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   OLG Celle, 26.03.2020 - 13 U 73/19   

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https://dejure.org/2020,6985
OLG Celle, 26.03.2020 - 13 U 73/19 (https://dejure.org/2020,6985)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.03.2020 - 13 U 73/19 (https://dejure.org/2020,6985)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. März 2020 - 13 U 73/19 (https://dejure.org/2020,6985)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JurPC

    Keine Informationspflicht in Bezug auf eine Herstellergarantie

  • online-und-recht.de

    Keine Informationspflichten bei allgemeiner Hersteller-Garantie

  • kanzlei.biz

    Informationspflichten eines Unternehmers im Hinblick auf Herstellergarantien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reichweite der Informationspflicht des Unternehmers bei Fernabsatzverträgen in Bezug auf eine Herstellergarantie

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Reichweite der Informationspflicht des Unternehmers bei Fernabsatzverträgen in Bezug auf eine Herstellergarantie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unternehmer muss bei Internetverkauf nicht über Herstellergarantie informieren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Shop muss nicht über Herstellergarantie informieren mit der nicht geworben wird - zum Rechtsmissbrauch durch Abmahnverein IDO

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Onlinehändler muss nicht über Herstellergarantie informieren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Informationspflichten über Herstellergarantie bei Fernabsatzvertrag

  • wbs.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    IDO-Abmahnung rechtsmissbräuchlich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Händler muss über Dritt-Garantien nicht informieren, wenn er nicht damit wirbt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Händler muss über Dritt-Garantien nicht informieren, wenn er nicht mit ihr wirbt

Besprechungen u.ä. (2)

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Onlinehändler müssen nicht über Herstellergarantie informieren

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Händler muss nicht von sich aus über eine bestehende Herstellergarantie informieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 502
  • MMR 2020, 865
  • K&R 2020, 455
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 148/10

    Glücksspielverband

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2020 - 13 U 73/19
    a) Die in § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG enthaltene Regelung der Voraussetzungen, unter denen Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen können, betrifft sowohl die prozessuale Klagebefugnis als auch die sachlich-rechtliche Anspruchsberechtigung (BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 148/10 - Glücksspielverband, Rn. 12, juris).

    Legt der Verband eine die Kosten des Streitfalls vielfach übersteigende liquide Finanzausstattung dar und ist nicht bekannt geworden, dass er in der Vergangenheit Zahlungspflichten für Prozesskosten nicht nachgekommen ist, so kann eine unzureichende finanzielle Ausstattung des Verbands grundsätzlich nur angenommen werden, wenn das bei zurückhaltender Betrachtung realistische Kostenrisiko des Verbands seine dafür verfügbaren Mittel spürbar übersteigt (BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 148/10 - Glücksspielverband, Rn. 15).

    aa) Einem nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG klagebefugten Verband ist es grundsätzlich nicht verwehrt, nur gegen bestimmte Verletzer gerichtlich vorzugehen (BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 148/10 - Glücksspielverband, Rn. 19, juris).

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen;

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2020 - 13 U 73/19
    Zwar handelt es sich um zusätzliche Tatbestandsmerkmale, die selbständig zu prüfen sind (BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16 - Komplettküchen, Rn. 31).

    Sofern im konkreten Fall keine besonderen Umstände vorliegen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Vorenthalten einer wesentlichen Information, die der Verbraucher nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er bei der geboten gewesenen Information nicht getroffen hätte (BGH, Urteil vom 02. März 2017 - I ZR 41/16 - Komplettküchen, Rn. 34).

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 116/03

    Brillenwerbung

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2020 - 13 U 73/19
    Zum anderen stünde die fragliche Klausel einer schlüssigen Annahme der Beitrittserklärung insbesondere durch Berechnung des Mitgliedsbeitrags nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2014 - II ZR 243/13, Rn. 19, juris; vgl. grundlegend zur Relevanz möglicher Beitrittsmängel auch BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 116/03, juris).

    Für die Klagebefugnis ist es auch unschädlich, wenn die genannten Mitglieder als "passive Mitglieder" kein Stimmrecht haben (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 116/03 - Brillenwerbung, Rn. 20, juris).

  • BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15

    Sachmangel beim Autokauf im Falle des Fehlens der Herstellergarantie

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2020 - 13 U 73/19
    Denn das Bestehen einer Herstellergarantie stellt in der Regel ein Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache nach § 434 Abs. 1 BGB dar, dessen Fehlen - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift - einen Sachmangel begründet (BGH, Urteil vom 15. Juni 2016 - VIII ZR 134/15, Rn. 14, juris).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2020 - 13 U 73/19
    Ergibt - wie im Streitfall (siehe unten Ziffer II) - bereits eine Rechtsprüfung, dass ein wettbewerbsrechtlicher Anspruch jedenfalls als unbegründet abzuweisen ist, kann die Zulässigkeitsfrage, ob das Vorgehen des Klägers missbräuchlich ist, aber gleichwohl offenbleiben (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1998 - I ZR 141/96 - Vorratslücken, juris, Rn. 13 f.).
  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17

    Beschränken der Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2020 - 13 U 73/19
    Besteht der Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung darin, dass dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten wird, ist dieser Verstoß nur dann spürbar im Sinne von § 3a UWG, wenn er die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17 - Jogginghosen, Rn. 31; Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18 - Kaffeekapsel, Rn. 30).
  • OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16

    Streitwert wettbewerbsrechtlicher einstweiliger Verfügungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2020 - 13 U 73/19
    Der Senat bewertet die Klagen, mit denen Unterlassungsansprüche aus § 8 Abs. 1 UWG wegen der Verletzung von Informationspflichten geltend gemacht werden, im Regelfall mit 3.000 EUR (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08. Februar 2016 - 13 W 6/16, Rn. 13, juris).
  • BGH, 28.03.2019 - I ZR 85/18

    Kaffeekapseln - Wettbewerbsverstoß wegen Verletzung der Pflicht zur Angabe eines

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2020 - 13 U 73/19
    Besteht der Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung darin, dass dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten wird, ist dieser Verstoß nur dann spürbar im Sinne von § 3a UWG, wenn er die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17 - Jogginghosen, Rn. 31; Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18 - Kaffeekapsel, Rn. 30).
  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17

    Energieeffizienzklasse III

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2020 - 13 U 73/19
    Den Unternehmer trifft daher insoweit eine sekundäre Darlegungslast (aaO, Rn. 33 ff.; BGH, Urteil vom 7. März 2019 - I ZR 184/17 - Energieeffizienzklasse III, Rn. 27).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 133/09

    Werbung mit Garantie

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2020 - 13 U 73/19
    Hierfür ist unerheblich, ob es sich bei der Veröffentlichung der Herstellerin "Metabo" bereits um eine Garantierklärung oder nur um "einschlägige Werbung" handelte (zur für § 479 BGB maßgeblichen Unterscheidung vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - I ZR 133/09 - Werbung mit Garantie).
  • OLG Hamm, 26.11.2019 - 4 U 22/19

    Fernabsatzvertrag; Information; Garantie; Bestehen; Bedingungen

  • BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94

    Lifting-Creme - LMBG - Irreführung

  • LG Bochum, 27.11.2019 - 15 O 122/19

    Informationspflicht über Herstellergarantie

  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 243/13

    Austritt aus einem Arbeitgeberverband: Unwirksamkeit einer

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

  • BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93

    Anonymisierte Mitgliederliste - Mitgliederzahl

  • LG Hannover, 23.09.2019 - 18 O 33/19

    Internethändler müssen nicht über eine ggf. bestehende Herstellergarantie

  • BGH, 11.02.2021 - I ZR 241/19

    Pflicht von Internethändlern, über Herstellergarantien zu informieren

    Garantiegeber kann demnach nicht nur der Unternehmer, sondern auch der Hersteller sein (vgl. OLG Celle, WRP 2020, 751, 754 [juris Rn. 64]; LG Bochum, K&R 2020, 318, 320 [juris Rn. 43]; Palandt/Grüneberg, BGB, 80. Aufl., Art. 246a § 1 EGBGB Rn. 4 in Verbindung mit Art. 246 EGBGB Rn. 9; BeckOGK.EGBGB/Busch, Stand 15. Juli 2020, Art. 246a § 1 Rn. 24 in Verbindung mit Art. 246 Rn. 39; MünchKomm.BGB/Wendehorst, 8. Aufl., § 312d Rn. 32 in Verbindung mit § 312a Rn. 29; jurisPK.Internetrecht/Paschke, 6. Aufl. [Stand 6. Juli 2020], Kap. 4.3 Rn. 371.1; Ring in Heidel/Hüßtege/Mansel/Noack, BGB, 3. Aufl., Art. 246a § 1 EGBGB Rn. 3 in Verbindung mit Art. 246 EGBGB Rn. 3; Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 4. Aufl., Art. 246a EGBGB Rn. 79; Rojahn in Flohr/Wauschkuhn, Vertriebsrecht, 2. Aufl., § 312d BGB Rn. 18 in Verbindung mit § 312a BGB Rn. 21; Buchmann/Großbach, K&R 2020, 259, 261; allein auf vom Unternehmer gewährte Garantien abstellend dagegen Staudinger/Thüsing, BGB [2019], § 312d Rn. 32 in Verbindung mit § 312a Rn. 30).

    Nach einer anderen Ansicht soll die bloße Existenz einer Herstellergarantie die Informationspflicht noch nicht auslösen (vgl. OLG Celle, WRP 2020, 751, 754 f. [juris Rn. 61 bis 84]; LG Hannover, MMR 2020, 495, 496 [juris Rn. 22 bis 36]; BeckOK.BGB/Martens, 55. Edition [Stand 1. August 2020], Art. 246a § 1 EGBGB Rn. 16 in Verbindung mit Art. 246 EGBGB Rn. 21a; BeckOGK.EGBGB/Busch aaO Art. 246a § 1 Rn. 24 in Verbindung mit Art. 246 Rn. 41; Douglas, GRUR-Prax 2020, 292).

    Da über Kundendienstleistungen nur zu informieren ist, wenn sie Gegenstand des Vertrags werden sollen oder jedenfalls von dem Verkäufer bei Vertragsschluss als kostenpflichtige Zusatzleistungen angeboten werden, könnte auch für Garantien gelten, dass diese im Angebot erwähnt werden müssen (vgl. OLG Celle, WRP 2020, 751, 755 [juris Rn. 73 f.]).

    (2) Andererseits verlangt der Verbraucherschutz nicht zwingend, einen Händler zu verpflichten, auf für den Käufer möglicherweise positive Umstände hinzuweisen, die sich der Händler selbst im Wettbewerb nicht zunutze macht (vgl. Douglas, GRUR-Prax 2020, 292).

    Schließt der Verbraucher gleichwohl einen Kaufvertrag, erleidet er keinen Nachteil, wenn der Hersteller ihm trotzdem eine Garantie gewährt, über die ihn der Verkäufer nicht informiert hat (vgl. OLG Celle, WRP 2020, 751, 755 [juris Rn. 75 f.]).

    (2) Zugunsten der Unternehmer wird insofern angenommen, dass es einem Verkäufer unbenommen bleiben müsse, eigenständig zu prüfen, ob die Garantie des Herstellers in der Kommunikation zum Kunden einen Vorteil darstelle, der den Aufwand bei der Darstellung des Angebots lohne (vgl. Douglas, GRUR-Prax 2020, 292), und die Kaufsache im Rahmen der Vertragsfreiheit gegebenenfalls ohne Hinweis auf eine bestehende Herstellergarantie anzubieten (vgl. OLG Celle, WRP 2020, 751, 755 [juris Rn. 75]).

    Dies bedeutete einen erheblichen Mehraufwand für den Verkäufer, der sich letztlich auch in Preiserhöhungen niederschlagen dürfte (vgl. OLG Celle, WRP 2020, 751, 754 f. [juris Rn. 68]).

    Wenn der Verkäufer in seinem Angebot - wenn auch nur zur Erfüllung vermeintlicher Informationspflichten - eine Herstellergarantie erwähne, die tatsächlich nicht, nicht mehr oder nicht im genannten Umfang bestehe, stelle dies grundsätzlich einen Sachmangel nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 BGB dar (vgl. OLG Celle, WRP 2020, 751, 755 [juris Rn. 69]).

    Im stationären Handel stellt sich erst recht die Frage, wie etwa ein Einzelhändler mit zumutbarem Aufwand über die verschiedenen Herstellergarantiebedingungen für jedes einzelne angebotene Produkt informieren soll (vgl. OLG Celle, WRP 2020, 751, 755 [juris Rn. 72]).

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 111/22

    Mitgliederstruktur

    Der Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle geht dabei schon deswegen fehl, weil die Frage des Rechtsmissbrauchs dort ausdrücklich offengelassen worden ist (OLG Celle, WRP 2020, 751 [juris Rn. 53]).
  • OLG Rostock, 17.11.2020 - 2 U 16/19

    Rechtsmissbrauch wegen systematischer "Verschonung" eigener Mitglieder von der

    Demgegenüber ist es rechtsmissbräuchlich, wenn der Verband mit einem selektiven Vorgehen ausschließlich gegen Nichtmitglieder bezweckt, neue Mitglieder zu werben, denen er nach einem Beitritt Schutz vor Verfolgung gewährt (BGH, Urteil vom 17.08.2011 - I ZR 148/10, GRUR 2012, 411 [Juris; Tz. 21 ff.]; OLG Celle, Urteil vom 26.03.2020 - 13 U 73/19 [Juris; Tz. 51]; Köhler/Feddersen, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl. 2020, § 8 Rn. 4.21, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2022 - 20 U 325/20

    IDO Verband ist kein klagebefugter Wettbewerbsverband

    Nach alledem werden jedenfalls in der bestehenden Struktur des Klägers die Mitgliederinteressen nicht so wahrgenommen, dass dies eine Klagebefugnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG aF rechtfertigte (zur Prüfung dieses Aspektes im Rahmen der Klagebefugnis: Möller, Die aktuellen Entwicklungen im Lauterkeitsrecht, NJW 2020, 3358 unter Verweis auf OLG Celle WRP 2020, 751, das diesen Umstand als starken Anhaltspunkt für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen sieht).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2022 - 6 U 41/21

    Zahlungsanspruch aus einer Vertragsstrafe; Verstoß gegen eine

    Sie stützt diese Auffassung auf - nicht tragende - Erwägungen des Oberlandesgerichts Celle in dessen Urteil vom 26.03.2020 (13 U 73/19 - BeckRS 2020, 6551).
  • OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 68/23

    Herstellergarantie, vorvertragliche Informationspflicht,

    Die Regelung in § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EGBGB knüpfe allein an die Existenz einer Garantieerklärung des Produktverkäufers oder eines Dritten an (a. A. OLG Celle, Urteil vom 26.03.2020 - 13 U 73/19, WRP 2020, 751, Rn. 59 ff. - Herstellergarantie).
  • OLG Rostock, 20.05.2020 - 2 U 5/19

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Rechtsmissbräuchlichkeit einer

    Demgegenüber ist es rechtsmissbräuchlich, wenn der Verband mit einem selektiven Vorgehen ausschließlich gegen Nichtmitglieder bezweckt, neue Mitglieder zu werben, denen er nach einem Beitritt Schutz vor Verfolgung verspricht (BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 148/10 -, Rn. 21-23, juris = GRUR 2012, 411 - Glücksspielverband; OLG Celle, Urteil vom 26. März 2020 - 13 U 73/19 -, Rn. 51, juris).
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