

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2015 - 11 U 249/14
    Deshalb kann auch sie höchstpersönliche Schadensersatzansprüche im eigenen Namen geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1980 - VII ZR 158/79, zit. nach juris, Rn. 28).
  • OLG Celle, 12.03.2020 - 11 U 73/19

    Minderung und Schmerzensgeld nach einer Pauschalreise; Keine Erforderlichkeit

    (a) Zutreffend hat der Prozessbevollmächtigte der Beklagten während der Beweisaufnahme auf das Senatsurteil vom 30. April 2015 (11 U 249/14, juris) hingewiesen, das ebenfalls einen Reiserechtsfall betraf, in dem es um Bettwanzenbisse ging.

    Denn schon in dem Vorprozess, den der Senat durch das Urteil vom 30. April 2015 (a.a.O., Rn. 18) entschieden hat, hat der dort tätige Sachverständige der Beklagten die zutreffende Sachlage unmissverständlich vermittelt.

    Gerade dieser kaum überprüfbare Verbreitungsweg ist es ja, der Bettwanzen für Hoteliers so problematisch macht (vgl. Senatsurteil vom 30. April 2015 a.a.O., Rn. 61).

    Noch im Vorprozess (11 U 249/14) hatte die Beklagte deshalb selbst behauptet, Bettwanzen ließen sich überhaupt nicht erkennen und daher auch nicht vom Hotelier bekämpfen, bevor sie nicht durch Bisse auffällig geworden seien.

    bb) Im Unterschied zu Mücken und etwa zu Sandflöhen oder sonstigen in der freien Natur vorkommenden Insekten, mit deren Auftreten außerhalb der Hotelunterkunft jeder Reisende - je nach den örtlichen und jahreszeitlichen sowie wetterbedingten Verhältnissen - mehr oder minder ausgeprägt rechnen muss, gehört die Abwesenheit von Bettwanzen im Hotelzimmer (bzw. hier: Bungalow) nach den gemeinsamen vertraglichen Vorstellungen der Parteien eines in Deutschland geschlossenen Pauschalreisevertrags zu der vom Reiseveranstalter geschuldeten Beschaffenheit der Unterkunft (so auch Senat, Urteil vom 30. April 2015 a.a.O., Rn. 19, 25).

    Zu der wesentlich auf die persönliche Einlassung des Klägers gegründeten Überzeugung des Senats (vgl. zu dieser prozessualen Möglichkeit zuletzt BGH, Beschluss vom 27. September 2017 - XII ZR 48/17, juris Rn. 12) trägt neben der besonderen Glaubhaftigkeit dieser Einlassung auch bei, dass die Schilderung des Klägers sich sowohl mit denjenigen Erkenntnissen, die der Senat in dem Vorprozess 11 U 249/14 gewonnen hat, als auch mit denjenigen Erkenntnissen, die sich aus den Ausführungen des im vorliegenden Prozess hinzugezogenen Sachverständigen Prof. Dr. T. ergeben, sehr gut vereinbaren lassen.

    (4) Wie bereits im Senatsurteil vom 30. April 2015 (a.a.O., Rn. 24 f.) erläutert, fehlt es in der bisherigen Rechtsprechung weitgehend an Entscheidungen zu vergleichbaren Konstellationen, die Anhalt für die Angemessenheit der Minderungshöhe sein könnten.

    b) Auch für ein Schmerzensgeldbegehren ist § 651f Abs. 1 BGB (a.F.) in Verbindung mit § 253 Abs. 2 und § 278 BGB die einschlägige vertragsrechtliche Anspruchsgrundlage (vgl. Senat, Urteil vom 30. April 2015 a.a.O., Rn. 51 m.w.N.).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 30. April 2015 (a.a.O., Rn. 73) bei einer schweren Betroffenheit durch Bettwanzenbisse ein Schmerzensgeld von 1.000 EUR für angemessen erachtet und dies - insbesondere mit einer Abgrenzung zu Fällen geringerer körperlicher Beeinträchtigungen durch solche Bisse sowie zu anderen alltäglichen Beeinträchtigungen des körperlichen Wohlbefindens - näher begründet; darauf wird Bezug genommen.

  • OLG Celle, 19.05.2020 - 11 U 20/20

    Dem Reisenden können; je nach den Umständen des Einzelfalles; gegen den

    Entsprechendes - wenngleich nicht wie in dem Maße, wie es der Senat hinsichtlich des Klägers zu 2 ausgeführt hat - gilt hinsichtlich der Klägerin zu 1: Nach der Erfahrung des Senats, der in seiner Praxis bereits mehrfach mit Rechtsstreitigkeiten zu tun hatte, die - anders als allerdings hier vom Landgericht festgestellt - Stiche von Bettwanzen zur Grundlage hatten (vgl. Urteile vom 12. März 2020 - 11 U 73/19 sowie vom 30. April 2015 - 11 U 249/14, jeweils bei juris), stellen sich körperliche Beeinträchtigungen (jedenfalls) aufgrund von Bettwanzenbissen, also ein Juckreiz und insbesondere Schmerzen, in der Regel erst einige Tage nach dem jeweiligen Stich ein.
  • LG Hannover, 08.04.2019 - 1 O 148/18

    Reisemangel - Bisse und Stiche durch Bettwanzen

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist die vorliegende Fallgestaltung auch nicht mit der identisch, die dem OLG Celle zur Entscheidung vorlag (Urteil vom 26.03.2015, 11 U 249/14, vom Kläger vorgelegt mit Anlage K 15).
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